Beschlussvorlage - 0177-1/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Geweke- Nutzung des Schulgebäudes der ehemaligen Grundschule Spielbrink, Büddingstraße 49
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Freygang
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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28.03.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2017
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Sachverhalt
Begründung
In der Grundvorlage 0177/2017 wird die Hinzunahme von Schulraum an der Büddingstraße 49 für zusätzliche Klassen der Grundschule Geweke dargestellt.
Mit dieser Ergänzungsvorlage wird auf die finanziellen Auswirkungen eingegangen.
Die Kosten für die notwendige Ausstattung betragen nach überschlägiger Berechnung 45.000 €. Die Finanzierung der zum Anlagevermögen zählenden Ausstattungsgegenstände (investiv) in Höhe von 15.000 € erfolgt aus der Bildungspauschale.
Die ergänzenden Kosten für den Betrieb des Gebäudes sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Kosten für lfd. Bauunterhaltung werden aus der Bildungspauschale refinanziert.
Durch die Reaktivierung der Grundschulen an der Büddingstr. 49 und der Delsterner Str. 59 entsteht bei der Maßnahme 16_GWH.Gesamt ein Konsolidierungsdefizit in Höhe von 150.000 €/Jahr. Eine Kompensation wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet.
Für die Haushaltsplanung 2018 ff. werden die einzelnen Kosten, wie beispielsweise die Betriebskosten, in der neuen Haushaltsstruktur aufgenommen.
Die investiven Kosten ergeben sich aus der Herstellung des Ganztagsbereiches (Küchenzeile, Küchengroßgeräte, etc.).
Das Verhältnis der geplanten Mittelansätze konsumtiv/investiv kann sich innerhalb des Prozesses ggf. noch verändern.
Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist ergänzend als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | u. a. 2111 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: | u. a. 10702 | Bezeichnung: | Grundschule Spielbrink, Büddingstr. 49 |
| Kostenart | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) | 414100 | -18.333€ | -44.440€ | -44.884€ | -45.333€ |
Aufwand (+) | Diverse | 64.085€ | 155.341€ | 156.894€ | 158.463€ |
Eigenanteil |
| 45.752€ | 110.901€ | 112.010€ | 113.130€ |
| Kostenart | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 527901 | 30.000€ | € | € | € |
Eigenanteil |
| 30.000€ | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1.21.11 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Finanzstelle: | 5800052 | Bezeichnung: | Selbstverwaltung Grundschulen IPM |
| Finanzpos. | Gesamt | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Einzahlung(-) | 681150 | -15.000€ | -15.000€ | € | € | € |
Auszahlung (+) | 783100 | 15.000€ | 15.000€ | € | € | € |
Eigenanteil |
| 0€ | 0€ | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die investiven Ausgaben für die Anschaffung von Ausstattungsgegenstände in Höhe von ca. 15.000,00 € sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. In Abhängigkeit davon, welche Art von Vermögensgegenständen angeschafft wird, sind diese entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauern abzuschreiben. Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 1.500,00 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Neben der Bilanzierung auf der Aktivseite der Bilanz sind in Höhe der ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten von 15.000,00 € Sonderposten aus der Bildungspauschale auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung und führt somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 1.500,00 €. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 1.500,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 1.500,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00 € |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz, Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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62,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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39,5 kB
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