Beschlussvorlage - 0176/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0174/2017, die im nicht-öffentlichen Teil beraten wird,

 

  1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.08.2015  – 31.07.2016,
  2. die Verwendung des Ergebnisses entsprechend der Beschlussfassung des Aufsichtsrates und
  3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.

 

II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Theater Hagen gGmbH, an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.08.2015 – 31.07.2016 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 21.02.2017 formuliert:

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss zu fassen.

 

  1. Die Gesellschafterversammlung stellt gem. § 18 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 01.08.2015 – 31.07.2016 fest.

 

  1. Die Gesellschafterversammlung stimmt gem. § 18 Abs. 1 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages der Ergebnisverwendung, Überführung des Überschusses in eine Rücklage, zu.

 

  1. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2016.

 

Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0174/2017 entnommen werden.

 

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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16.03.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.03.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen