Beschlussvorlage - 0148/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Großtagespflegestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Dirk Hannusch
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.03.2017
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.03.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Neben der Akquise neuer Tagespflegepersonen wird die zeitnahe Einrichtung von Großtagespflegestellen als weiterer Baustein in die Ausbaustrategie aufgenommen um einer verstärkten Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen Rechnung zu tragen. Mit der Großtagespflege mit fest angestellten Tagespflegepersonen bietet sich ein neuer flexibler und sicherer Weg zeitnah zusätzliche U3-Betreuungsplätze zu schaffen.
Begründung
Sachverhalt:
Nach Abschluss der Regionalkonferenzen (sozialräumliche Abstimmung zur Aufnahme der angemeldeten Kinder in eine Kindertageseinrichtung) ist erkennbar, dass sowohl im U3 als auch im Ü3-Bereich ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 nicht genügend Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen werden.
Um dem Fehlbedarf entgegenzuwirken und allen Kindern den Zugang in das Bildungssystem zu ermöglichen, wurde in der Vergangenheit neben dem Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung auch die Erweiterung des Angebotes der Tagespflege vorangetrieben. Diese Erweiterung soll nun um Großtagespflegestellen mit fest angestellten Tagespflegepersonen ergänzt werden.
Seit Jahresende 2014 hat sich die Situation in der Kindertagesbetreuung durch den Zuzug von EU-Zuwanderern nach dem Freizügigkeitsgesetz und die Aufnahme von Flüchtlingen verändert. Zwischenzeitlich liegt die Anzahl der Kinder unter sechs Jahren sogar höher als zu Beginn der Diskussion zum demographischen Rückgang.
Dieser Entwicklung wurde bereits in den beiden letzten Kindergartenjahren durch die Schaffung von Mehrplätzen in vielen Kindertageseinrichtungen und dem weiteren Ausbau der Tagespflege Rechnung getragen.
In den beiden letzten Jahren war es zudem möglich, U3-Plätze, die nicht mehr einer Bindungsfrist aufgrund von Fördermitteln unterlagen, mit Kindern über drei Jahren zu belegen. Hintergrund war eine geringere Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen aufgrund des Betreuungsgeldes. Die Rücknahme des Betreuungsgeldes führt nun zu einer verstärkten Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen und in der Folge auch zu einer Verringerung des bisherigen Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren. Entsprechend wird der Ausbau der institutionellen Kindertagesbetreuung zwar weiter forciert, aufgrund der Zeitschienen beim Neubau von Kindertageseinrichtungen sind jedoch auch kurzfristige Lösungen unerlässlich.
Neben der Akquise neuer Tagespflegepersonen wird die zeitnahe Einrichtung von Großtagespflegestellen als weiterer Baustein in die Ausbaustrategie aufgenommen. Da die herkömmliche Großtagespflege für die (privaten) Pflegepersonen finanzielle Risiken birgt und deshalb nur langsam etabliert werden kann, bietet sich mit der
Großtagespflege mit fest angestellten Tagespflegepersonen ein neuer flexibler und sicherer Weg, zeitnah zusätzliche U3-Betreuungsplätze zu schaffen.
Anders als im herkömmlichen Modell werden die Kinder von fest angestellten Fachkräften betreut. Die Großtagespflege findet, wie die Tagespflege an sich, in einer familiären Umgebung statt. Dabei betreuen zwei Tagespflegepersonen in Vollzeit maximal neun Kinder in angemieteten Räumen. Eine weitere Betreuungsperson steht stundenweise als Vertretungskraft zur Verfügung. Im Betreuungsvertrag ist für jedes einzelne Kind genau festgelegt, durch welche Tagespflegeperson bzw. welche Vertretungskraft es betreut wird. Da die Betreuungspersonen nicht wechseln, bleibt der familiennahe Charakter der Kindertagespflege erhalten und die Qualitätskriterien der Kindertagespflege werden vollumfänglich erfüllt. Darüber hinaus bieten sich weitere Vorteile.
Für eine Großtagespflegestelle kann eine ausreichend große „normale“ Wohnung angemietet werden.
Das bedeutet:
- Keine langen Bauzeiten und Zweckbindungen wie bei Kindertageseinrichtungen.
- Die Wahl des Standorts kann sozialräumlich dem Bedarf entsprechend angepasst werden.
Die Planung sieht vor, dass die Tagespflegepersonen bei freien Trägern der Jugendhilfe fest angestellt werden.
Dadurch wird ein verlässliches Kindertagespflegeangebot vorgehalten und die Kontinuität des Angebotes ist gewährleistet.
- Der freie Träger wählt das Personal aus und ermöglicht Fort- und Weiterbildungen sowie Fallsupervision und kollegiale Beratung.
- Die freien Träger sind erfahren in aktiver Elternarbeit und arbeiten mit anderen relevanten Stellen zusammen.
- Durch das Personalkonzept sind flexible Betreuungszeiten von 06.30 Uhr bis 20.30 Uhr und/oder auch eine Betreuung am Wochenende denkbar.
Darüber hinaus werden durch dieses Ausbaukonzept sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnissen für Fachkräfte geschaffen. Dies bedeutet zugleich mehr Planungssicherheit für die Tagespflegepersonen und auch für die Eltern.
In den letzten Monaten wurden zahlreiche Gespräche mit freien Trägern der Jugendhilfe geführt, so dass im Ergebnis die Einrichtung von bis zu zehn Großtagespflegestellen in unterschiedlicher freier Trägerschaft realisierbar ist.
Finanzkonzept
Grundlage des Finanzkonzeptes ist die Aufwandkalkulation der „Alternative Lebensräume gGmbH“, deren Modell der Großtagespflege mit festangestellten
Tagespflegepersonen den Qualitätsvorgaben des KiBiz entspricht und auch bereits zertifiziert ist. Der Träger ist mit diesem Modell schon in mehreren Kommunen erfolgreich tätig. Infolgedessen ist das nachfolgend dargestellte Finanzkonzept auch Grundlage der Gespräche mit den hiesigen freien Trägern gewesen.
Die Erträge ergeben sich aus § 22 (1) KiBiz. Danach zahlt das Land dem Jugendamt für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der Tagespflege einen Zuschuss i.H.v. 781 Euro. Bei zehn Großtagespflegestellen mit je neun Kindern ergibt sich ein Gesamtzuschuss i.H.v. 70.290 Euro, für einen unterjährigen Maßnahmenbeginn 35.135 Euro.
Der Aufwand entsteht wie folgt:
| Monat | Jahr | |
Aufwand für das Herrichten der Wohnung (Renovierungsarbeiten) und Ausstattung | einmalig | 14.000 € | 14.000 € |
Aufwand für Personal (2,5 Stellen EG 3 Stufe 2), Sachkosten, Miete, Mietnebenkosten, Overhead | monatliche Pauschale | 11.000 € | 132.000 € |
Gesamtaufwand im ersten Jahr | 146.000 € | ||
Gesamtaufwand Folgejahre | 132.000 € | ||
Folglich würde die Einrichtung von zehn Großtagespflegestellen im ersten Jahr einen Aufwand in Höhe von 1.460.000 Euro und in den Folgejahren von 1.320.000 Euro verursachen.
Abweichend zu der Tabelle würde durch einen unterjährigen Maßnahmenbeginn ab dem 01.07.17 folgender Aufwand entstehen:
Anzahl | Einmalig | Laufend | 01.07.-31.12.17 | Folgejahre |
10 | 140.000 € | 660.000 € | 800.000 € | 1.320.000 € |
Im Bereich der monatlichen Pauschale ist der Aufwand für Personal für die festangestellten Fachkräfte mit einem Anteil von ca. 8.100 € enthalten. Im Vergleich würden der Aufwand der Stadt Hagen für zwei Tagespflegepersonen bei der Betreuung von insgesamt 9 Kindern und einem Betreuungsumfang von 45 Stunden monatlich 8.910 € betragen. Weiterer Aufwand würde durch die Verpflichtung zur Erstattung von Versicherungsbeiträgen entstehen, und zwar
die volle Erstattung nachgewiesener Beiträge zur Unfallversicherung,
die hälftige Erstattung nachgewiesener Beiträge zu einer angemessenen Alters-sicherung und
die hälftige Erstattung nachgewiesener Beiträge zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.
Diese Aufwandserstattungen würden bei dem dargestellten Modell der Großtagespflegestelle mit festangestellten Fachkräften entfallen. Darüber hinaus wäre kein Vertretungspool für Urlaubszeiten bzw. krankheitsbedingte Ausfälle von Tagespflegepersonen vorzuhalten und auch die Verpflichtung zur Qualifizierung der Tagespflegepersonen, Fort- und Weiterbildungen durch den öffentlichen Träger gingen auf den Träger der Großtagespflegestelle über.
Das dargestellte Modell der Großtagespflegestelle ist in erster Linie für die wohnortnahe Betreuung von Kindern unter drei Jahren gedacht.
Der kurzfristig erforderliche zusätzliche Aufwand zur Deckung des einmaligen Aufwands für die Herrichtung der Großtagespflegestellen und der Pauschalaufwand in einer Höhe von 800.000 € (bei 10 Großtagespflegestellen) kann für das laufende Jahr durch Erträge im Rahmen der Fortschreibung des Belastungsausgleichsgesetzes Jugendhilfe (Konnex) kompensiert werden.
Ab 2018 werden die laufenden Pauschalaufwendungen in den neu aufzustellenden Haushalt eingestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme
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x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter
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x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung
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- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3610 | Bezeichnung: | Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen |
Produkt: | 1.36.10.01 | Bezeichnung: | Kindertagespflege § 22 (1), § 23 |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414200 | -35.145 € | -70.290 € | -70.290 € | -70.290 € |
Aufwand (+) | 531800 | 800.000 € | 1.320.000 € | 1.320.000 € | 1.320.000 € |
Eigenanteil |
| 764.855 € | 1.249.710 € | 1.249.710 € | 1.249.710 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. Der Eigenanteil wird sich um die zu erwartenden Elternbeiträge absenken. Die Höhe kann noch nicht beziffert werden. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
(Oberbürgermeister) | (Beigeordnete)
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
