Berichtsvorlage - 0215/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.02.2017 die Änderung der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)  -  sog. KP III  -  sowie dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beschlossen (siehe DS-Nr. 0033/2017). In dieser Vorlage wurde auf die beabsichtigte Änderung (KP IV) des KInvFG hingewiesen; KP IV wurde aber bislang nicht beschlossen. Durch diese beabsichtigte Änderung ist bis 2020 aus diesen drei Förderprogrammen ein Finanzvolumen von voraussichtlich mehr als 69 Mio. € zu verbauen. Im Jahr 2021 fallen nicht unerhebliche Restarbeiten an, da in diesem Jahr die Maßnahmen aus dem Jahr 2020 noch beendet und abgerechnet werden dürfen.

 

Der Vorstandsbereich 5 verantwortet zurzeit weitere größere Stadtentwicklungsprojekte und Maßnahmen (z. B. „Grüne Infrastruktur“, „Soziale Stadt“, „Freizeitentwicklung Hengsteysee / Harkortsee“ usw.), die mittel- und unmittelbar signifikante personelle Ressourcen binden.

Die Maßnahmen „KP III“ und „Gute Schule 2020“ werden in den betroffenen Fachbereichen somit zu weiteren Aufgabenzuwächsen führen, aus denen ggf. personalkostenrelevante Stellenbedarfe entstehen werden.

 

Die folgenden Organisationseinheiten haben Stellungnahmen zu ihren beantragten Stellenmehrbedarfen abgegeben:

 

FB 48  -  Fachbereich Bildung

Der Fachbereich 48 hat einen Mehrbedarf von 1,5 Stellen angemeldet, welcher sich aus der inhaltlich operativen Begleitung der Maßnahmen in Bezug auf „Gute Schule 2020“ sowie aus dem relativ engen Zeitfenster zwischen der Abwicklung der Maßnahmen und der Abrechnung ergeben soll.

 

FB 60  -  Fachbereich Bauverwaltung und Wohnen

Der Fachbereich 60 beantragt einen befristeten Mehrbedarf von einer halben Stelle in der Vergabestelle, da die mit den Programmen in Verbindung stehenden Baumaßnahmen ab einem bestimmten Wert beschränkt oder öffentlich ausgeschrieben werden müssen.

 

FB 61  -  Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Im Bereich der Bauordnung ergibt sich nach Auffassung von 61 ein Mehrbedarf von zwei Ingenieur-Stellen, da für die überwiegende Anzahl der Maßnahmen baugenehmigungspflichtige / anzeigepflichtige Sachverhalte vorliegen.

Darüber hinaus beantragt der Bereich Denkmalschutz eine befristete Ingenieurstelle, da drei der von den Maßnahmen betroffenen Gebäude denkmalgeschützt sind und zwei weitere Gebäude auf ihre Denkmaleigenschaft geprüft werden, wobei hier ein Ergebnis noch nicht vorliegt.

 

FB 65  -  Fachbereich Gebäudewirtschaft

Der Fachbereich 65 meldet einen Bedarf von sechs überplanmäßigen Ingenieur-Stellen, um die Baumaßnahmen aus den Förderprogrammen abwickeln zu können. Nach Wunsch des Fachbereichs sollen die eingestellten Mitarbeiter/innen mittelfristig auf im Rahmen von Altersfluktuation freiwerdende Planstellen eingesetzt werden.

Außerdem geht 65 davon aus, dass die Förderprogramme bei der Rechnungsanweisung einen erhöhten Personalbedarf verursachen und beantragt hierfür eine weitere halbe Stelle.

 

 

Der Fachbereich 11 als zuständige Organisationseinheit prüft aktuell, ob die oben angegebenen Aufgabenzuwächse zu zusätzlichen Stellenbedarfen führen.

 

Um eine verzugsfreie Abarbeitung der im Rahmen der Förderprogramme umzusetzenden Baumaßnahmen sicherzustellen, wurden von den o.g. Bedarfsanmeldungen der Fachbereiche folgende Stellenbedarfe bereits anerkannt:

 

1,0 Stelle (Ingenieur), Bauordnung (61/5)

 

4,0 Stellen (Ingenieur), Fachbereich Gebäudewirtschaft (65) 

 

Für die anerkannten Mehrbedarfe werden die Stellenbesetzungsmaßnahmen eingeleitet.

 

Für die übrigen Stellen läuft die organisatorische Prüfung, so dass insgesamt noch keine abschließende Aussage über die dort tatsächlich bestehenden Mehrbedarfe und die damit einhergehenden Personalkostenausweitungen getroffen werden kann.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen auf den Personalkostenbereich lassen sich durch die noch andauernde organisatorische Prüfung nicht abschließend feststellen.

Durch die oben bereits anerkannten Bedarfe entstehen ab Einstellungstermin voraussichtliche strukturelle Brutto-Personalkosten von ca. 287.000 EUR / Jahr.

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

gez. Thomas Grothe, Techn. Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.03.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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28.03.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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30.03.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen