Beschlussvorlage - 0156/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Mobiles ParksystemBeschluss des UWA vom 15.09.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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23.03.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Mit Beschluss vom 15.09. 2016 hat der Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, die Einführung eines Mobilen Parksystems (Handyparken) zu prüfen.
In einer Marktbeobachtung konnte durch die Straßenverkehrsbehörde und die WBH festgestellt werden, dass 5-7 Anbieter auf diesem Markt mit unterschiedlichen Angeboten und Leistungsmerkmalen tätig sind. Neben telefonischer oder SMS-Buchung hat sich die Lösung über APP durchgesetzt. Der Kunde kann – je nach Registrierungsgrad und Aufbau der APP – bequem über sein Smartphone einen Parkplatz bezahlen.
Neben den einzelnen Anbietern des Handyparkens gibt es auch einen Plattformbetreiber mit „Smartparking“, der die gängigen Anbieter bündelt. Smartparking ist u.a. in Köln, Berlin und Hamburg aktiv. Aus Sicht der Verwaltung bringt eine Zusammenarbeit mit dieser Plattform folgende Vorteile:
- Ein umfangreiches Vergabeverfahren kann vermieden werden, da alle aktiven Anbieter beteiligt sind
- Jeder potenzielle Nutzer kann mit „seiner“ APP arbeiten und muss nicht eine weitere installieren, um in Hagen Parken zu können
Im Rahmen einer Verwaltungsinternen Arbeitsgruppe werden die Faktoren Datensicherheit, Zahlungsabwicklung, Qualitäts- und Sicherheitsstandards geprüft. Eine technische Anbindung an die Software zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist gegeben.
Kosten:
Die Einführung von Handyparken in diesem geschilderten System ist für die Stadt Hagen kostenneutral. Eine entsprechende Ausweisung der Parkscheinautomaten übernimmt der Anbieter.
Vorteile von Handyparken:
Der Nutzer vermeidet Kleingeld, die Bezahlung erfolgt Nachfragegerecht. So kann z.B. aus einem Termin heraus die Parkzeit bis zur erlaubten Höchstparkdauer verlängert werden. Der Nutzer hat die volle Kostenübersicht über sein Nutzerkonto, z.B. zur Spesenabrechung.
Die Stadt Hagen zeigt sich als innovative Großstadt im Rahmen Ihrer Aufgabe als Oberzentrum und agiert auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei einer realistischen Einschätzung ist von einem Nutzeranteil von 10-15 Prozent auszugehen, der in der Zukunft schon alleine aus der nachwachsenden Handygeneration heraus ausgebaut werden kann
