Vorschlag zur Tagesordnung - 0260/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Erhebung des Sprachkenntnisnachweises (Kinder ab dem 04. Lebensjahr) konsequent die Vorschrift des § 36 Schulgesetz NRW anzuwenden und danach die  noch nicht versorgten Kinder in erforderliche Maßnahmen (Sprachförderkursplätze) zu bringen. Dabei ist auf die nach dem Gesetz geforderte Elternverpflichtung zu achten.

2.              Die Zuweisung von unterjährig zugezogenen Kindern in einen Sprachförderkurs soll innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Anmeldung des Wohnorts beim Bürgeramt erfolgen, unabhängig vom Vorschulalter und losgelöst vom Stichtag 01.11.

3.              Die Verwaltung prüft den Standort von neu einzurichtenden Sprachförderzentren und deren Ausstattung mit Material und Lehrkräften. 

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Sachverhalt

Begründung

Siehe Anlage.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.03.2017 - Schulausschuss - zurückgezogen