Beschlussvorlage - 0010/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.: 4/14 (658) –Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße-

in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr.: 0010/2017 ist.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.: 4/14 (658) –Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße- beschlossen. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt Nr. 21/2014 am 30.05.2014 veröffentlicht worden.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Verwaltungs-, Büro- und Hotelgebäude geschaffen werden. Ein weiteres  Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist der Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen.

 

Der Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.: 4/14(658) –Bebauung Märkischer Ring / Rathausstraße- wurde vom Rat der Stadt am 18.03.2015  beschlossen  und am 17.04.2015 im Amtsblatt Nr.: 14/2015 veröffentlicht.

 

Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Der zu überplanende Bereich liegt unweit eines mit Luftschadstoffen und Lärm hochbelasteten Teilabschnitts des Märkischen Rings, der sogenannten Finanzamtsschlucht. Um die Ziele des Luftreinhalteplanes der Stadt nicht zu gefährden, wurde ein Fachgutachten zu den Luftschadstoffimmissionen in Auftrag gegeben. Die Untersuchung hat zur Aufgabe, ob eine Bebauung im Bebauungsplangebiet ohne eine Erhöhung der Luftschadstoffkonzentrationen in der Finanzamtsschlucht möglich ist. Das Gutachten konnte bisher nicht  zum Abschluss gebracht werden, weil die Berechnungen auf die in naher Zukunft anzuwendende neue Fassung des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) umzustellen ist.

 

Die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens dauert deshalb z. Z. noch an.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit um ein Jahr zu verlängern.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez.

Thomas Grothe

Tech. Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.03.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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28.03.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.03.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen