Berichtsvorlage - 0161/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Am 14.12.2016 erfolgte die Umsetzung der Einbahnstraßenregelung für die Twittingstraße und Kornstraße. Eine entsprechende Beschilderung wurde angebracht. Zuvor wurden die Anwohner mit Hinweiszetteln über die Änderung informiert.

 

Noch vor der tatsächlichen Umsetzung ging bei der Bezirksverwaltungsstelle eine Anfrage ein, die zuständigkeitshalber an die Verkehrsabteilung weitergeleitet wurde. Es wurde die Frage gestellt, ob die Twittingstraße nur teilweise zur Einbahnstraße verändert werden könne, damit die Parkplätze zwischen Louise-Märcker-Straße und Twittingstraße 26 von den dortigen Anliegern dann noch zu beiden Seiten verlassen werden könnten.

Diesem Anliegen konnte nicht entsprochen werden.

 

Am 16.12.2016 gingen zwei Beschwerden von Anwohnern der Häuser Twittingstraße 12 und 18a ein. Die privaten Parkplätze konnten nicht in die nun vorgeschriebene Fahrtrichtung verlassen werden, da ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge das Ausparken nach links unmöglich machten.

Eine Beschwerde gleicher Art eines Anwohners der Twittingstraße 20 ging am 19.12.2016 bei der Verkehrsabteilung ein.

 

Es war daher unumgänglich, regelmäßige Kontrollen der Außendienstkräfte des Ordnungsamtes stattfinden zu lassen. Die Fahrzeughalter der ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge erhielten Verwarnungen von der Bußgeldstelle.

 

Des Weiteren meldete sich eine Anwohnerin der Harkortstraße  (Eckhaus Kornstraße), am 19.12.2016 erstmalig telefonisch bei der Verkehrsabteilung.

Aufgrund der dringlich geschilderten Lage, sie könne ihr Grundstück nun nicht mehr anfahren oder verlassen, wurde mit mir am 20.12.2016 ein Ortstermin mit Fahrversuch vereinbart.

Der Fahrversuch zeigte, dass der Parkplatz auf ihrem Privatgrundstück auch in der neuen Einbahnstraßenregelung angefahren und verlassen werden kann.

Am 05.01.2017 übersandte die Anwohnerin ein Beschwerdeschreiben mit weiteren 20 Unterschriften von Nachbarn der Kornstraße an Oberbürgermeister Schulz mit der Aufforderung, die Einbahnstraßenregelung aufzuheben.

 

Daraufhin fand ein weiterer Ortstermin mit der Beschwerdeführerin und Herrn Birkholz (BV-Haspe) sowie Frau Kramer (Beschwerdestelle Oberbürgermeister) statt.

 

 

Zum Zeitpunkt dieser Ortsbesichtigung waren nur wenige Parkplätz in der Umgebung belegt, alle Fahrzeuge waren ordnungsgemäß abgestellt. Die Sperrflächen vor dem Grundstück der Beschwerdeführerin waren frei, auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurde nicht geparkt. Es ergab sich somit keinerlei Einschränkung in der Erreichbarkeit des Stellplatzes. Die Einbahnstraßenregelung dürfte somit nicht die Ursache für das Problem der Anwohnerin sein, sondern gegebenenfalls ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge.

 

Die neue Regelung ist bis Juni 2017 weiter zu beobachten. Danach ist auch eine Prüfung der Unfalllage erforderlich. Im Übrigen verweise ich auf meine Stellungnahmen vom 06.06.2016 und 17.08.2016 zur Sinnhaftigkeit einer probeweisen Einführung der Einbahnstraßenregelung im genannten Bereich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen

 

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Auswirkungen

 

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng

 

Beigeordneter

 

 

 

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Beschlüsse

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09.03.2017 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen