Vorschlag zur Tagesordnung - 0038/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, festzustellen, ob von dem Gelände Nordstraße 14 (ehemaliges Betriebsgelände Fa. Gummi Becker) allgemein eine Gesundheitsgefährdung und/oder eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht, z.B. durch austretendes Oberflächenwasser.

2. Die Verwaltung legt das Ergebnis ihrer Prüfung der Bezirksvertretung Haspe in der Sitzung vom 06. April 2017 zur eventuellen weiteren Beschlussfassung vor.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bei der Einsichtnahme in das Altlastengutachten bezüglich des ehemaligen Betriebsgeländes der Fa. Gummi Becker am 19.12.2016, Nordstraße 14, konnte festgestellt werden, dass mindestens der Boden des Geländes erheblich mit Schadstoffen kontaminiert ist.

Im Einzelnen finden sich dort:

- LHKW. Das sind leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe. Diese reichern sich in der Bodenluft an, sie können bis auf die Grundwassersohle vordringen. Im Grundwasser werden sie nicht oder nur im geringen Umfang abgebaut. Neben ihrer Toxizität wirken einige LHKW ozonschädigend (FCKW, Halone) oder krebsfördernd (Quelle: www.umweltdatenbank.de).

- LCKW. Das sind leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe mit einem hohen Grundwasser-Gefährdungspotential (Quelle: www.dscweb.de).

- PAK. Hierbei handelt es sich um polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe. Diese sind krebserregend, können das Erbgut verändern und haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Sie können in der Umwelt schlecht abgebaut werden und reichern sich in Organismen an (Quelle: www.umweltbundesamt.de ).

- Schwermetalle, Zink und Öle sämtlicher Art.

 

Das Altlastengutachten bezieht sich nach Angaben der Verwaltung nur auf den Bodenanteil. Die aufstehenden Gebäude wurden nicht untersucht. Aufgrund der vorhandenen und zum Teil luftgebundenen Altlasten lässt sich eine (zusätzliche) Belastung der Gebäudeteile nicht ausschließen.

In das Gebäude dringt Oberflächenwasser ein. Das austretende Wasser läuft in Höhe der ersten Etage aus der Außenwand und gelangt somit ungehindert auf den davor befindlichen Gehweg und versickert dann im Erdreich unter den Gehwegplatten. Die angrenzende Hauswand bildet den Abschluss zur Ennepe. Zeugen haben berichtet, das auf der Wandseite bereits Flüssigkeiten aus dem Gebäude direkt in die Ennepe geflossen sind.

Durch das Eindringen und den Austritt von Wasser in Boden aufstehende Gebäude kann es aus unserer Sicht zu einer Kontamination des Grundwassers kommen, die unmittelbar Einfluss auf die neben dem Gebäude verlaufende Ennepe hätte.

Die Ennepe wiederum fließt bekanntlich in die Ruhr, aus der u.a auch die Hagener Bürger ihr Trinkwasser beziehen.

Aus diesem Grund muss geprüft werden, welche Gefahr grundsätzlich von diesem Grundstück ausgeht und ob hier präventive Maßnahmen zu ergreifen sind, um Schäden von der Gesundheit der Hagener Bürgerinnen und Bürger fernzuhalten.

 

 

 

 

 

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         gez. Gronwald

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.01.2017 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.03.2017 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen