Beschlussvorlage - 0180/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.03.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen hat am 09. April 2014 per Erlass verfügt, das die Jugendhilfeplanung gemäß § 18 Abs. 2 KiBiz unabdingbare Voraussetzung für die Förderung des laufenden Betriebes von Einrichtungen ist.
„Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Nach Absatz 4 S. 1 ergeben sich aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach Absatz 3 bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf die Einrichtungen entfallenden Kindpauschalen.“
Vor diesem Hintergrund fordert das Ministerium eine vom Jugendhilfeausschuss beschlossene einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung, die bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung zum 15.03. vorliegen und seitens des Jugendamtes im elektronischen Antragsverfahren (KiBiz.web) bestätigt werden muss.
Die in der Anlage beigefügte einrichtungsscharfe Darstellung der Belegung der Kindertageseinrichtungen in Hagen für das nächste Kindergartenjahr (2017/2018) bewegt sich im Rahmen des bereits am 15.12.2016 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Platzkontingents.
Aufgrund der angestiegenen Kinderzahlen konnten nach Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) gem. § 78 SGB VIII durch Überbelegungen in einzelnen Gruppen, zusätzliche 178 Betreuungsplätze geschaffen werden.
Die Finanzierung dieser Mehrplätze ist im laufenden Haushalt gesichert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,7 kB
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