Beschlussvorlage - 0181/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Trägerwechsel bei den Kindertageseinrichtungen Bergruthe 1 und Holthauser Straße 65
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.03.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Kindertageseinrichtungen „Unter den Kastanien“, Bergruthe 1 und Holthauser Straße 65 sind beide in Trägerschaft der Evang.- Luth. Emmaus- Kirchengemeinde Hagen. Bei der Kindertageseinrichtung Bergruthe 1 handelt es sich um eine zwei- gruppige Einrichtung mit insgesamt 45 Plätzen; die Kindertageseinrichtung Holthauser Straße 65 verfügt lediglich über eine Betreuungsgruppe.
Das Presbyterium der Emmaus- Kirchengemeinde hat am 23.01.2017 beschlossen, die Trägerschaft über beide Kindertageseinrichtungen ab dem Kitajahr 2017/2018 an die Kindergartengemeinschaft im evangelischen Kirchenkreis Hagen abzugeben. Dabei verbleiben die Liegenschaften laut Punkt 3 des Übergabevertrages weiter im Eigentum der Gemeinde.
„Zum Zwecke der Weiterführung der Tageseinrichtungen überlässt die Ev. -Luth. Emmaus- Kirchengemeinde Hagen dem Ev. Kirchenkreis Hagen unentgeltlich die Gebäude bzw. Gebäudeteile und die Einrichtungen als wirtschaftlichem Eigentümer für die Zeit der Nutzung als Tageseinrichtung. Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt.“
Hinsichtlich der Mitarbeitenden in den beiden Kindertageseinrichtungen wurde ein Personalüberleitungsvertrag im Wege eines Betriebsübergangs gemäß § 613 a BGB geschlossen.
Eine Prüfung hat ergeben, dass für beide Einrichtungen keine Bindungsfristen aufgrund investiver Landesförderung vorliegen.
Da es sich lediglich um einen Trägerwechsel handelt, der für das Land keine geänderten finanziellen Auswirkungen darstellt, liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung ob dem Trägerwechsel zugestimmt wird beim örtlichen Träger. Die erforderlichen Veränderungen im KiBiz.web. sind mit Ablauf der Meldefrist bis zum 15.03.2017 einzupflegen.
