Beschlussvorlage - 1011/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzende Informationen zur Schuldner- und Insolvenzberatung in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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30.11.2005
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Sachverhalt
In der Sozialausschusssitzung am 18.10.05 erhielt die Verwaltung den Auftrag, zusammen mit den Trägern der Wohlfahrtsverbände ergänzendes Zahlen- und Datenmaterial zu ermitteln und auch die Erfahrungen bzw. Umsetzungen in anderen Städten zu berücksichtigen.
Die Auslastung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Hagen, die
dort geführten überlangen Wartelisten bzw. die kaum noch akzeptablen
Wartezeiten, aber auch der Vergleich mit anderen Städten machen deutlich, dass der Bedarf an
entsprechenden Hilfeangeboten auch nicht
annähernd gedeckt ist.
Hilfen für überschuldete Haushalte sind ein entscheidender Baustein bei
den Hilfen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.
Bei einer Erweiterung
des Angebotes sollte auf vorhanden Strukturen und Erfahrungen aufgebaut werden.
Die Situation der Schuldner- und Insolvenzberatung war
bereits Gegenstand der Diskussion in den SOA-Sitzungen am 25.08.05 und
18.10.05. Dabei wurde insbesondere das Angebot in Hagen unter dem Gesichtspunkt
der kommunalen Aufgabenstellung in Zusammenhang mit dem SGB II betrachtet. Die
Verwaltung hat dazu in der Verwaltungsvorlage 0775/2005 entsprechende
Ausführungen zum bestehenden Angebot (Diakonie und Stadt Hagen), Möglichkeiten
der Kapazitätsausweitung und der Förderung durch Dritte gemacht.
In der Sitzung am 18.10.05 erhielt die Verwaltung den Auftrag, zusammen mit den Trägern der Wohlfahrtsverbände ergänzendes Zahlen- und Datenmaterial zu ermitteln und auch die Erfahrungen bzw. Umsetzungen in anderen Städten zu berücksichtigen.
Umsetzung in anderen Gemeinden
Eine Umfrage bei anderen Städten bzw. Kreisen hat ergeben, dass dort teilweise bereits auf die Anforderung des SGB II hinsichtlich des Hilfeangebotes Schuldnerberatung reagiert wurde. Mehrere kommunale Träger haben bereits Leistungsvereinbarungen mit Dritten (i.d.R. Wohlfahrtsverbände) abgeschlossen, die Grundlage einer individuellen Abrechnung mit den Kommunen bzw. Kreisen sind, haben vorhandene eigene Angebote ausgebaut oder durch zusätzliche kommunale Förderung vorhandene Kapazitäten bei Wohlfahrtsverbänden erweitert.
Der Verwaltung liegen Leistungsvereinbarungen aus dem EN-Kreis, dem Kreis Recklinghausen sowie der Stadt Gelsenkirchen vor. Diese Vereinbarungen sehen eine Beauftragung im Rahmen des Fallmanagements als Instrument der Eingliederung in Arbeit vor. Vielerorts wird jedoch berichtet, dass das Fallmanagement nur unzureichend aufgebaut ist und der beabsichtigte Zugang auf diesem Weg nicht erfolgt. Bei einigen Vereinbarungen wird daher die Möglichkeit eingeräumt, dass die Schuldnerberatungsstellen selber die Notwendigkeit dieser Eingliederungsmaßnahme feststellen und damit eine Abrechnungsmöglichkeit gegeben ist. Bei dieser Form der Selbstbeauftragung ist eine bedarfsgerechte Steuerung allerdings beschränkt.
Die Stadt Gelsenkirchen (ca. 270.00 Einwohner) verfügt über ein Angebot von
6,2 Stellen bei verschiedenen freien Trägern. Die Wartezeit beträgt ca. 6 – 8 Wochen. Es ist zunächst nicht beabsichtigt, dass Angebot mit Blick auf das SGB II auszubauen. Aus Sicht der Stadt Gelsenkirchen war durch die zum 01.01.05 geltenden gesetzlichen Regelungen allerdings eine Neugestaltung des Verhältnisses zwischen der Stadt und den Freien Trägern als Anbieter der Schuldnerberatung erforderlich.
Die Stadt Hamm (ca. 180.000 Einwohner) bietet ihren Bürgern Schuldner- und Insolvenzberatung mit einer Kapazität von 3,2 Stellen (Stadt und freie Träger) an. Die Wartezeit beträgt z.Zt. mehrere Monate. Mit Blick auf die Anforderungen des SGB II wird das Angebot um 1,2 Stellen erweitert.
Ergänzende Informationen zu Angeboten freier Träger und Stadt
Beim Diakonischen Werk umfasst das auf Hagen bezogene Hilfeangebot knapp 1,0 Stellen. Die Personal- und Sachkosten (2004) belaufen sich auf 65.793,00 €. Nach Abzug aller Zuschüsse und Erstattungen beträgt der Eigenanteil ca. 18 % (vgl. auch Tischvorlage zur SOA-Sitzung 18.10.2005). Weitere Angaben des Diakonischen Werks zur Analyse der Fälle der “offenen Sprechstunde” und der Fallstatistik können den Anlagen entnommen werden.
Die Personal- und Sachkosten (2004) für die bei der Stadt vorgehaltenen 2,0 Stellen betragen 133.750 €. Nach Abzug der Landesförderung Insolvenzberatung und der Förderung aus dem Sparkassenfond (vgl. auch Tischvorlage zur SOA-Sitzung 18.10.2005) beträgt der Eigenanteil der Stadt ca. 55 %. Zur Zeit werden 129 laufende Fälle betreut, die sich wie folgt aufteilen:
Bearbeitungsaufwand bis 10 Stunden: 11 Fälle
Bearbeitungsaufwand 10 bis 20 Stunden: 40 Fälle
Bearbeitungsaufwand 20 bis 30 Stunden: 78 Fälle
Die aktuelle Warteliste umfasst z. Zt. 306 Personen, die sich nach dem zu erwartenden Bearbeitungsaufwand wie folgt aufteilen:
Bearbeitungsaufwand bis 10 Stunden: 28 Fälle
Bearbeitungsaufwand 10 bis 20 Stunden: 94 Fälle
Bearbeitungsaufwand 20 bis 30 Stunden: 184 Fälle
Die Arbeiterwohlfahrt verfügt über ein Schuldnerberatungsangebot im Märkischen Kreis (Einzelheiten siehe Anlage) und sieht sich auf Grund dieser vorhandenen Strukturen in der Lage, dass Angebot für die Stadt Hagen auszuweiten, sofern eine entsprechende Förderung erfolgt.
Arbeitslosigkeit und Überschuldung
Bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kommt der Schuldnerberatung eine besondere Bedeutung zu.
Eine empirische Untersuchung der Landesarbeitsämter NRW und Baden-Würtenberg (“Zur Überschuldung von Arbeitslosen”, Düsseldorf 1996) kam bereits vor einigen Jahren zu dem Ergebnis, dass bei überschuldeten Arbeitslosen eine dauerhafte Reintegration ins Erwerbsleben nicht ohne die Lösung ihres Überschuldungsproblems möglich ist. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei überschuldeten Arbeitslosen liegt mit ca. 1,5 Jahren deutlich über dem Durchschnittswert aller Arbeitslosen. Die Ergebnisse dieser Studie belegen deutlich den Stellenwert von Schuldnerberatung im Rahmen von Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Auch die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegebenen “Handlungsempfehlungen für Arbeitsgemeinschaften und optierende kommunale Träger für die Gewährung von Schuldnerberatung nach dem SGB II” weisen in diese Richtung. Eine vom BMFSFJ in Auftrag gegebene Studie von Prof. Dr. Hamburger, Universität Mainz, zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung im Hinblick auf die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit kam u.a. zu dem Ergebnis, dass nach einjähriger Schuldnerberatung 46 % der Überschuldeten einen gesicherten Arbeitsplatz gegenüber 27 % zu Anfang der Beratung hatten.
Entwicklungsmöglichkeiten des Hilfeangebotes
Sowohl die langen Wartelisten wie auch die quantitative Bewertung des Hagener Angebotes im Vergleich zu anderen Städten lassen den Schluss zu, dass der Hilfebedarf im Bereich Schuldnerberatung in Hagen nicht annähernd gedeckt ist.
Sofern das Beratungs- und Hilfeangebot in Hagen auf Grund dieser Erkenntnisse ausgebaut werden sollte, ist es sinnvoll und notwendig, vorhandene Strukturen und die Fachkompetenz von bereits existierenden Schuldnerberatungsstellen zu nutzen.
Als mögliche Träger kommen in Hagen kommen bei einer Ausweitung des Angebotes das Diakonische Werk, die Arbeiterwohlfahrt und die Stadt Hagen mit ihren Facheinrichtungen in Frage.

30.11.2005 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Sozialausschuss beschließt folgende Empfehlung für den Rat der Stadt
Hagen:
Der Rat beschließt:
1.
Für die
Schuldner -und Insolvenzberatung wird ab 2006 eine zusätzliche Stelle
eingerichtet
2.
Ab 2007 soll
eine weitere Stelle bereitgestellt werden. Eine abschließende Entscheidung wird
nach einer erneuten Berichterstattung der Verwaltung über den Bedarf im Oktober
2006 getroffen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit den freien Trägern die
effektivste und wirtschaftlichste Form der Anbindung der Stellen bei der
Verwaltung oder bei den freien Trägern zu erarbeiten.