Berichtsvorlage - 0147/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Entwurf des Luftreinhalteplans 2016 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Entwurf  des Luftreinhalteplans 2016  für Hagen mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gem. § 47 Abs. 4 BImSchG zugesandt.

 

Begründung

 

Wenn es um saubere Atemluft und um den Schutz der Menschen vor Luftschadstoffen geht, muss der Staat seine Schutzfunktion wahrnehmen.

So wurden auf europäischer Ebene Luftqualitätsstandards zum Schutz der Gesundheit festgelegt. In den regionalen oder kommunalen Gebieten, in denen diese EU-Grenzwerte überschritten werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden.

In Luftreinhalteplänen werden Maßnahmen zur Minderung der Luftschadstoffbelastung festgelegt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird im Rahmen der Luftqualitätsüberwachung überprüft. Solange die Wirkung der Maßnahmen nicht zur Einhaltung der Luftqualitätswerte führt, müssen die Pläne fortgeschrieben werden.

Zur Minderung dieser Luftschadstoffe ist in Hagen bereits seit dem Jahr 2008 ein Luftreinhalteplan (LRP) in Kraft. Die in diesem Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen zur Senkung der NO2-Belastung sind weitestgehend umgesetzt bzw. werden kontinuierlich fortgeführt. Dennoch besteht aufgrund der Messwertentwicklung der letzten Jahre kein ausreichendes Wirkungspotential, um die NO2-Belastung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben herabzusenken.

 

Die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-

Westfalen (LANUV) durchgeführten Stickstoffdioxid-Messungen haben ergeben,

dass im Bezugsjahr 2012 der zulässige NO2-Grenzwert (40 μg/m3) am Graf-von-

Galen-Ring und am Märkischen Ring jeweils mit 57 μg/m³ überschritten wurde.

 

Dagegen wird am Belastungsschwerpunkt  Enneper Straße der gesetzliche Grenzwert seit dem Jahr 2012 eingehalten. Auch am Belastungsschwerpunkt Wehringhauser Straße haben die Maßnahmen des LRP Hagen 2008 dazu geführt, dass der NO2-Grenzwert seit dem Jahr 2014 eingehalten wird. An den Belastungsschwerpunkten Graf-von-Galen-Ring und Märkischer Ring konnte durch die Maßnahmen des LRP Hagen 2008 eine deutliche Absenkung des NO2-Jahresmittelwertes auf jeweils 49 μg/m³ im Jahr 2015 erreicht werden. Die Belastungen sind am Graf-von-Galen-Ring in besonderem Maße dem städtischen Straßen- und Busverkehr zuzuordnen, am Märkischen Ring dem städtischen Straßenverkehr und dem LKW-Verkehr.

 

 

 

Daher werden mit dem LRP Hagen 2016 Maßnahmen des LRP 2008, die noch über ein Minderungspotenzial verfügen, fortgeführt. Zusätzlich werden neue Maßnahmen ergriffen.

 

Mit der Fertigstellung der Bahnhofshinterfahrung Ende 2019 wird sich die Situation auf dem Graf-von-Galen-Ring deutlich verbessern, so dass voraussichtlich auch hier der Stickstoffdioxidgrenzwert eingehalten werden kann. Um schnellstmöglich eine Reduzierung der Belastungswerte auf dem Märkischen Ring (von der Rembergstraße bis zum Emilienplatz) zu erzielen, wurde die Sperrung für den LKW-Verkehr bereits seit dem 01.07.2016 bis zum 31.12.2016 eingeführt. Die damit verbundene Ausweitung der LKW-Sperrzeiten wurde nun von der BezReg als Daueraufgabe im Luftreinhalteplan Hagen  2016 festgesetzt. Durch die teilweise Herausnahme des LKW-Verkehrs wird eine Senkung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubwerte an diesem Teilabschnitt erwartet. Die Sicherstellung der Ziele des Gesundheitsschutzes soll zudem durch eine verbesserte Kontrolle mit Hilfe automatisierter Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung erreicht werden.

 

Vor diesem Hintergrund sieht es die Verwaltung als notwendig an, die aktuellen LKW-Sperrzeiten (Sommerhalbjahr 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr; Winterhalbjahr 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr) beizubehalten und eine weitere Überwachungsanlage in Fahrtrichtung Emilienplatz einzurichten.

 

Eine ausführliche Begründung dieser Maßnahme, einschließlich der Kosten ist in der parallel zu beratenden Vorlage dargelegt (siehe Drucksachennummer 0006/2017).

 

Die Bezirksregierung Arnsberg als planaufstellende Behörde ist gemeinsam mit den

jeweils zuständigen Behörden dazu verpflichtet, bei einer fortbestehenden Überschreitung der Immissionsgrenzwerte, weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität festzusetzen und den Luftreinhalteplan fortzuschreiben.

 

Ziel ist und bleibt die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutze der Gesundheit der Hagener Bevölkerung.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Entwurf  des Luftreinhalteplans 2016  für Hagen mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gem. § 47 Abs. 4 BImSchG  zugesandt.

 

Dieser Entwurf ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.03.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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21.03.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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23.03.2017 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.03.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.03.2017 - Rat der Stadt Hagen