Berichtsvorlage - 0116/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Ein Hinweis auf die NRW Finanzierung im Verhältnis zu anderen Bundesländern ist als Anlage beigefügt.

 

 

Begründung

Bund und Länder haben sich auf eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes geeinigt. Danach sind folgende Änderungen zum 01.07.2017 geplant:

 

1. Aufhebung der Bezugsdauer von 72 Monaten

 

2. Anhebung der Altersgrenze auf die Vollendung des 18. Lebensjahres

 

3. Der Bund erhöht seine Beteiligung an den Kosten von 33,5% auf 40%. In gleichem Maße sollen künftig auch die Einnahmen aus dem Rückgriff verteilt werden. Unklar ist, in wie weit das Land NRW die Kosten auf die Kommunen verteilt, so dass diesbezüglich keine Prognose getroffen werden kann. Aktuell beträgt der kommunale Anteil an den UVG-Ausgaben 53,3%. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern ist das bundesweit der höchste Anteil (sh. Anlage UVG Landesanteil).

 

Für den Bezug von Leistungen nach dem UVG ab dem 12. Lebensjahr müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

1. Das Kind (und damit in der Regel auch der gesamte Haushalt) hat keinen    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder

 

2. der allein erziehende Elternteil hat neben aufstockenden Leistungen nach dem SGB II ein eigenes Einkommen von 600,- € brutto im Monat.

 

Auf Grundlage der bisher vorliegenden Informationen (46.000 im UVG-Bezug verbleibende und 140.000 neue Fälle für Kinder im Alter von 6 - 12 Jahren und 75.000 neue Fälle für Kinder/Jugendliche im Alter von 12 - 18 Jahren) für die Bundesrepublik insgesamt, ergeben sich für Hagen folgende Zahlen:

 

Auf Basis der Gesamtbevölkerungszahl Deutschlands und der Bevölkerungszahl Hagens und den vom BFSJ ermittelten Fallzahlen ergibt sich arithmetisch ein zu erwartender Fallzahlenzuwachs von rd. 200 Fällen (wie oben dargestellt sind dies Durchschnittswerte und nicht die konkreten Hagener Werte) für Kinder im Alter von 12 - 18 Jahren.

Im Bereich der Kinder im Alter von 6 - 12 Jahren ergibt sich ein zu erwartender Fallzahlenzuwachs von rd. 120 Fällen, die im UVG-Bezug verbleiben. Zusätzlich werden ca. 300 Fälle, die aus dem Bezug gefallen sind, erneut einen Anspruch haben.

Insgesamt ist nach bisherigen Erkenntnissen von einem Fallzahlenzuwachs von mindestens 600 Fällen auszugehen. Prognosen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gehen von deutlich höheren Zahlen aus.

Auf Grund des Fallzahlenzuwachses wird sich ein zusätzlicher Personalbedarf ergeben. Bereits Ende letzten Jahres wurde eine Personalbedarfsschätzung mit 11 abgestimmt. Unter Zugrundelegung der selben Faktoren zur Personalbedarfsschätzung ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von mindestens 1,0 Stellen (gegenüber 2,5 Stellen bei der ursprünglichen Schätzung unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen). Hiervon wird zum 15.05.2017  eine halbe Stelle bei 55/7 besetzt werde. Eine weitere halbe Stelle wäre nach jetzigem Kenntnisstand noch zu besetzen.

 

 

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen kann nur eine grobe erste Berechnung erfolgen.

Die Ausgaben für UVG-Leistungen betrugen im Jahr 2016 rd. 3.025.097 €. Davon hatte die Stadt Hagen rd. 1.613.284 € zu tragen. Bei einer Anhebung des Bundesanteils um 6,5% ergibt sich ein von der Stadt Hagen zu tragender Anteil von rd. 1.416.653 €. Bedingt durch die Fallzahlensteigerung von 1.287 Leistungsfällen auf 1.887 Leistungsfällen ergibt sich ein von der Stadt Hagen zu tragender Anteil an UVG-Leistungen von rd. 2.100.000 € oder eine Steigerung von rd. 500.000 € gegenüber den Ausgaben für 2016.

Dem gegenüber zu stellen ist die Einnahmeseite. Im letzten Jahr wurden rd.

313.259 € an Einnahmen generiert. Davon entfielen rd. 167.071 € auf die Stadt Hagen. An dieser Stelle ist mit der Fallzahl der Heranziehungsfälle zu operieren (3.160). Diese Anzahl erhöht sich um die Zahl der neuen Leistungsfälle auf 3.760 Fälle. Auf dieser Basis ergibt sich bei einer gleich bleibenden Heranziehungsquote Steigerung der Einnahmen auf rd. 372.738 €. Dies ergibt einen kommunalen Anteil von rd. 198.793 € oder eine Steigerung von rd.31.722 € gegenüber den Einnahmen für 2016.

 

Im Ergebnis stünde eine Netto-Mehrbelastung des Haushaltes der Stadt Hagen von rd. 450.000 €. Hinzu kommen die zusätzlichen Personal- und Sachkosten für Arbeitsplätze.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

-2,76 Mio.

Aufwand (+)

 

4,7 Mio.

Eigenanteil

 

1,9 Mio.

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

x

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.03.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen