Beschlussvorlage - 1146/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Besicherung des G.I.V.-Kredits durch die ha.ge.weGenehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.02.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt die folgende Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Frau Ramona Timm-Bergs als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung am 22.12.2016 der ha.ge.we zu entsenden.
2. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung der unter 1. bestellten Vertreterin, bestellt der Rat Herrn Jörg Meier als stimmberechtigten Vertreter für die Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am 22.12.2016.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die ha.ge.we hält am 22.12.2016 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ab. Für diese Gesellschafterversammlung ist durch den Rat der Stadt Hagen ein stimmberechtigter Vertreter/eine stimmberechtigte Vertreterin zu benennen. Die nächsten Sitzungen des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses finden erst in 2017 statt. Aus diesem Grund wurde eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW erforderlich.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer, Herrn Christoph Gerbersmann, sowie Herrn Werner König als Ratsmitglied am 21.12.2016 unterschrieben. Die DS 1144/2016 ist Anlage dieser Vorlage.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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754 kB
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