Beschlussvorlage - 1010/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.02.2017
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Beschlussvorschlag
- Vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Kommunalaufsicht stimmt der Rat der Stadt Hagen der Gründung der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH als hundertprozentige Tochter der Mark-E Aktiengesellschaft zu.
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Gesellschaftsvertrag der neu zu gründenden Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH zustimmend zur Kenntnis. Diese Zustimmung gilt ausdrücklich auch für im Zuge des kommunalaufsichtsrechtlichen Anzeigeverfahrens ggfs. noch erforderlich werdende Änderungen, soweit diese nicht wesentlich sind.
Sachverhalt
Begründung
Der Aufsichtsrat der Mark-E Aktiengesellschaft hat am 12.12.2016 wie folgt beschlossen:
1. Der Aufsichtsrat stimmt der Gründung der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € und Übertragung der Anteile der Mark-E AG an HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb zur Herstellung der Inhousefähigkeit zu.
2. Die gesetzlichen Vertreter der Mark-E Aktiengesellschaft werden ermächtigt, alle für die Umsetzung der Inhousefähigkeit erforderlichen Erklärungen abzugeben, was sich insbesondere auch auf eine evtl. erforderliche Umwandlung bezieht.
3. Der Aufsichtsrat nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den hier zur Verfügung gestellten Unterlagen um Entwürfe handelt und daher Änderungen und Modifikationen aus kommunalrechtlicher Sicht nicht ausgeschlossen werden können. Die erteilte Zustimmung und Ermächtigung gilt ausdrücklich auch für ggfs. noch erforderlich werdende geringfügige Änderungen und Modifikationen.
4. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Finanziererkreises und der Kommunalaufsicht
Durch neuere gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit von Inhouse-Geschäften gem. § 108 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergibt sich zur Erfüllung des Kontrollkriteriums über die HEB GmbH (HEB) und die HEB Service GmbH durch die Städte Dortmund und Hagen die Notwendigkeit, dass die Mark-E AG eine 100-prozentige Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH gründet, die Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH‘ mit einem Stammkapital von 25.000 €, welche die bisher von der Mark-E AG gehaltene 29%-Beteiligung am HEB übernimmt. Der einzige Unternehmensgegenstand ist "Erwerb, Halten und Verwalten von Anteilen an der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb". Die Geschäftsführung dieser Gesellschaft ist nach vorheriger Anhörung ebenso an Weisungen der Stadt Hagen gebunden wie auch die Vertreter der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH in Gesellschafterversammlungen des HEB.
Nach § 115 Abs. 2 GO in Verbindung mit Abs. 1 lit. a) GO NRW ist ein kommunalaufsichtsrechtliches Anzeigeverfahren erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,1 kB
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