Beschlussvorlage - 1009/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung der Inhousefähigkeit des HEB hier: Gesellschaftsverträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kommission für Beteiligungen und Personal
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Kommission für Beteiligungen und Personal
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.02.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.02.2017
|
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt die geänderten Gesellschaftsverträge der HEB GmbH, der HUI GmbH und der HEB Service GmbH jeweils in der Fassung, die als Anlage dieser DS 1009/2016 Bestandteil der Vorlage geworden ist.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. sachgerecht oder rechtlich erforderlich sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Die Aufsichtsräte der HEB GmbH und der HUI GmbH haben in ihren Sitzungen am 10.11.2016 den jeweiligen Gesellschafterversammlungen empfohlen, den Gesellschaftsverträgen der HEB GmbH, der HUI GmbH und der HEB Service GmbH jeweils in der dieser DS 1009/2016 als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
Zur Begründung wird auf die der DS 1007/2016 anhängenden Vorlage für die HEB-Aufsichtsratssitzung (und gleichlautend für die HUI-Aufsichtsratssitzung) verwiesen. Die DS 1007/2016 wird im nicht-öffentlichen Teil beraten.
Der Aufsichtsrat der Mitgesellschafterin Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) beabsichtigt eine Befassung mit der Thematik für Mitte Dezember. Aus diesem Grund ist ein Ratsbeschluss der Stadt Dortmund auch erst für den 15.02.2017 geplant. Dementsprechend ist eine annähernd zeitgleiche Ratsbefassung in Hagen am 16.02.2017 sachgerecht.
Im Übrigen wird sich der Rat im Kontext der Herstellung der Inhousefähigkeit beim HEB mit einem weiteren Gesellschaftsvertrag befassen. Im ENERVIE-Konzern wird eine Gesellschaft gegründet, deren Geschäftszweck der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Anteilen an der HEB GmbH ist. Da die Aufsichtsratsbefassung bei der Mark-E aber erst für den 12.12.2016 geplant ist und dieser Termin nach dem die Gremienfolge eröffnenden Sitzungstermin der Kommission für Beteiligungen und Personal liegt, wird die Gremienbefassung zu diesem Gesellschaftsvertrag erst Anfang 2017 erfolgen (vgl. DS 1010/2016).
Vor dem Hintergrund der komplexen Entscheidungslage beabsichtigt die Verwaltung, im Januar eine Informationsveranstaltung für interessierte Ratsmitglieder durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
112,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
126,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
72,4 kB
|
