Beschlussvorlage - 0900-1/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsames Lernen in den städtischen allgemeinen Schulen der Sekundarstufe ab dem Schuljahr 2017/2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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14.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.02.2017
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Beschlussvorschlag
1.Für die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in der Sekundarstufe erteilt der Schulträger seine Zustimmung zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde an allen städtischen allgemeinen Schulen, soweit sie nicht bereits auf der Grundlage des Beschlusses des Rates vom 20.02.2014 (Vorlage 0123/2014) als solcher eingerichtet worden sind.
2.Über die tatsächliche Inanspruchnahme der Orte Gemeinsamen Lernens für die in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler wird für jedes Schuljahr in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden neu entschieden. Dabei sind die Bedarfslage aber auch die Möglichkeit einer entsprechenden Bündelung der Personalressourcen zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Begründung
Ausgehend von der Rechtslage, dass die sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule stattfindet, ist es nur konsequent, dass prinzipiell an allen städtischen allgemeinen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe Gemeinsames Lernen möglich sein muss. Von daher soll neben den in der Ausgangsvorlage genannten Schulen
- Hauptschule Geschwister-Scholl,
- Realschule Halden,
- Realschule Haspe,
- Realschule Hohenlimburg,
- Sekundarschule Altenhagen,
- Sekundarschule Liselotte-Funcke,
- Gymnasium Ricarda-Huch
auch am
- Gymnasium Albrecht-Dürer,
- Gymnasium Fichte
Gemeinsames Lernen eingerichtet werden.
Die Einbindung aller städtischen Schulen bedeutet insbesondere in der Sekundarstufe nicht zwingend, dass an allen Schulen Schulplätze in den einzelnen Schuljahren auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Dies ist in erster Linie abhängig von der jeweiligen Bedarfslage. Für eine entsprechende Bündelung der Personalressourcen kann es aber durchaus erforderlich sein, zwar weniger Schulen, dafür aber gebündelte Schulplätze anzubieten. Über die Frage der tatsächlichen Inanspruchnahme muss daher für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Regionalkonferenz).
