Beschlussvorlage - 0093/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Annahme der Schenkungen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Schulen beantragen die Annahme der ihnen von verschiedenen Förderern geschenkten Gegenstände.

 

Schule

Gegenstand

Wert

Geschenkt durch

GS Emst

2 Smartboards Typ

SMART Board 680

Interactiv Whiteboard

je 1.951,60 €

Förderverein

Berufskolleg Cuno II

 

BMW Typ i3

35.000,00 €

Bayrische Motorenwerke Aktiengesellschaft (BMW)

Ladesystem für E-Kfz

1.300,00 €

Fa. Mennekes Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Kirchhundem

Tester „mega macs 55“

300,00 €

Auto Dienst

Arno Wagner

Feithstr. 54,

58095 Hagen

 

Die Anmeldung der Schenkung zwecks Aktivierung der Schenkungen bei der Kämmerei ist erfolgt.

Das Ladesystem dient zum einen dem Kfz-Labor zu Übungs- und Anschauungsmodell und zum anderen zur Ladung des elektrobetriebenen Schulungsfahrzeuges Typ BMW i3. Für die Ladung dieses Fahrzeuges entstehen Stromkosten. Da das nicht angemeldete Fahrzeug kaum bewegt wird, ist durch das Aufladen lediglich ein Entladen des Akkus auszugleichen. Aus diesem Grund ist nur von minimalsten Folgekosten für den Strom auszugehen, die in ihrer Höhe derzeit nicht beziffert werden können. Bei den Smartboards entstehen einmalige Installationskosten in Höhe von ca. 3.000,00 €, die mit aktiviert werden und aus der Bildungspauschale finanziert werden. Bei den übrigen Schenkungen entstehen keine Folgekosten.

 

Über die Annahme der Schenkung des Fördervereins der GS Emst und die Schenkungen der Fa. Mennekes und Auto Dienst Arno Wagner entscheidet der Schulaussschuss der Stadt Hagen.

 

Über die Annahme der Schenkung des Schulungsfahrzeuges Typ BMW i3 durch die Bayrischen Motorenwerke AG entscheidet der Rat der Stadt Hagen.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die erhaltenen Vermögensgegenstände (Sachschenkungen) sind in Höhe ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Unter Berücksichtigung der einmaligen Installationskosten für die Smartboards in Höhe von 3.000,00 €, die ebenfalls zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten gehören, beträgt die Gesamtsumme der Aktivierungen 43.503,20 €. Die geschenkten Vermögensgegenstände sind anhand ihrer jeweiligen Nutzungsdauern abzuschreiben. Während die Smartboards über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben sind (6.903,20 € / 10 Jahre = 690,32 €), wird das Fahrzeug über eine Nutzungsdauer von 11 Jahren abgeschrieben (35.000,00 € / 11 Jahre = 3.182,00 €). Das Ladesystem für E-Kfz wird über 19 Jahre abgeschrieben und führt zu einem jährlichen Abschreibungsaufwand von 68,00 €. Der Tester "mega macs 55" wird aufgrund seiner Eigenschaft als Geringwertiger Vermögensgegenstand bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (300,00 €).

 

Die jährliche Abschreibungssumme beträgt demnach insgesamt 4.240,32 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Neben der Bilanzierung auf der Aktivseite der Bilanz sind in Höhe der ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten von 43.503,20 € außerdem Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Hierdurch wird die Finanzierung der Vermögensgegenstände einerseits durch die Sachschenkung und andererseits durch die der Bildungspauschale (bezogen auf die Installationskosten der Smartboards) dargestellt.

In Abhängigkeit zur jeweiligen Nutzungsdauer werden die Vermögensgegenstände parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst und führen in der Ergebnisrechnung zu jährlichen Erträgen in Höhe von 4.240,32 €.

 

 

 

gez.

gez.

(Eric O. Schulz, Oberbürgermeister)

(Margarita Kaufmann,Beigeordnete)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.02.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.02.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen