Beschlussvorlage - 0071/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die kurzfristig anzuberaumende Gesellschafterversammlung der ha.ge.we zu entsenden.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

Zur Begründung wird auf die dieser Vorlage beigefügte DS 0037/2017 verwiesen. Mit Datum vom 16.01.2017 hatten der Stadtkämmerer und Erste Beigeordnete, Herr Christoph Gerbersmann, und als Ratsmitglied Herr Werner König die Dringlichkeitsentscheidung zu DS 0037/2017 unterschrieben (sh. Anlage). Die Gesellschafterversammlung der ha.ge.we hat am 16.01.2017 stattgefunden.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.02.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen