Mitteilung - 0119/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung über die Verzögerung der lufthygienischen Fachgutachten für den Märkischen Ring infolge neuer Emissionsfaktoren.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Monika Kepka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.02.2017
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Sachverhalt
Begründung
Der Bereich zwischen Emilienplatz – Märkischer Ring – Marktbrücke gehört zu den höchst belasteten Straßenabschnitten im Hagener Stadtgebiet. Eine der vielen Herausforderungen in diesem Bereich ist die Feinstaubproblematik + NO2 in der Finanzamtsschlucht. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt dazu aufgefordert, im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zusätzliche Maßnahmen am Märkischen Ring durchzuführen. Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung lässt derzeit zusätzliche städtebauliche Maßnahmen (Abriss und Neubau) durch Fachgutachten überprüfen.
Die Verwaltung hat im März 2016 lufthygienische Fachgutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachten überprüfen u.a., ob eine Neubebauung auf dem ehem. Bettermanngelände eine zusätzliche negative Auswirkung (Schadstoffbelastung) auf die aktuelle Situation in der Finanzamtsschlucht hat und welche städtebaulichen Lösungsansätze (langfristige Maßnahmen wie Rückbau und Neubau) im Bereich der Finanzamtsschlucht am wirksamsten sind.
In der STEA-Sitzung vom 28.06.2016 wurde in dem Sachstandsbericht (DS 0574/2016) zum Thema „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Innenstadt“ und über den Maßnahmenschwerpunkt „Emilienplatz bis Marktbrücke“ berichtet. Für Ende des Jahres 2016 war eine umfassende Dokumentation über den Bearbeitungsstand des Maßnahmenschwerpunktes Emilienplatz bis zur Marktbrücke mit gutachterlichen Lösungsansätzen angekündigt.
Die Fachgutachten liegen der Verwaltung als Entwurf vor. Aufgrund einer Aktualisierung der gegenwärtigen Version HBEFA 3.2 (Handbuch für Emissionsfaktoren) aus Juli 2014 konnte die Fertigstellung der Gutachten noch nicht erfolgen.
Hintergrund: Die Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs für beliebige Zeithorizonte erfolgt auf der Grundlage der im Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA) veröffentlichten Emissionsfaktoren. Die bislang durchgeführten Berechnungen basieren auf der derzeit immer noch aktuellen Version 3.2 aus dem Juli 2014. Seit der Veröffentlichung der HBEFA Version 3.2 wurde bekannt, dass bei Dieselfahrzeugen einiger Automarken eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung eingesetzt wurde. Nach Aussagen der ermes-Gruppe (European Research Group on Mobile Emission Sources) ist der u.a. hierdurch erhöhte Emissionsausstoß der Diesel Euro6 Fahrzeuge im Realbetrieb gegenüber dem Prüfzyklustest im HBEFA 3.2 bereits erkannt und in den Daten enthalten. Allerdings mehren sich die Hinweise, dass aufgrund der nur geringen Anzahl an gemessenen Diesel Euro6 Fahrzeugen in der Version 3.2 der erhöhte Schadstoffausstoß der Diesel Euro 6 Fahrzeuge im Realbetrieb ggf. unterschätzt wird.
Infolgedessen wurden im Jahr 2016 umfangreiche Messungen von weiteren Diesel Euro 6 Fahrzeugen vorgenommen, um die Diskrepanz zwischen Messung und Modellierung zu vermindern. Die Ergebnisse dieser Messungen fließen in die neue HBEFA-Version 3.3 ein, welche nach Aussagen der Herausgeber des HBEFA (Firma INFRAS aus der Schweiz) Ende dieses Jahres 2016 veröffentlicht werden sollte.[1]
Das beauftragte Büro SimuPLAN hat die Empfehlung ausgesprochen, dringend die bislang durchgeführten Berechnungen auf der Grundlage des HBEFA 3.3 zu aktualisieren. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Gutachten auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, um beim bevorstehenden Planungs- und Entscheidungsprozess keine falschen Rückschlüsse bzw. fehlerhaften Entscheidungen zu treffen.
Die Verwaltung informiert darüber, dass sich die Veröffentlichung der neuen HBEFA 3.3 -Version noch weiter herauszögert. Die Dokumentation über den Bearbeitungsstand des Maßnahmenschwerpunktes Emilienplatz bis zur Marktbrücke mit gutachterlichen Lösungsansätzen kann daher noch nicht vorgelegt werden.
[1] Quelle: SimuPlan vom 21.12.2016
