Beschlussvorlage - 1071/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat nimmt die Genehmigungsplanung zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen plant, im Bereich der Volmemündung in die Ruhr eine Radwegebrücke zu realisieren.

 

 

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach § 99 LWG erforderlich, die bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Hagen beantragt wurde. Die Antragsunterlagen enthalten neben den technischen Beschreibungen auch eine Landschaftspflegerische Begleitplanung sowie einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Es wird eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Hagen erforderlich, da das Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.1 „Hengsteysee/Ruhr, Südufer“ liegt.

 

 

Insgesamt wird der Untersuchungsraum von den beiden Flüssen Volme und Ruhr sowie der begleitenden Ufervegetation dominiert. Das Alter der Bestände ist überwiegend als jung bis mittel zu bezeichnen, Einzelbäume und Gehölzgruppen mit starkem Baumholz sind selten vorhanden und finden sich am nördlichen Volmeufer, südöstlich der Autobahn sowie vereinzelt in den Ufergehölzen der Ruhr.

 

 

Entlang des Volmeumfers liegen südöstlich der Autobahn größere Bestände von Neophyten wie Japanischer Staudenknöterich, Kanadische Goldrute und Riesenbärenklau, kleinere Neophytenbestände finden sich auch entlang des Ruhrufers. Parallel zu dem Ruhr- und dem Volmeufer verlaufen geschotterte Wirtschaftswege, die dann auch als Radwege genutzt werden können.

 

 

Das geplante Brückenbauwerk ist barrierefrei und liegt in einem Abstand von ca. 25 m bis 30 m zu der vorhandenen Autobahnbrücke. Es erfolgt eine bewußte Bündelung dieser Querungen, um die Eingriffe, v.a. in das Landschaftsbild, gering zu halten. Das Brückenbauwerk soll eine lichte Weite von ca. 131 m erhalten und eine Nutzbreite von 3 m.  Die kleinste lichte Höhe über dem HW 100 beträgt ca. 1 m. Es ist ein einfaches durchlaufendes Rohrfachwerk mit Trogquerschnitt vorgesehen. Insgesamt vier Betonpfeiler auf einem Fundament mit jeweils ca. 24 qm Fläche sind im Wasser herzustellen. Die Fundamentunterkanten liegen drei bis fünf  Meter unter dem mittleren Wasserspiegel der Volme und erhalten einen technischen Schutz gegen Auskolkungen und Unterspülung.  

 

 

 

 

 

Die mögliche Betroffenheit planungsrelevanter Arten wurde im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASP) der Biologischen Station Hagen (2016) ermittelt und bewertet. Es wurden die Artengruppen Amphibien, Brut-, Rast- und Gastvögel, sowie Fledermäuse in die Bewertung einbezogen. Die Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Bau, die Anlage und den Betrieb der Radwegebrücke keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden.

 

 

Durch den Bau des Brückenbauwerks entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft insbesondere im Bereich der geplanten Widerlager sowie der Rampen zu dem Bauwerk. In Anspruch genommen werden Gehölzstrukturen sowie Ufer- und Neophytensäume in einem Umfang von ca. 0,3 ha. Insgesamt werden 850 qm durch Anlage der Brückenwiderlager, den versiegelten Wegabschnitt, die Brückenpfeiler und die Anlage der beiden Einmündungsbereiche in das bestehende Wegenetz neu versiegelt. Die Eingriffe sollen im Nahbereich kompensiert werden durch strukturverbessernde Maßnahmen in der Volme; es werden drei Gruppen von Störsteinen im Bereich unterhalb der vorhandenen Fußgängerbrücke über die Volme und die  („Geitebrücke“) und der Mündung der Volme in die Ruhr eingebaut. Die Kompensation der Eingriffe in die Gehölzbiotope erfolgt durch eine Waldumbaumaßnahme mit einer Größe von ca. 0,4 ha auf dem Gelände des Wasserwerkes Hengstey. Hier wird ein Nadelforst (überwiegend Kiefern) in einen standortgerechten Laubwald umgebaut. Über die Durchführung der Waldumbaumaßnahme und deren dauerhafte Pflege laufen die Vertragsverhandlungen zwischen dem Eigentümer und der Stadt Hagen.

 

 

Das Vorhaben verstößt gegen acht Einzelverbote des Landschaftsplans Hagen. Unter anderem ist es verboten, Ufergehölze zu entfernen, Anschüttungen zu errichten und bauliche Anlagen zu errichten.

 

 

Die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes erfolgte aus folgenden Schutzgründen:

 

  • zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere wegen seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop sowie als Winterrastplatz für zahlreiche Wasservogelarten der Roten Liste,

 

  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes der Ruhr und des Hengsteysees und

 

  • wegen seiner besonderen Bedeutung als stadtnaher Erholungsraum für die Stadtteile Kabel und Boele.

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Vorhaben ist mit dem genannten besonderen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes 1.2.2.1 vereinbar. Die Eingriffe in den Naturhaushalt sind kompensierbar und die Funktion insbesondere als Vogellebensraum wird nicht durch das Vorhaben reduziert. Das Landschaftsbild wird nicht erheblich beeinträchtigt, da das Bauwerk parallel zu der deutlich größeren Autobahnbrücke der A 1 liegt. Die Rampen werden begrünt und liegen vor den deutlich höheren Autobahnböschungen. Das Landschaftsbild kann zukünftig auch von der Brücke aus genossen werden. Die Nutzbarkeit als stadtnaher Erholungsraum wird durch das Vorhaben optimiert, da die Kaisbergaue bzw. das Südufer der Ruhr entlang beider Hagener Stauseen für Radfahrer und Fußgänger durch die neue Wegeverbindung besser erschlossen wird.

 

 

Die Kompensationsmaßnahmen sind ebenfalls mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes vereinbar.

 

 

Nach Vorliegen einer verbindlichen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und dem Eigentümer der Kompensationsfläche kann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

08.02.2017 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat beauftragt Herrn Dr. Hülsbusch und Herrn Bögemann damit, die Kritikpunkte des Naturschutzbeirates zur geplanten Kompensationsmaßnahme, Waldumbau im Wasserwerk Hengstey, zusammenzufassen und bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      11

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        1

 

Erweitern

09.02.2017 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen