Mitteilung - 0004/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt!

 

Begründung

 

Der SPD-Ortsverein Remberg-Fleyerviertel hatte zum Thema Luftreinhalteplan Hagen beim Landesumweltamt (LANUV NRW) einen Antrag auf Errichtung einer Luftmessstation im Bereich der Rembergstraße gestellt. Hintergrund war die Befürchtung, dass bedingt durch eine Zunahme des Verkehrsaufkommens sich auch die Schadstoffwerte negativ verändert haben könnten (siehe Anlage).

 

Nach Prüfung der Angelegenheit wurde der Antrag nun mit Zustimmung des NRW Umweltministeriums abgelehnt. Maßgeblich für diese Entscheidung war die auf Erfahrungswerten und Analogieschlüssen beruhende fachliche Einschätzung, dass in dem genannten Straßenzug keine Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte nach der 39. BImSchV zu erwarten sind (siehe Anlage 2).

 

Die Auswertung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) an der Dauerzählstelle Eppenhauser Straße zeigt, dass der LKW-Anteil gegenüber 2015 von  4,7 auf 5,6% gestiegen ist, und damit mit der Verkehrsbelastung aus dem Jahr 2007 vergleichbar ist (siehe Tabelle 1). Gleichwohl werden die zulässigen Grenzwerte  der 39. BImSchV für die Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) eingehalten, wie Tabelle 2 auf der nachfolgenden Seite veranschaulicht.

 

Tabelle 1: Vergleich der Verkehrsdaten an der Zählstelle Eppenhauser Straße

 

 

2007

2015

2016

Straßenabschnitt

Kfz-Gesamt

LKWs

Kfz-Gesamt

LKWs

Kfz-Gesamt

LKWs

Eppenhauser Straße

12.368

767  (6,2%)

11.782

559

(4,7%)

12.363

698

(5,6%)

 

 

Die fachliche Einschätzung des LANUV NRW deckt sich mit der gutachterlichen Stellungnahme des Ing.-Büros simuPlan zur Neuaufstellung des B-Plans Nr. 4/14 – Bebauung Märkischer Ring/ Rathausstraße. Danach werden die Grenzwerte der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid (NO2) auf der Rembergstraße in den untersuchten Straßenabschnitten zwischen Märkischer Ring und Haldener Straße sowie Rembergstraße östlich der Eickertstraße im Analysefall eingehalten - wenn auch nur knapp mit 39,6 µg/m³. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid beträgt 40 µg/m³. Im Prognosenullfall mit dem Bezugsjahr 2018 verbessert sich die Situation aufgrund der fortschreitenden Verbesserung der Fahrzeugflotte. Die zulässige Anzahl von 35 Feinstaubüberschreitungstagen (ÜT) im

 

 

 

Jahr wird im Analysefall und im Prognosefall ebenfalls deutlich eingehalten (siehe Tabelle 
2).

 

 

Tabelle 2: Prognostizierte NO2 und PM10 Werte im Bereich der Rembergstraße

 

Aufpunkt

Analysefall

Prognosefall

 

Jahresmittel

NO2

ÜT-Feinstaub

(PM10)

 

Jahresmittel

NO2

ÜT-Feinstaub

(PM10)

Rembergstr. zw. Märkischer Ring und Haldener Str

39,6

15

35,8

15

Rembergstr. östl. Eickertstraße

33,8

10

31,4

10

 

 

Die Ursache für das steigende Verkehrsaufkommen dürfte zu einem in der stetigen Zunahme der Fahrleistungen des Güterverkehrs, aber auch in der geringen Befolgungsrate des LKW-Durchfahrtverbotes auf dem Märkischen Ring begründet sein. Zurzeit liegt die Befolgungsrate durch den LKW-Verkehr bei lediglich 20 - 30%.

 

Bei einer Sperrung des Märkischen  Rings  wird der LKW-Durchgangsverkehr über den Volmeabstieg, die Haßleyer- und Feithstraße  sowie Boeler- und Alexanderstraße großräumig um die Innenstadt herumgeführt. Flankiert wird das LKW-Empfehlungsnetz ab der Marktbrücke durch ein LKW-Durchfahrtsverbot für LKWs > 3,5 t – mit dem Hinweis Anlieferverkehr frei. Ab der Kreuzung Rathausstraße/ Rembergstraße bzw. Emilienplatz sieht das LKW-Routenkonzept im Immissionsfall ein absolutes LKW-Durchfahrtverbot vor (siehe Anlage 3).

 

Mit der zeitlichen Ausweitung des LKW-Durchfahrtverbotes und der Einrichtung einer zweiten Blitzanlage auf dem Märkischen Ring in Fahrtrichtung Emilienplatz, die im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hagen nunmehr angeordnet werden soll (siehe Drucksachennummer 0006/2017), verspricht sich die Verwaltung eine Erhöhung der Befolgungsrate und letztlich eine Verbesserung der Luftqualität  in der Innenstadt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

gez.

Thomas Huyeng

Beigeordneter für Recht, Öffentliche Sicherheit

und Ordnung, Bürgerdienste, Umwelt,

Gesundheit und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.02.2017 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen