Beschlussvorlage - 0023/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Maßnahmenpaket der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen e. V. wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Seit dem 01.01.2006 wird die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert.

 

Alle Biologischen Stationen in NRW arbeiten seit 2008 nach den vom MKULNV vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und zukünftig allen Biologischen Stationen mehr Gestaltungsfreiheiten einräumen.

 

Wie auch 2016 wurden der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen für das neue Maßnahmenpaket des Jahres 2017 200.100 €  bewilligt. Der Landesanteil von 80 % beträgt insgesamt 160.080 €, der Anteil der Stadt Hagen verbleibt wie auch in den Vorjahren bei 20.152 € und der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei 10.000 €. Für die Sicherstellung der Co-Finanzierung der zusätzlich beantragten Mittel hat der NABU-Stadtverband Hagen e.V. einen Betrag von 960 € bereitgestellt; den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 8.908 € steuert die Biologische Station Hagen aus Eigenmitteln bei.

 

Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte gem. den Förderrichtlinien des Landes NRW für alle Biologischen Stationen (FÖBS) verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonder-heiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen können und sollen weiterhin berück-sichtigt und ausgebaut werden.

 

Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreuung der Hagener FFH-Gebiete „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“ des Hagener Teils des „Gevelsberger Stadtwaldes“ umgesetzt; auch 2017 werden vertiefende wie dem Monitoring seltener Orchideen- und Reptilienarten durchgeführt. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden zielgerichtete Schutz- und Pflegemaß-nahmen entwickelt und zeitnah umgesetzt.

 

Ein umfangreiches Arbeitsvolumen wird auch weiterhin dem Schutz der Fledermäuse gewidmet: Ein Teil der in Hagen zahlreichen unterirdischen Stollen und Bunker mit Bedeutung als Winterquartier wird systematisch in die 2014 begonnene Datenbank aufgenommen, ihre Lage, Struktur und Größe erfasst, sowie die dort lebenden Tierarten bestimmt. Auch hierfür werden mehrere Jahre für die umfassenden Kartierungsarbeiten benötigt.

 

Wie in jedem Jahr werden auch wieder eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungs-maßnahmen auf über 50 Einzelflächen umgesetzt, so z.B. in einem aufgelassenen Steinbruch im NSG „Hardt“. Für besonders bedrohte Arten wie der Schlingnatter werden Maßnahmen zum Schutz umgesetzt. Stadtweite Erfassungen werden für den Feuersalamander, die Haselmaus und den Steinkauz durchgeführt.

 

Die für Stadt und Region bedeutenden Arbeitsfelder sollen, wie auch 2016, innerhalb des Aufgabenbereiches „Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit“ umgesetzt werden, z.B. bei mehreren größeren Veranstaltungen am Standort Haus Busch im Rahmen eines Frühlings- und Herbstfestes mit saisonalen Schwerpunktthemen (E-Mobil-Tag, Obsttag etc.).

 

Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem Entwurf des Maßnahmenpaketes, das mit der Bezirksregierung, dem RVR und der Stadt Hagen am 27.09.2016 abgestimmt worden ist, und dem auf der Jahreshauptversammlung des Trägervereins der Biologischen Station am 18.10.2016 zugestimmt worden ist.

 

Zusätzlich soll das auf das RVR-Gebiet beschränkte Projekt zum Schutz der Gebäudebrüter fortgesetzt und mit 350 Verrechnungseinheiten (VE) beantragt werden. Die erforderliche Finanzierung von 20 % der Kosten soll über den RVR gesichert werden. Dieser stimmt jedoch einer Förderung nur zu, wenn die Maß-nahmen weitgehend innerhalb des Verbandsgebietes erfolgen. Eine zusätzliche Finanzierung durch die Stadt erfolgt nicht.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5540

Bezeichnung:

Natur und Landschaft

Produkt:

1.55.40.08

Bezeichnung:

Biologische Station

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

531 800

20.152

20.152

20.152

20.152

Eigenanteil

 

20.152

20.152

20.152

20.152

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

gez.

gez.

Thomas Huyeng

Beigeordneter

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.02.2017 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.02.2017 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen