Berichtsvorlage - 0087/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Eintragung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

 

Begründung

 

Der Denkmalwert des  Objekts Körnerstr. 45 wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 18.11.2015 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs.4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.

Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz liegen vor. Das Baudenkmal war daher in die Denkmalliste einzutragen.

Die Eintragung erfolgte am 28.10.2016

 

Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales, sowie der Denkmalumfang ergeben sich aus der Denkmallisten-Karteikarte,

die zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

 

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Auswirkungen

 

gez.

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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07.02.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen