Mitteilung - 0067/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Über die Errichtung des Stauraumkanals Garenfeld im Quellenweg / Osterholzweg im Rahmen des Entwässerungsentwurfes Hagen Garenfeld ist bereits in der Sitzung des Landschaftsbeirates im Dezember 2011 durch einen mündlichen Vortrag berichtet worden.

 

Die Bauausführung für die Baumaßnahme liegt federführend beim Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH. Die Arbeiten sollen nun anders als ursprünglich geplant in offener Bauweise durchgeführt werden. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass beidseitig neben der Kanaltrasse weniger Arbeitsstreifen benötigt wird, jedoch am Ende Osterholzweg zur Einmündung in die Westhofener Straße unter der Hochspannungsleitung auf ca. 150 m Länge das Gelände um bis zu 3 m tief abgetragen werden muss. Dies ist notwendig, um die Sicherheitsabstände der Baufahrzeuge zur Hochspannungsleitung einhalten zu können.

 

Seitens der unteren und höheren Naturschutzbehörde erfolgten jeweils eine Zustimmung und entsprechende naturschutzrechtliche Genehmigung dieser Änderungen, die neben dem zeitlich befristeten Bodenabtrag auch einen weiteren Gehölzschnitt umfasst.

 

Der Gehölzschnitt erfolgt im Januar 2017. Die Änderungen sind in dem geänderten Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgenommen und in der Eingriffsbilanzierung entsprechend angepasst worden.

 

Das zusätzliche Eingriffsdefizit wird durch weitere Anpflanzungen in der direkten Umgebung ausgeglichen. Die in Anspruch genommene Oberfläche wird nach Beendigung der Baumaßnahme wieder hergestellt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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08.02.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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08.02.2017 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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09.02.2017 - Umweltausschuss