Beschlussvorlage - 0013/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)    Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass im Wege eins schriftlichen Gesellschafterbeschlusses durch den Oberbürgermeister gem. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH folgende Beschlüsse gefasst werden:

 

  1. Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) beruft Herrn Markus Menzen auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH (Werkhof) als Vertreter der HVG aus dem Aufsichtsrat des Werkhofs ab.

 

  1. Die HVG entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des Werkhofs in der Nachfolge von Herrn Markus Menzen Herrn Patrick Messerschmidt als Vertreter der HVG in den Aufsichtsrat des Werkhofs.

 

  1. Die HVG beruft Herrn Markus Menzen auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) als Vertreter der HVG aus dem Aufsichtsrat der HaWeD ab.

 

  1. Die HVG entsendet auf der Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD in der Nachfolge von Herrn Markus Menzen Herrn Patrick Messerschmidt als Vertreter der HVG in den Aufsichtsrat der HaWeD.

 

  1. Die HVG beruft Herrn Markus Menzen auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BSH gem. GmbH (BSH) als Vertreter der HVG aus dem Aufsichtsrat des BSH ab.

 

  1. Die HVG entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des BSH in der Nachfolge von Herrn Markus Menzen Herrn Patrick Messerschmidt als Vertreter der HVG in den Aufsichtsrat des BSH.

 

B)    Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechlich erforderlich oder sachgerecht sind.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Auf Grundlage der Gesellschaftsverträge hat die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) das Recht, in die Aufsichtsräte der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH und der BSH gem. GmbH jeweils zwei Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Der bislang von der HVG in die Aufsichtsräte entsandte Herr Markus Menzen hat die HVG verlassen. Es ist ein Nachfolger zu entsenden. Die Entsendung durch die HVG bedarf nach § 13 Abs. 5 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages der HVG zuvor noch einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der HVG. Dies erfordert, dass die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG zuvor einen entsprechenden Ratsbeschluss fasst, der eine Umsetzung mittels eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses ermöglicht. Die HVG hat der Stadt Hagen Herrn Patrick Messerschmidt für die Entsendung vorgeschlagen. Der Rat wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

 

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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02.02.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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16.02.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen