Beschlussvorlage - 0012/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der 'Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.02.2017
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Markus Menzen als Vertreter der HVG aus dem Aufsichtsrat der ‘Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ abzuberufen.
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, in der Nachfolge von Herrn Herrn Markus Menzen Herrn Patrick Messerschmidt als Vertreter der HVG in den Aufsichtsrat der ‘Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ zu entsenden.
III.Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der HVG im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz i. V. m. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der HVG zu fassen.
IV.Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die zur Umsetzungdes Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach § 8 des Gesellschaftsvertrages wird ein stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrats der ‘Kongress und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ von der Gesellschafterversammlung der HVG entsandt. Das bisher von der HVG entsandte Aufsichtsratsmitglied Herr Markus Menzen hat die HVG verlassen. Die Verwaltung schlägt vor, in der Nachfolge von Herrn Markus Menzen Herrn Patrick Messerschmidt in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Entsendung durch die HVG bedarf jedoch nach § 13 Abs. 5 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages der HVG zuvor noch einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der HVG. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen gemäß § 48 GmbH-Gesetz i. V. m. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der HVG ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss ohne Gesellschafterversammlung vorgeschlagen. Dies erfordert, dass die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG zuvor einen entsprechenden Ratsbeschluss fasst, der eine Umsetzung mittels eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses ermöglicht.
Die Amtsdauer endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates.
