Beschlussvorlage - 0044/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erneuerung der Fassade am Rathaus I im Rahmen des KInvFG durchzuführen. Dabei werden mittlere Kosten in Höhe von 4,56 Mio. € zugrunde gelegt.

 

  1. Der Vergabe der Generalplanungsleistung zur Fassadenerneuerung gemäß VgV und der Vergabe der VOB-Leistungen für die Gewerke Fenster und Fassade wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Mit der Vorlage 0938/2015 hat der Rat der Stadt Hagen am 10.12.2015 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Höhe von 20.934.807 € beschlossen.

 

Eine Maßnahme im Maßnahmenpaket ist die Sanierung der Fassade am Rathaus I mit einer ersten Kostenschätzung in Höhe von 1.800 TEUR, die auf früheren Kostenermittlungen beruhte.

 

Die Hochhausfassade ist sanierungsbedürftig. In einem zurzeit noch geringen Umfang zeigen sich Schäden an den Waschbetonplatten im unteren Fassadenbereich. Es ist zu erwarten, dass derartige Schäden auch an den höher gelegenen Platten vorhanden sind. Insgesamt entspricht die Fassade nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Dichtigkeit und Wärmeschutz.

 

Inzwischen wurden Voruntersuchungen im und am Gebäude vorgenommen. Hierbei konnten insbesondere statische, brandschutztechnische und schadstofftechnische Voraussetzungen und Zusammenhänge geklärt werden. Es wird danach davon ausgegangen, dass die Brüstungskonstruktion so wie vorhanden erhalten bleibt.

 

Aufwändige Anpassarbeiten, die durch eine Ebenenverschiebung einer neuen Fassade entstünden und das Abnehmen der Heizkörper und der Strom- und Datenverkabelung sind dadurch vermeidbar. Ebenso werden zusätzliche logistische Probleme (z. B. durch umfangreiche Umzüge der Mitarbeiter) weitgehend vermieden.

 

Es ist beabsichtigt, die Hochhauslängsseiten sowie den Teil der Giebelfassade, der an Büroräume grenzt mit neuer Fassade zu versehen. Die giebelseitigen vertikalen Fensterbänder und die Treppenhausfenster inclusive der Trapezblechverkleidung im Bereich Treppenhaus werden ausgespart, da die giebelseitigen Fenster bereits in den 90-iger Jahren ausgetauscht wurden. Die damals zeitgleich aufgebrachte Trapezblechverkleidung ist bereits gedämmt. Hinter diesem Bereich befinden sich lediglich Flure und Treppenhäuser. Alle Büroaußenseiten würden bei dieser Vorgehensweise komplett nach EnEV 2016 wärmegedämmt.

 

Unter Berücksichtigung aller Vorbetrachtungen wurden vier konkrete Fassadensysteme ausgewählt und die entsprechenden Kosten (Kostenrahmenschätzung) ermittelt.

 

Aus den Erkenntnissen der Voruntersuchung ergibt sich ein deutlich höheres Kostenniveau. Die einzelnen Varianten mit den voraussichtlichen Gesamtkosten sind in der Anlage dargestellt.

 

Die Finanzierung der Fassaden- und Fenstererneuerung erfolgt zu 90 % aus Mitteln des KInvFG (= 4,104 Mio. €) und zu 10 % aus der allgemeinen Investitionspauschale (= 456 T€).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1130 / 6110

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft / Steuern, allg. Zuw. u. Uml.

Finanzstelle:

5.000292

Bezeichnung:

KInvFG NRW / Einzahlungen

Finanzstelle:

5.000047

Bezeichnung:

Allgemeine Investitionspauschale

Finanzstelle:

5.000303

Bezeichnung:

Fassade Verwaltungshochhaus

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2017

2018

2019

Einzahlung(-)

681100

-4.104.000 €

-504.000

-3.600.000

 

Einzahlung(-)

681150

-456.000 €

-56.000 €

-400.000 €

 

Auszahlung (+)

785100

4.560.000 €

560.000

4.000.000

 

Eigenanteil

 

0 €

0

0

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann mit einem Volumen bis zu 4.560.000 € gesichert werden

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Erneuerung der Fassade am Rathaus in Höhe von insgesamt 4.560.000,-- € sind als wesentliche Verbesserung zu sehen und in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren.

Die Aktivierung erfolgt auf der bereits vorhandenen Anlage „Verwaltung Rathaus 1“ (Anlagennr. 10017005).

 

Die Abschreibung erfolgt über die Restnutzungsdauer des Gebäudes von 21 Jahren.

Der hierdurch zusätzlich entstehende Abschreibungsaufwand beträgt jährlich 217.143,-- €.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Erneuerung der Fassade werden zu 90 % aus Mitteln nach dem KInvFG NRW (4.104.000,-- €) und zu 10 % aus der Allgemeinen Investitionspauschale (456.000,-- €) finanziert.

Diese Einnahmen sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren.

 

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer des aktivierten Vermögensgegenstandes und führt in der Ergebnisrechnung somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 217.143,-- €.

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

217.143,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

217.143,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

217.413,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

gez. Thomas Grothe, Techn. Beigeordneter

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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02.02.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.02.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.02.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.02.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erneuerung der Fassade am Rathaus I im Rahmen des KInvFG durchzuführen. Dabei werden mittlere Kosten in Höhe von 4,56 Mio. € zugrunde gelegt.

 

  1. Der Vergabe der Generalplanungsleistung zur Fassadenerneuerung gemäß VgV und der Vergabe der VOB-Leistungen für die Gewerke Fenster und Fassade wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auch im Inneren des Gebäudes die Arbeitsfelder für die Verwaltung zu verbessern. Gegebenenfalls sollen entsprechende Investitionsmittel aus dem allgemeinen Haushalt entnommen werden.

 

 

1Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

18

 

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

-

-

-

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

57

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0