Beschlussvorlage - 1060/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden BebauungsplanesNr. 9/08 (605) -Preußerstraße- nördlich Preußerstraße / westlich Hördenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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26.01.2017
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.02.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Verände-rungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.9/08 (605) –Preußerstraße- nördlich Hördenstraße / westlich Preußerstraße in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 1060/2016 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.02.2014 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/08 (605) –Preußerstraße- nördlich Preußerstraße / westlich Hördenstraße beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 14.03.2014.
Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs.1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 9/08 Preußerstraße – nördlich Preußerstraße / westlich Hördenstraße hat zum Ziel, das seit dem Jahr 2009 beschlossene und zurzeit in der Fortschreibung befindliche Einzelhandelskonzept vor dem Hintergrund der Stärkung der Zentren und der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung vorhandener Einzelhandelsnutzungen umzusetzen. Darüber hinaus sollen die ohnehin knappen Gewerbeflächen in Hagen dem produzierenden Gewerbe zur Verfügung stehen. In dem Zeitraum vom 02.11.2015 bis einschließlich 02.12.2015 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes statt. Aufgrund der in diesem Zusammenhang eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen musste der Bebauungsplan in Teilen überarbeitet werden.
Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre wurde daher am 18.02.2016 vom Rat der Stadt beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 04.03.2016.
Im Anschluss an das im Frühjahr 2016 durchgeführte Vergabeverfahren liegt seit Juli das Ergebnis der Altlastenuntersuchungen vor. Durch den zwischenzeitlich vorgenommenen Verkauf eines Teilbereiches des Flurstücks 386 (ehemalige Gleistrasse) kommt es zu einer Änderung der Plangebietsabgrenzung. Zur Sicherung der bestehenden großflächigen Einzelhandelsnutzung wird die Art der baulichen Nutzungen modifiziert. Hierzu sind weitere Abstimmungstermine mit der Grundstückseigentümerin erforderlich, weshalb der Bebauungsplan vor Ablauf der Veränderungssperre am 14.03.2017 nicht zum Abschluss gebracht werden kann.
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde nach § 17(2) BauGB die Frist bis zu einem weiteren Jahr verlängern.
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit noch einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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390,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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66 kB
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