Vorschlag zur Tagesordnung - 0039/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wer rechtlich zur Beseitigung der von dem Areal ehemaliges Gelände der Fa. Gummi Becker, Nordstraße 14, 58135 Hagen, ausgehenden Gefahrenquellen (Wasseraustritt Nordstraße/Glatteisbildung; Zugang für Vandalen) verpflichtet ist.

2. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, umgehend die zur Beseitigung erforderlichen Schritte einzuleiten, notfalls im Wege der Ersatzvornahme.

3. Die Verwaltung unterrichtet die Bezirksvertretung in der Sitzung vom 6. April 2017 umfassend zu den Punkten 1. und 2. dieses Beschlusses.

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Sachverhalt

Begründung

 

Bei dem besagten Gelände mit Gebäudeanteil handelt es sich um ein herrenloses Areal. Ein Gebäudeteil erstreckt sich an der Nordstraße bis zum Ennepeufer.

Aus der zur Nordstraße gelegenen Hauswand des Gebäudeteils, nahe der Ennepe, tritt aus der ersten Etage des Gebäudes Wasser aus. Das austretende Wasser ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Oberflächen-/Regenwasser, das vermutlich durch ein defektes Dach in die Räumlichkeiten gelangt und dann aus dem Mauerwerk sickert. Der Putz bröckelt ab, die Wand zeigt Risse und wölbt sich leicht nach außen in Richtung Gehweg. Vor der Hauswand sammelt sich das Wasser auf dem öffentlichen Gehweg.

Das führt in den Wintermonaten zu einer Eisbildung, die sich auf mindestens ein Drittel der Gehwegbreite erstreckt. Der Gehweg befindet sich unweit des S-Bahnhofs Westerbauer und den angrenzenden Bushaltstellen. Er ist immer stark frequentiert.

Die Vereisung des Gehwegs stellt eine Gefahrenquelle für alle Fußgänger dar. Durch den normalen Winterstreudienst der Stadt alleine kann die Eisfläche nicht verhindert werden, da sie sich auch nach Regen und kalten Temperaturen bildet und der Streudienst in der Regel erst nach Schneefall und Glatteis auf den Straßen seinen Dienst aufnimmt.

An einer anderen Stelle des Grundstücks kommt es des häufigeren zu Vandalismus. Der angrenzenden Kirchengemeinde St. Konrad ist durch diesen Vandalismus (Gesteinsbrocken und Glasscherben auf dem Wiesengrundstück der Kirchengemeinde) bereits ein Schaden entstanden, zudem hat sich ein Priester auf dem Kirchengrundstück beim Sport durch vorhandene Glassplitter verletzt.

Bereits im Juli 2016 wurden diese Probleme der Bauverwaltung mitgeteilt. Daraufhin erfolgte im August eine Ortsbesichtigung durch einen Mitarbeiter des Bauordnungsamts Hagen, einem Mitglied der Kirchengemeinde und dem Unterzeichner. Geschehen ist hier bislang nichts, um die Gefahrenquellen zu beseitigen.

Der für das Grundstück zuständige Insolvenzverwalter der Fa. Gummi Becker sollte seitens der Verwaltung befragt werden, ob und möglicherweise wie der Zugang zu dem Grundstück erschwert werden kann. Ob und gegebenenfalls, was, dieser geantwortet hat, ist nicht bekannt.

Bislang nicht geklärt ist außerdem die Frage der Störerhaftung.

Zum einen muss geprüft werden, ob die Sperrung des Zugang zum Gelände der Fa. Becker durch den Insolvenzverwalter erfolgen muss oder ob die Gefahrenstelle im Rahmen einer Ersatzvornahme der Verwaltung behoben werden kann/muss.

Zum anderen muss geprüft werden, wer für die Beseitigung der Gefahrenstelle an der Nordstraße zuständig ist und wer ggfls. im Schadensfall haftet. Der Bauverwaltung wurden die anlässlich des Einsatzfalls (Glatteisbildung am 12.11.2016) angefertigten und beigefügten Fotos zur Verfügung gestellt.

Die Beantwortung einer Sachstandsanfrage im Hinblick auf die im August bei der Ortsbesichtigung erörterten weiteren Vorgehensweise wurde von der Verwaltung aus nicht nachvollziehbaren Gründen zwischenzeitlich abgelehnt.

 

 

 

 

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          gez. Gronwald

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.01.2017 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

 

Abstimmungsergebnis:

 

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Ohne Beschlussfassung