Beschlussvorlage - 0133/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Begründung genannten Varianten

 

2 - Anmietung des Untergeschosses Krupp Immobilie Langenkampstraße/ Sanierung Stennertstraße

4 - Sanierung und Umbau des Gebäudes Grünrockstraße/ Sanierung Stennertstraße,

5 - Neubau Grünrockstraße durch einen Investor

8 - Umbau der Fläche des Busbahnhofs im Parkhaus Hohenlimburg

 

als Standort für Bücherei und VHS weiter zu verfolgen. Die Rahmenbedingungen sind zu klären, die Kosten sind zu ermitteln und die Finanzierung ist darzustellen.

 

 

 

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Sachverhalt

I. Ziel der Vorlage

 

In den letzten Jahren wurden unterschiedliche Standorte für die Bücherei allein oder zusammen mit der VHS diskutiert, untersucht, verworfen bzw. nicht weiterverfolgt.

 

Im Rahmen der Vorarbeiten für diese Vorlage wurden die unterschiedlichen Konzepte noch einmal aufgearbeitet. Ziel dieser Vorlage ist es, durch eine vergleichende Betrachtung eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen und die Standortentscheidung vorzubereiten.

Direkte finanzielle Aussagen zu den nachfolgenden Varianten enthält die Verwaltungsvorlage nicht. Die Verwaltung will lediglich über Sachlagen und Möglichkeiten informieren und von der Politik ermächtigt werden, für wenige, sich durch die nachstehenden Betrachtungen als sinnvoll ergebende Standorte, entsprechende weitergehende Untersuchungen vorzunehmen.

 

 

II. Beschlusslage

 

Mit Beschluss vom 19.08.1993 verabschiedete der Rat der Stadt den Bibliotheksentwicklungsplan (BEP) 1993. Von den seinerzeit existierenden 11 Standorten wurden die Standorte Hohenlimburg, Haspe und Boele/Helfe als Mittelpunktsbibliotheken bewertet und daher erhalten. Die übrigen Standorte wurden aufgegeben.

 

In der Sitzung am 11.07.2002 wurde dem Rat eine detaillierte Übersicht über den bisherigen Stand der Umsetzung des BEP vorgelegt.

 

Als Ergebnis der Aufgabenkritikkommission hat der Rat am 11.07.2002 der Verwaltung u. a. den Auftrag erteilt, für die Stadtteilbücherei Hohenlimburg eine sachgerechte und kostengünstige räumliche Unterbringung zeitnah umzusetzen.

 

Nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 03.12.1998 darf die Bücherei während der Durchführung von Sanierungen nicht geschlossen werden.

 

Mit Beschluss des Rates vom 04.06.2003 wurde die Fortschreibung des Bibliotheksentwicklungsplans 2003 – 2006 zur Kenntnis genommen. Ein Ziel der Bibliotheksentwicklungsplanung 2003 - 2006 ist, strukturelle Perspektiven insbesondere für die Stadtteilbibliotheken zu entwickeln.

 

 

III. Derzeitige Unterbringung und Flächenbedarf

 

Die Stadtteilbücherei Hohenlimburg ist als Mittelpunktsbibliothek an zentralem Standort im ehemaligen Schulgebäude Grünrockstraße untergebracht. Das Gebäude steht im Eigentum der Stadt. Die Räumlichkeiten und die Ausstattung sind in der derzeitigen Form nicht mehr bibliotheksgerecht. Seit 1975 fand keine Renovierung mehr statt. Aus Sicherheitsgründen (Schäden am Dach, Putzschäden) ist das Gebäude eingerüstet. Insbesondere wegen des fortschreitenden Hausschwammbefalls besteht dringender Handlungsbedarf. Brandschutztechnische Anforderungen sind nicht erfüllt, das Haus ist nicht behindertengerecht.

 

Das Zukunftskonzept der Bücherei definiert die Einrichtung Bücherei als Zentrum für Weiterbildung und Kultur in Hohenlimburg. Stadtteilbüchereien können bei entsprechender Ausstattung und Angebotsstruktur lebendige Zentren der kulturellen Bildung, des lebenslangen Lernens und der sozialen Begegnung sein. Insofern korrespondieren die Ziele der Bücherei und der VHS. Eine Zusammenarbeit beider Institutionen soll die Effektivität verbessern. Eine gemeinsame Unterbringung könnte Synergieeffekte ermöglichen, z. B. durch gemeinsames Personal und die gemeinsame Nutzung von Räumen. Im Zusammenhang mit der Unterbringung der Bücherei sollte daher auch die Unterbringung der VHS, derzeit in der Villa Bettermann (Stennertstraße), mit überdacht werden. Bei einer optimalen Unterbringung beider Einheiten zusammen könnte zusätzlich der Standort der VHS in der Langenkampstraße aufgegeben werden.

 

In den vorhandenen Objekten in der Stennertstraße und in der Grünrockstraße stehen zurzeit folgende Flächen zur Verfügung:

 

Bücherei                      ca. 690 m² Nettogrundrissfläche (verteilt auf 3 Geschosse)

                                    ca. 150 m² Lagerfläche im Keller

                                    ca. 840 m²

 

VHS                             ca. 400 m² Nettogrundrissfläche (verteilt auf 3 Geschosse)

                                    ca. 150 m² Kellerfläche (genutzt für Unterrichtszwecke)

                                    ca. 550 m²

 

Zu berücksichtigen ist, dass wegen der Mehrgeschossigkeit der Gebäude und der Konzipierung für ehemals andere Nutzungen (Wohnhaus bzw. Schule) die eigentlich sinnvoll und zweckgerichtet nutzbare Fläche (Hauptnutzfläche) geringer einzuschätzen ist.

 

Bei derzeitigem festgelegten Anforderungsprofil besteht bei optimalen Grundrissvoraussetzungen, d. h. funktionaler und übersichtlicher Aufteilung, nachstehend aufgeführter Flächenbedarf:

 

Bücherei            ca. 825 m² Nettogrundrissfläche   =   ca. 950 m² Bruttogrundrissfläche

VHS                 ca. 485 m² Nettogrundrissfläche   =   ca. 590 m² Bruttogrundrissfläche

 

Bei gemeinsamer Unterbringung besteht die Möglichkeit, den Flächenbedarf zu reduzieren.

 

 

IV. Betrachtung der Standorte

 

Folgende in den letzten Jahren diskutierte Standortvarianten werden nachstehend betrachtet:

 

1. Bezirksverwaltungsstelle Freiheitstraße

2. Krupp Immobilie Langenkampstraße

3. "Kulturhaus Hohenlimburg" (Entwurf der Wohnland GmbH, Architekt Pickenhan)

4. Sanierung und Umbau der Gebäude Grünrockstraße und Stennertstraße

5. Neubau auf dem Grundstück Grünrockstraße als eigene Investition oder durch

    einen Investor

6. EGA-Gelände, Elsey

7. Bahnhof Hohenlimburg

8. Parkhaus Hohenlimburg, Fläche des Busbahnhofes

 

Die Einschätzung der Standortvarianten 1 – 8 erfolgt zusammenfassend in dieser Vorlage. Ausführliche Beschreibungen der einzelnen Standorte enthalten die als Anlagen beiliegenden Einzelbewertungsbögen.

 

 

1. Bezirksverwaltungsstelle Freiheitstraße

 

Zentrale Lage im Stadtkern Hohenlimburgs. Das vorhandene Flächenangebot reicht nicht aus, um den Flächenbedarf zu erfüllen. Der kleinteilige Zuschnitt (Bürozellenstruktur) würde einen erheblichen Veränderungsbedarf am Gebäude verursachen. Vor allem die Tragfähigkeit der vorhandenen Decken lässt eine Nutzung als Bücherei ohne großen Umbauaufwand nicht zu. Mit erheblichem Investitionsaufwand wäre zu rechnen.

 

  Die Bezirksverwaltungsstelle ist zur Unterbringung der Bücherei Hohenlimburg, vor allem wegen der statischen Probleme, nicht geeignet.

 

 

2. Krupp Immobilie Langenkampstraße

 

Randlage, die bezogen auf den Stadtkern aber noch ausreicht. Es wurden verschiedene Unterbringungsvarianten im Obergeschoss (OG) und Untergeschoss (UG) des Gebäudes untersucht. Das OG ist selbst bei gemeinsamer Unterbringung von Bücherei und VHS zu groß. Die vorhandene Klimatisierung lässt zudem gegenwärtig keine raumhohen Trennwände zu. Erhebliche Umbaumaßnahmen wären die Folge, die letztlich die Flächenunwirtschaftlichkeit aber nicht beseitigen. Das Obergeschoss ist daher als Standort für eine Unterbringung nicht geeignet.

Das Untergeschoss ist flächenmäßig für die Unterbringung der Bücherei separat geeignet. Der Umbauaufwand wurde seinerzeit als gering eingeschätzt.

 

  Das Gebäude Langenkampstraße ist für eine gemeinsame Unterbringung von Bücherei und VHS ist nicht geeignet.

Im Untergeschoss ließe sich die Bücherei allein unterbringen.

 

 

3. "Kulturhaus Hohenlimburg" (Entwurf der Wohnland GmbH, Architekt Pickenhan)

 

Zentrale Lage im Stadtkern. Der Entwurf wurde in Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung für Bücherei und VHS konzipiert. Demzufolge wurde ein allen funktionalen Anforderungen entsprechender Neubauentwurf konzipiert.

 

Die Baukosten könnten durch Optimierung der Anforderungen in einem verträglichen Bereich gehalten werden. Aus dem Verkauf des Grundstücks an den Investor könnte die Stadt einen Kaufpreis erzielen. Aus speziellen, sich aus dem Standort ergebenden Bedingungen, wird ein Investor Kosten beeinflussende Faktoren, wie den Grundstückskaufpreis sowie Stellplatzablösungen, bei seinen Kalkulationen zu bedenken haben.

Wesentliche Kriterien:

·         Parkplatzflächen entfallen (auch für die Kanuanlage relevant)

·         die Marktnutzung ist gefährdet bzw. stark eingeschränkt

·         eine Änderung des Durchführungsplans (Festsetzung Öffentliche Verkehrsfläche) muss erfolgen, die Baufläche muss entwidmet werden

 

  Die Variante "Kulturhaus Hohenlimburg" ist zwar funktionell gut geeignet, jedoch im Hinblick auf die besonderen kostenbeeinflussenden Faktoren schwierig zu verwirklichen.

 

 

4. Sanierung und Umbau des Gebäudes Grünrockstraße und Sanierung Stennertstraße

 

Lage im Kernbereich Hohenlimburgs. Das vorhandene, mehrgeschossige Gebäude Grünrockstraße ist ein altes Schulgebäude. Es ist dringend sanierungsbedürftig. Anpassungen an heutige Anforderungen hinsichtlich Behindertengerechtigkeit und Brandschutz sind zu überprüfen. Erhebliche Umbauten sind erforderlich. Eine zeitgemäße Büchereinutzung ist wegen der Mehrgeschossigkeit nur eingeschränkt erzielbar.

 

Die Villa Bettermann ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Die gemeinsame Nutzung beider Einrichtungen i. S. von Synergiemöglichkeiten ist eingeschränkt. Es stehen unterschiedliche, kostenbeeinflussende Herrichtungsvarianten im Raum, die folgende Aspekte berücksichtigen:

 

- Schwammsanierung und Generalinstandsetzung Grünrockstraße

- funktionsgerechter Umbau Grünrockstraße

- Grundsanierung VHS Stennertstraße

- Verbindungs- und Erweiterungsbau

- baulicher Brandschutz

- Behindertengerechtigkeit

 

Es ist noch eingehend zu prüfen, welche dieser Aspekte unabweisbar in die Sanierungsüberlegungen einzubeziehen sind und welcher Standard letztlich verwirklicht werden kann. Ziel müsste sein, durch einen unter Kostengesichtspunkten optimierten Standard zu einem angemessenen Umbaukostenaufwand zu gelangen, der aus der laufenden Bauunterhaltung finanziert werden kann.

 

  Die Sanierung des Bestandes zum Erhalt der Bücherei ist somit eine weiterzuverfolgende Variante.

 

 

5a + b. Neubau auf dem Grundstück Grünrockstraße als eigene Investition oder durch einen Investor

 

Lage im Kernbereich Hohenlimburgs. Eine solche Maßnahme könnte als Neubauplanung auf alle Anforderungen zugeschnitten werden. Die Baukosten könnten durch Optimierung der Anforderungen in einem verträglichen Bereich gehalten werden. Stellplätze könnten auf dem Grundstück geschaffen werden. Der Grundstücksansatz (Investorlösung) wäre zudem niedriger als bei Variante 3 zu veranschlagen.

Wesentliche Kriterien:

·         das Gebäude Grünrockstraße ist denkmalwert (nicht eingetragen) und hat eine gewisse Akzeptanz

·         eine B-Plan Änderung ist erforderlich

·         ein Investor ist an die Vergabevorschriften gebunden, alternativ ist ein Investorenwettbewerb auszuloben

·         die weitere Verwendung des Gebäudes Stennertstraße ist möglicherweise schwierig

 

   Im Hinblick auf die grundsätzliche Lösbarkeit der sich aus den angeführten Kriterien ergebenden Probleme ist die Variante 5b (Neubau auf dem Grundstück Grünrockstraße durch einen Investor) als umsetzbar einzustufen.

Da Investitionsmittel nicht zur Verfügung stehen, ist eine eigene Investition für einen Neubau auszuschließen.

 

 

6. EGA-Gelände

 

Lage außerhalb des Ortskerns Hohenlimburgs, jedoch auch mit großem Einzugsgebiet (Wohngebiete, Schulen). Im vorhanden Gebäudekomplex lassen sich mehrere Standorte sowohl für Bücherei als auch für VHS planen, je nach Lage im Komplex mehr oder weniger sinnvoll. Es fehlt jedoch noch ein realistisches Gesamtkonzept, so dass die Einschätzung der Unterbringung nur sehr vage sein kann. Schadstoffe sind zu vermuten. Eine entsprechende Untersuchung fehlt noch. Der Investor hätte für einen funktionsgerechten Umbau einen erkennbar hohen Aufwand. Es besteht seitens des Insolvenzverwalters bisher kein Gesamtkonzept. Die vorgelegten Skizzen der Fa. acoustic network sind lediglich als Nutzungswunsch einzustufen, der bisher nicht auf Gebäudeuntersuchung oder -planung beruht.

Wesentliche Kriterien:

·         die Zeitschiene für eine Verwirklichung ist wegen des fehlenden Gesamtkonzeptes schwierig einzuschätzen

·         die weitere Verwendung der Gebäude Grünrockstraße u. Stennertstraße ist möglicherweise schwierig

·         evtl. Bachfreilegung erforderlich

 

  Wegen der o. a. Unwägbarkeiten und wegen des hohen Umbauaufwandes ist die Variante EGA-Gelände als schwierig umzusetzen zu bewerten.

 

 

7. Bahnhof Hohenlimburg

 

Randlage, die gerade noch ausreicht. Der Raumbedarf ist selbst unter Einbeziehung der Gaststätte nicht zu erfüllen, die Gebäudestruktur ist nicht geeignet, sie ist noch schlechter als die des Gebäudes Grünrockstraße. Baulicher Brandschutz, Rettungswege, Behindertengerechtigkeit, vermutlich auch die Tragfähigkeit der Decken, entsprechen nicht einer öffentlichen Nutzung als Bücherei. Neben den Grunderwerbskosten wäre mit einem erheblichem Investitionsbedarf zu rechnen.

 

  Der Bahnhof Hohenlimburg ist zur Unterbringung der Bücherei, vor allem wegen des zu geringen Flächenangebots, nicht geeignet.

 

 

8. Umbau der Fläche des Busbahnhofs im Parkhaus Hohenlimburg

 

Randlage zum Stadtkern Hohenlimburgs. Das Flächenangebot befindet sich auf einer Ebene im Erdgeschoss des Gebäudekomplexes. Die Fläche ist frei beplanbar, sodass großzügige und übersichtliche Grundrisszuschnitte wie bei einem Neubau möglich sind. Die Größe des jetzigen Busbahnhofes entspricht den Flächenanforderungen von Bücherei und VHS gemeinsam.

 

Der potenzielle Investor ist bereits Eigentümer der Immobilie. Der Rohbau ist schon vorhanden. Im Vorfeld wäre zu prüfen, ob und in welcher Weise der Busbahnhof verlegt werden kann. Die Höhe der Kosten dafür wäre festzustellen. In diesem Zusammenhang müsste auch berücksichtigt werden, dass eine Neuordnung der Bushaltestellen in Verbindung mit der geplanten Neuordnung des gesamten Bereiches (FNP) Möglichkeiten bietet, die nicht nur im Interesse der Unterbringung der Bücherei liegen.

Wesentliche Kriterien:

·         B-Plan Änderung ist erforderlich (eventuell Befreiung)

·         Investor ist an Vergabevorschriften gebunden

·         die weitere Verwendung der Gebäude Grünrockstraße u. Stennertstraße ist möglicherweise schwierig

 

  Bücherei und VHS können gemeinsam auf der Fläche untergebracht werden. Die Verlagerung des Busbahnhofes erscheint grundsätzlich lösbar.

 

 

V. Ergebnis der Betrachtung

 

Die Haushaltslage der Stadt Hagen lässt derzeit keine Eigeninvestitionen zu. Im Investitionsprogramm besteht kein Spielraum. Ein Neubau als Eigeninvestition muss somit ausgeschlossen werden.

 

Ebenso sind für eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes keine Investitionsmittel vorhanden. Im Investitionsprogramm 2004 ist festgeschrieben, dass die Grundinstandsetzung der Gebäude Grünrockstraße und Stennertstraße derzeit nicht finanzierbar ist. Zu prüfen wäre, ob und inwieweit möglicherweise Gebäudeinstandsetzungen aus laufenden Unterhaltungsmitteln unter Beschränkung auf einen noch zu definierenden Mindeststandard finanziert werden können.

 

 

Unter städtebaulichen, funktionalen, zeitlichen und finanziellen Gesichtspunkten empfiehlt die Verwaltung daher, die Standortvarianten 1, 3, 5a, 6 und 7 nicht weiter zu verfolgen und folgende Varianten eingehend abschließend zu untersuchen:

 

Variante 2            Krupp Immobilie Langenkampstraße / Anmietung Untergeschoss

Variante 4 Sanierung und Umbau des Gebäudes Grünrockstraße und Sanierung Stennertstraße,

Variante 5b            Neubau auf dem Grundstück Grünrockstraße durch Investor,

Variante 8            Umbau der Fläche des Busbahnhofs im Parkhaus Hohenlimburg.

 

Die Variante 4 könnte mit minimiertem Kostenaufwand ohne Verbesserung der Funktionalität, aber unter Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Brandschutz und der gesetzlichen Anforderungen an Behindertengerechtigkeit durchführbar sein. Unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsverträglichkeit müsste eine Umsetzung - auf mehrere Haushaltsjahre verteilt - aus Bauunterhaltungsmitteln möglich sein. Dies würde eine bestimmte Prioritätenbildung zugunsten der Bücherei/ VHS voraussetzen. Die Vorteile einer gemeinsamen Unterbringung von Bücherei und VHS können nicht eingebracht werden.

 

Eine weitere Möglichkeit für eine separate Unterbringung der Bücherei ist die Variante 2. Das Untergeschoss der Krupp Immobilie ist, wie festgestellt, für die Bücherei geeignet und steht zur Anmietung zur Verfügung. Die Miete ist nach Festlegung der Umbaukosten zu verhandeln.

 

Die Standortvarianten 5 und 8 ermöglichen eine gemeinsame Unterbringung von Bücherei und VHS. Dadurch könnten im Vergleich zu einer dezentralen Unterbringung Personalreduzierungen möglich werden. Beide Varianten führen als Investorenmodell zu einer Belastung des Hauhalts aus Miete oder Leasingraten.

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Einzelbewertungsbögen 1 - 8

Lageplan

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2004

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 

bis zu 20.000,00 € für möglicherweise zu vergebende Planungsleistungen, Gutachten und dergleichen.


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Kreditaufnahme



 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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01.04.2004 - Haupt- und Finanzausschuss

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27.04.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird aufgefordert, die Untersuchung auf die  vorgeschlagenen Varianten umgehend fortzusetzen mit dem Ziel, noch vor der Sommerpause die Schlussauswertung vorzustellen. Dabei sind die haushaltsrechtlichen und funktionalen Gesichtspunkte herauszustellen. Auch Folgekosten und Möglichkeiten einer Unterbringung oder einer Zwischenunterbringung von Bücherei und/oder VHS im Gebäude Langenkampstraße sind konkret vorzulegen.

3.      Auf dieser Grundlage kann und soll dann über die Unterbringung der Stadtbücherei Hohenlimburg entschieden werden.

4.      Die Bezirksvertretung fordert den Oberbürgermeister auf, diesen Antrag auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu setzen.                     

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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06.05.2004 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss hat die Vorlage in 2. Lesung behandelt.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, möglichst bis zur nächsten Sitzung am 17.06.04 die genauen Kosten der Maßnahmen zu ermitteln.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 14     

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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19.05.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt