Beschlussvorlage - 1120/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den XIV. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (Entwässerungsgebührensatzung), wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 10 Abs. 5 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Stadt Hagen.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 die Änderung der Entwässerungsgebührensatzung wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

 

Die Entschheidungen des Verwaltungsrats unterliegen auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung für das Kommunalunternehmen oder bei Angelegenheiten, die über den gewöhnlichen Betrieb des Kommunalunternehmens hinausgehen, den Weisungen des Rates der Stadt Hagen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung des WBH).

 

Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage für die Aufsichtsratssitzung am 29.11.2016 und ihren Anlagen zu entnehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen