Beschlussvorlage - 1076/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 103 – Hagen I werden gewählt:

 

6 Beisitzer/innen

 

6 Vertreter/innen

1.

 

1.

2.

 

2.

3.

 

3.

4.

 

4.

5.

 

5.

6.

 

6.

 

2. Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 – Hagen III setzt sich aus 4 Beisitzer/inne/n  des Ennepe-Ruhr-Kreises und 2 Beisitzer/inne/n der Stadt Hagen zusammen.

 

3. In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 werden gewählt:

 

2 Beisitzer/innen

 

2 Vertreter/innen

1.

 

1.

2.

 

2.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 ist gemäß §10 Abs. 3 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu bilden. Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern (§ 10 Abs. 3 Satz 1 LWahlG). Für jeden Beisitzer soll ein Stellvertreter berufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Landeswahlordnung).

 

Der Kreiswahlausschuss hat folgende Aufgaben:

 

a)     über Einsprüche gegen Verfügungen der Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren zu entscheiden (§ 21 Abs. 1 LWahlG),

b)     über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen (§ 21 Abs. 3 LWahlG),

c)     das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen (§32 Abs. 2 LWahlG).

 

Der Wahlkreis 103 – Hagen I besteht aus den Stadtbezirken Hagen-Mitte, Hagen-Nord und Hohenlimburg. Die Zusammensetzung des Wahlausschusses liegt im Aufgabenbereich des Rates der Stadt Hagen.

 

Der Wahlkreis 104 – Hagen II – Ennepe-Ruhr-Kreis III setzt sich aus Teilen des Kreises sowie Teilen der Stadt Hagen zusammen:

Von der kreisfreien Stadt Hagen die Stadtbezirke Eilpe/Dahl und Haspe sowie vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Gemeinden Breckerfeld, Ennepetal und Gevelsberg.

 

§ 4 Abs. 1 der Landeswahlordnung (LWahlO) sieht für diesen Fall vor, dass sich die beteiligten Vertretungen über die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses einigen. Daher wird beiden beteiligten Vertretungen folgendes vorgeschlagen:

 

Das Teilgebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises umfasst ca. 55.000 Wahlberechtigte, das Teilgebiet der Stadt Hagen ca. 34.000 Wahlberechtigte, so dass sich daraus eine Sitzverteilung von 4 Beisitzern für den Ennepe-Ruhr-Kreis und von 2 Beisitzern für die Stadt Hagen ergibt. Die jeweilige Anzahl Beisitzer/innen und deren Stellvertrter/innen werden direkt von der jeweiligen Vertretung gewählt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

 

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen