Beschlussvorlage - 1076/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Landtagswahl 2017 - Wahl der Mitglieder Kreiswahlausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Renate Möckel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2016
|
Beschlussvorschlag
1. In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 103 – Hagen I werden gewählt:
6 Beisitzer/innen |
| 6 Vertreter/innen |
1. |
| 1. |
2. |
| 2. |
3. |
| 3. |
4. |
| 4. |
5. |
| 5. |
6. |
| 6. |
2. Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 – Hagen III setzt sich aus 4 Beisitzer/inne/n des Ennepe-Ruhr-Kreises und 2 Beisitzer/inne/n der Stadt Hagen zusammen.
3. In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 werden gewählt:
2 Beisitzer/innen |
| 2 Vertreter/innen |
1. |
| 1. |
2. |
| 2. |
Sachverhalt
Begründung
Für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 ist gemäß §10 Abs. 3 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu bilden. Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern (§ 10 Abs. 3 Satz 1 LWahlG). Für jeden Beisitzer soll ein Stellvertreter berufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Landeswahlordnung).
Der Kreiswahlausschuss hat folgende Aufgaben:
a) über Einsprüche gegen Verfügungen der Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren zu entscheiden (§ 21 Abs. 1 LWahlG),
b) über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen (§ 21 Abs. 3 LWahlG),
c) das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen (§32 Abs. 2 LWahlG).
Der Wahlkreis 103 – Hagen I besteht aus den Stadtbezirken Hagen-Mitte, Hagen-Nord und Hohenlimburg. Die Zusammensetzung des Wahlausschusses liegt im Aufgabenbereich des Rates der Stadt Hagen.
Der Wahlkreis 104 – Hagen II – Ennepe-Ruhr-Kreis III setzt sich aus Teilen des Kreises sowie Teilen der Stadt Hagen zusammen:
Von der kreisfreien Stadt Hagen die Stadtbezirke Eilpe/Dahl und Haspe sowie vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Gemeinden Breckerfeld, Ennepetal und Gevelsberg.
§ 4 Abs. 1 der Landeswahlordnung (LWahlO) sieht für diesen Fall vor, dass sich die beteiligten Vertretungen über die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses einigen. Daher wird beiden beteiligten Vertretungen folgendes vorgeschlagen:
Das Teilgebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises umfasst ca. 55.000 Wahlberechtigte, das Teilgebiet der Stadt Hagen ca. 34.000 Wahlberechtigte, so dass sich daraus eine Sitzverteilung von 4 Beisitzern für den Ennepe-Ruhr-Kreis und von 2 Beisitzern für die Stadt Hagen ergibt. Die jeweilige Anzahl Beisitzer/innen und deren Stellvertrter/innen werden direkt von der jeweiligen Vertretung gewählt.
