Beschlussvorlage - 1039/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2015 fest.

 

  1. Der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung beläuft sich für 2015 auf 15.201.129,30 €. Die Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage nach

§ 43 Abs.3 GemHVO betragen 4.660.706,89 €, die Korrektur nach § 57 GemHVO beträgt 3.125,00 €.

Der Gesamtbetrag in Höhe von 19.864.961,19 € wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Die Bilanzposition Ziffer 4. „Nicht durch Eigenkapital abgedeckter Fehlbetrag“ erhöht sich um diesen Betrag auf 104.490.974,59 €.

 

  1. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung im Jahr 2015 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.11.2016 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.10.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 beraten und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Beanstandungen ergeben, die einer Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss 2015 festzustellen und dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung des Jahres 2015 Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Claus Rudel

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen