Beschlussvorlage - 1036/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
XV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2016
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Beschlussvorschlag
Der XV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1036/2016) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2017
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2016
| 2017
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Wohnstraßen (W) | 3,44 € | 4,09 € |
Innerörtliche Straßen (I) | 3,02 € | 3,64 € |
Überörtliche Straßen (U) | 2,60 € | 3,20 € |
Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2016
| 2017
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Stufe A | 3,27 € | 2,65 € |
Stufe B | 1,42 € | 1,01 € |
Stufe C | 0,18 € | 0,09 € |
Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung der öffentlichen Straßen und für den Winterdienst werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2017 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Anteile Stadt/ Gebührenzahler
Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.
Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr und überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.
2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2017 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH für die Straßenreinigung auf 4.753.810 € (2016: 4.431.303 €; vgl. Zeile 25 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2017). Für den Winterdienst beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 2.004.969 € (2016: 2.009.951 €; vgl. Zeile 21 in Anlage 3 – Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2017).
2.2.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.
Für das Jahr 2017 sind bei der Straßenreinigung insgesamt Kosten in Höhe von 271.045 € (2016: 263.150 €; vgl. Zeile 26 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2017) sowie beim Winterdienst 178.008 € (2016: 172.823 €; vgl. Zeile 22 in Anlage 3 – Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2017) zu berücksichtigen.
2.3. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Darum wurde bei der Straßenreinigungsgebühr eine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 330.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1). Gleichzeitig wurde im Rahmen des Winterdienstes eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 500.000 € einkalkuliert.
3. Gebührenmaßstab
3.1. Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation 2017 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.
Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich
folgende Veranlagungsmeter:
a) Wohnstraßen 781.000
b) Innerörtliche Straßen 252.300
c) Überörtliche Straßen 91.500
d) Summe: 1.124.800
Für 2016 wurden folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:
a) Wohnstraßen777.600
b) Innerörtliche Straßen 251.500
c) Überörtliche Straßen 91.500
d) Summe 1.120.600
3.2. Winterdienst
Die Gebührenkalkulation 2017 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:
a) Winterdienststufe A 367.500
b) Winterdienststufe B136.500
c) Winterdienststufe C 281.000
d) Summe785.000
Für 2016 wurden folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:
a) Winterdienststufe A 366.000
b) Winterdienststufe B133.500
c) Winterdienststufe C 279.000
d) Summe778.500
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen
Zu Zeile 11 (Material) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
Im Rahmen des Konzeptes Stadtsauberkeit müssen auch die zusätzlichen Mitarbeiter mit Berufskleidung ausgestattet werden.
Zu Zeile 12 (Bezogene Leistungen) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
Die Verbrennungsmenge steigt um 50 t und der Verbrennungspreis von 167,00 €/t auf 174 €/t.
Zu Zeile 13 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
Der Personalaufwand steigt durch zwei zusätzliche Anleiterstellen und eine Stelle für die Brückenreinigung. Darüber hinaus wirkt sich der Tarifabschluss aus.
Zu Zeile 14 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
Zur Verbesserung der Stadtsauberkeit soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.
5. Auswirkungen der Veränderungen durch die Gebührenkalkulation im Jahresvergleich 2016/2017 in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst
Zur Verdeutlichung der Auswirkungen wird nachfolgend eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr (Sommerreinigung und Winterdienst) durchgeführt. Dabei wird die Gebühr für ein Grundstück mit einer Straßenfront von 25 m bei zweimaliger Straßenreinigung in den drei Straßenklassen errechnet, bezogen auf eine häufige Einordnung in eine bestimmte Winterdienststufe. Außerdem wird die anteilige Gebühr sowohl für ein Zwei-Parteien-Objekt als auch für ein Vier-Parteien-Objekt ermittelt.
Beispiel A: Straßenklasse W und Winterdienststufe C
Bisher:
Beispiel Straßenklasse W/ Winterdienststufe C |
| Gebühr 2016 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung 172,00 € Winter 4,50 € Gebühr insgesamt 176,50 € |
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88,25 € | 44,13 € | |||
Neu: |
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Beispiel Straßenklasse W/ Winterdienststufe C |
| Gebühr 2017 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung | 204,50 € |
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Winter | 2,25 € |
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Gebühr insgesamt |
| 206,75 € | 103,38 € | 51,69 € |
Differenz 2016/2017 |
| +30,25 € | +15,13 € | +7,56 € |
Beispiel B: Straßenklasse I und Winterdienststufe A
Bisher:
Beispiel Straßenklasse I/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2016 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung 151,00 € Winter 81,75 € Gebühr insgesamt 232,75 € |
|
| ||
116,38 € | 58,19 € | |||
Neu: |
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Beispiel Straßenklasse I/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2017 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung | 182,00 € |
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Winter | 66,25 € |
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Gebühr insgesamt |
| 248,25 € | 124,13 € | 62,06 € |
Differenz 2016/2017 |
| +15,50 € | +7,75 € | +3,87 € |
Beispiel C: Straßenklasse U und Winterdienststufe A
Bisher:
Beispiel Straßenklasse U/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2016 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung 130,00 € Winter 81,75 € Gebühr insgesamt 211,75 € |
|
| ||
105,88 € | 52,94 € | |||
Neu: |
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Beispiel Straßenklasse U/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2017 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung | 160,00 € |
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Winter | 66,25 € |
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Gebühr insgesamt |
| 226,25 € | 113,13 € | 56,56 € |
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| |
Differenz 2016/2017 |
| +14,50 € | +7,25 € | +3,62 € |
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Anlagen:
1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2017
2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter
3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2017
4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2017
5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5450 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Produkt: | 1.54.50.01 | Bezeichnung: | Straßenreinigung (Gebührenhaushalt) |
Produkt: | 1.54.50.02 | Bezeichnung: | Winterdienst (Gebührenhaushalt) |
| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2017 |
Ertrag (-) | 432102 | Straßenreinigungsgebühr |
| 4.406.663 € |
Ertrag (-) | 432105 | Winterdienstgebühr |
| 1.137.233 € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 500.000 € |
Summe Er- Träge (-) |
|
|
| 6.043.896 € |
Aufwand (+)
| 523500
| Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen |
| 6.758.779 € |
Aufwand (+) | 547500 | Zuführung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 330.000 € |
Abzgl. nach- richtlich |
| Allgemeininteressenanteil |
| 1.493.936 € |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 449.053 € |
Summe Aufwand (+) |
|
|
| 6.043.896 € |
Kurzbegründung: | |
x | Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2017 gesichert. |
gez.
| gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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6,5 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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6
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(wie Dokument)
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7,4 kB
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