Beschlussvorlage - 1119/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Planungsauftrages zur Erstellung eines Integrierten Handlungskonzepts Grüne Infrastruktur Harkort-/Hengsteysee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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13.12.2016
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Sachverhalt
Begründung
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (kurz: Umweltministerium) hat Ende August den Projektaufruf "Grüne Infrastruktur NRW" veröffentlicht. Mit dem Projektaufruf will die Landesregierung Grün- und Erholungsflächen schaffen, aufwerten und vernetzen und dem Mangel an Grün- und Erholungsflächen entgegenwirken. Über das Konzept der grünen Infrastruktur sollen Grün- und Freiraumelemente für viele Funktionen geschaffen werden, insbesondere auch auf Brach- und Konversionsflächen.
Mögliche Handlungsfelder des Aufrufs sind:
- Brachflächen, hier: ehem. Fläche Rangierbahnhof Hagen-Hengstey
- Leerstände, hier: Gut Niederste Hülsberg
- Renaturierung, hier: Ufergestaltung der Südufer von Harkort- und Hengsteysee
- Umweltbildung, hier: GeoPfad Kaisberg, Bird-Watch-Trail
- urbane Wälder
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Urban Gardening
- Grüne und Blaue Klassenzimmer
Antragsvoraussetzung ist ein sog. Integriertes Handlungskonzept ‚Grüne Infrastruktur‘ (IHK GI). Dieses IHK GI muss von der Kommune erstellt und vom Rat beschlossen werden! Die dafür notwendigen Personalressourcen und/oder Finanzmittel für Planungskosten müssen durch die Kommune getragen werden,
d. h. die Erstellung eines IHK GI wird nicht gefördert, sie ist Antragsvoraussetzung! Diese IHK GI sind zum 01. Juni 2017 (Zweite Einreichfrist!) zur Begutachtung einzureichen!
Der Zeitraum für die Erstellung eines IHK GI Harkort-/Hengsteysee und die Benennung von Maßnahmen bis zum 01.06.2017 ist sehr knapp bemessen und erfordert von allen Beteiligten eine äußerst strenge Entscheidungsdisziplin, was entsprechende Auswirkung an das Maß der Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit hat! Das IHK GI Harkort-/Hengsteysee, muss daher zwingend noch vor Weihnachten vergeben werden!
Der Verwaltungsvorstand hat sich in seiner Sitzung vom 25.10.2016 dafür ausgesprochen ein IHK GI Harkort-/Hensteysee extern zu vergeben, um im Rahmen des Förderaufrufs Fördermittel zur Umsetzung der Freiraumentwicklung am Südufer von Harkort- und Hengsteysee einzuwerben. Für diesen Planungsauftrag sind auf dem Produkt Freiraumplanung 80.000,00 Euro außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Mit diesem Projektaufruf fördert die Landesregierung in erster Linie freiwillige Aufgaben einschließlich Personalkosten, die gerade bei Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept nicht mehr im Haushaltsplan abgebildet werden dürfen. Hierfür ist ein Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt rund 83 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln sowie aus Mitteln von Kommunen, Vereinen und Privaten eingeplant.
Die Europäische Union fördert diese Maßnahmen aus dem "Operationellen Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)". Im EFRE-Programmzeitraum 2014 bis 2020 ist dies die einzige Gelegenheit, derart allumfassend in Grün- und Freiraumstrukturen investieren zu können und damit Projekte wie die Freiraumentwicklung am Südufer von Harkort- und Hengsteysee, hier: insbesondere die Brachfläche des ehem. Rangierbahnhofs Hagen-Hengstey zu entwickeln.
Weiteres Vorgehen:
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines Beschränkten Vergabeverfahrens. Der Auftrag wird noch vor Weihnachten vergeben. Bis Ostern 2017 müssen Bürger und Politik beteiligt werden, das Leitbild und die daraus entwickelte Strategie erarbeitet sein, die Handlungsfelder und die daraus sich ableitenden Maßnahmen so aufbereitet sein, dass sie – vom Rat beschlossen - dem landesweiten Wettbewerb standhalten. Erst wenn sich die Bewertungsjury für dieses Konzept ausspricht, können in den darauf folgenden sechs Monaten die Förderanträge gestellt werden.
Bei erfolgreicher Bewerbung und anschließender Bewilligung wäre eine Umsetzung der Maßnahmen von 2018 bis 2020/2021 möglich. Dies setzt weitere Investitionen und ggf. zusätzliche Personalkosten voraus.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Räuml. Planungs/Entwicklungsmaßnahmen |
Produkt: | 1.51.10.03.04 | Bezeichnung: | Freiraumplanung |
| Kostenart | 2016 | 2017 | 2018 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 542600 |
| 80.000,00 € |
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Eigenanteil |
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| 80.000,00 € |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Grothe Techn. Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
