Beschlussvorlage - 0985/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Wiederbesetzung des Schiedsamtsbezirks 8 ( Eilpe, Selbecke, Delstern, Dahl, Priorei, Rummenohl )
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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13.12.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Da die bisher amtierende Schiedsperson für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht, wurde der Schiedsamtsbezirk 8 ausgeschrieben.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Alfred Krüner zur Schiedsperson für den Bezirk 8 zu wählen, da er für diese Aufgabe in besonderem Maße geeignet erscheint.
Begründung
Das Gebiet der Stadt Hagen ist aktuell in acht Schiedsamtsbezirke eingeteilt.
Die Amtszeit der amtierenden Schiedsperson endete im Juni 2016.
Der Amtsinhaber steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 ( GV NW 1993 S. 32 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2016 mit Wirkung vom 01.07.2016 ( GV. NRW S. 310 ) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen. Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Eilpe/Dahl, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Grenzen des Schiedsamtsbezirks 8 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Eilpe/Dahl überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.
Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer
- die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
- unter Betreuung steht.
Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer
- das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat
- in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat
- durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Die Fraktionen im Rat der Stadt Hagen, die Leitung des Amtsgerichts Hagen und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, wurden mit Schreiben vom 30.08.16 gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Neubesetzung des Bezirks 8 zu benennen. Zudem wurde in den Hagener Tageszeitungen darauf hingewiesen, dass interessierte Personen für die Übernahme des Schiedsamtsbezirks 8 gesucht werden.
Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, mit Schreiben vom 19.10.16 unter Bekanntgabe der Bewerber Gelegenheit gegeben, zur Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 8 Stellung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 21.10.16 teilte der BDS mit, dass er Herrn Alfred Krüner für besonders geeignet hält.
Aus Datenschutzgründen sind persönliche Angaben nicht in der öffentlichen Beschlussvorlage, sondern nur in einer Anlage für die Mitglieder der Bezirksvertretung enthalten.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Alfred Krüner zur Schiedsperson für den Bezirk 8 zu wählen.
Es entstehen Kosten in gleicher Höhe wie in den Vorjahren, da es sich um die Wiederbesetzung eines Schiedsamtsbezirks handelt.

13.12.2016 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl wählt als Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk 8 Herrn Alfred Krüner.
1. Wahlergebnis:
Herr Freitas Moreira:2 Stimmen
Herr Krüner:6 Stimmen
Herr Pfeiffer:4 Stimmen
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2. Wahlergebnis:
Herr Krüner:8 Stimmen
Herr Pfeiffer:4 Stimmen
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis: 15.02.2017