Beschlussvorlage - 0863/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der Zuwendung gem. der beiliegenden Anlage für die Haushaltsjahre 2017-2018 zu.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

-

 

Begründung

Im Haushaltsjahr 2016/2017sind jeweils 75.000 € = 150.000 € zuzüglich nicht verfügter Mittel aus 2015 in Höhe von 3.543,45 €, insgesamt 153.543,45 €, aus der Sportpauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen vorgesehen. Ein Betrag in Höhe von 60.000 € wurde bereits für einen Antrag aus 2015, zahlbar in zwei Teilbeträgen von 30.000 € in den Jahren 2016 und 2017, als Zuschuss gewährt. Der erste Teilbetrag in Höhe von 30.000,00 € wurde bereits ausgezahlt.

 

Für 2016 steht daher noch eine Fördersumme von insgesamt 48.543,45 € zur Verfügung.

 

Für 2016 sind 6 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 101.461,19 € eingegangen, die von der Verwaltung geprüft wurden. Die Aufteilung auf die einzelnen Anträge ist aus den Anlagen ersichtlich.

 

Aufgrund des nichtgenehmigten Haushalts für das lfd. Jahr kann die Auszahlung der Anträge 2 – 7 in der Aufstellung mit einem Betrag von 45.657,54 € (45% der Gesamtsumme) erst in 2017 erfolgen. Aus 2016 stehen nichtverbrauchte Mittel von 2.885,91 Euro zur Verfügung.

Die Restbeträge aus den Maßnahmen unter Punkt 2 - 7 werden bereits jetzt beschlossen, da die Anträge in 2016 gestellt wurden.

Für das Jahr 2017 sind somit 75 % und in 2018 25 % der Zuwendung zur Zahlung vorgesehen.

 

Die vom Sportausschuss eingesetzte Sportkommission hat am 15.09.2016 die Anträge nach Vortrag bewertet und empfiehlt dem Sport- und Freizeitausschuss einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Die beigefügten Anlagen werden Gegenstand des Beschlusses.

 

Ein rechtskräftiger Bescheid für die Jahre 2017 und 2018 kann allerdings erst nach Genehmigung und Veröffentlichung des jeweiligen Doppelhaushalts erfolgen und steht daher unter Haushaltsvorbehalt.

 

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen

der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maß-nahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4240

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

64240

Bezeichnung:

BuG Sportstätten und Bäder

 

 

Kostenart

2016

2017

2018

2019

Ertrag (-)

416940

-

-7.073,08

-8.764,10

Aufwand (+)

548500

7.073,08

8.764,10

Eigenanteil

 

0,00

0,00

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4240

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Finanzstelle:

5.000240

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Vereine

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2016

2017

2018

2019

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785100

131.461,19 €

106.095,89

25.365,30

Eigenanteil

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert


  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die in der Anlage genannten Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten der ebenfalls in den Anlagen genannten Sportvereine in Höhe von insgesamt 45.657,54 € stellen Investitionskostenzuschüsse gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO dar, die als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren sind.

 

Diese sind über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da es sich bei den durchzuführenden Investitionen um Modernisierungsmaßnahmen handelt, die gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig sind.

 

Bezogen auf die Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 (45.657,53 € + 60.438,36 € = 106.095,89 €) betragen die jährlichen Abgrenzungen 7.073,06 € und führen in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung.

 

Durch die im Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 25.365,30 € erhöhen sich die Aufwendungen in der Ergebnisrechnung um einen Betrag von 1.691,02 € (25.365,30 €/15 Jahre) auf einen Gesamtbetrag von 8.764,08 €.

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt aus der Sportpauschale 2016. Aus diesem Grund sind Anlehnung an § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO auf der Passivseite der Bilanz entsprechende Passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung dieser erfolgt parallel zu den Abgrenzungen der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und führen in gleicher Höhe zu Erträgen in der Ergebnisrechnung.

 

Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, sind auf der Passivseite der Bilanz entsprechende passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

 

Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellen in gleicher Höhe Erträge dar.

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

8.764,10

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

8.764,10

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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06.12.2016 - Sport- und Freizeitausschuss