Beschlussvorlage - 1096/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat nimmt sein Vorschlagrecht gem. § 13 LG für die Besetzung der Landschaftswacht wahr und nennt der Verwaltung geeignete Kandidaten für die zurzeit unbesetzten Bezirke.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach § 13 LG hat der Landschaftsbeirat ein Vorschlagrecht für die Bestellung der Beauftragten für den Außendienst bei der unteren Landschaftsbehörde (vormals Landschaftswacht, seit dem 25.11.2016 Naturschutzwacht).

 

Begründung

 

Das Stadtgebiet der Stadt Hagen ist in elf Landschaftswachtbezirke eingeteilt. Von diesen sind zurzeit zwei Bezirke nicht besetzt.

Der Landschaftswächter des Bezirkes 7 (Reh, Henkhausen, Hohenlimburg, Elsey, Oege, Nahmer) ist als Mitglied in den Landschaftsbeirat gewählt worden. Deswegen kann er nicht zugleich als Landschaftswächter tätig werden und hat dieses Ehrenamt niedergelegt.

Der Landschaftswächter des Bezirks 4 (Haspe, Baukloh, Westerbauer, Quambusch, Spielbrink, Tücking, Philippshöhe, Eckesey, Vorhalle) bittet aus gesundheitlichen Gründen um ein Ausscheiden aus dem Dienst.

 

Die beiden vakanten Bezirke sind kurzfristig zu besetzen.

 

Die Verwaltung bittet den Landschaftsbeirat, von seinem Vorschlagrecht Gebrauch zu machen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

 

(Thomas Huyeng, Beigeordneter)

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.12.2016 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen