Mitteilung - 0983/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die dargestellten Schnitt- und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an Wegen und Gehsteigen gepflanzt wurden, sodass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1 m hoch wachsende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstücksausfahrten nicht dauerhaft frei gehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes.

 

 

 

Begründung

 

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH beabsichtigt die jährlichen Schnitt– und Rodungsmaßnahmen auf Gehölzflächen in den Wintermonaten 2016/2017 durchzuführen. Die aus Sicht des WBH erforderlichen Maßnahmen sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes § 39 Abs. 5 Nr. 2 bis zum 01. März 2017 abzuschließen.

 

Die vorgeschlagenen Schnitt– und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Die Maßnahmen führen zu einer Verbesserung des Sichtschutzes sowie Trenn – bzw. Gliederungsfunktionen der betroffenen Gehölzflächen.

 

Die vorgenannten Funktionen gehen verloren, wenn der Aufwuchs im Laufe der Zeit zu stark wird. Durch die dicht wachsenden Gehölze wird der vorhandenen Strauchschicht das Licht entzogen, sodass diese nach und nach verloren gehen. Mit dem Verlust der Strauch- und Krautschicht ist ein wesentlicher ökologischer Wertverlust verbunden.

 

Im Zuge der vorgesehenen Schnitt- und Rodungsmaßnahmen müssen demzufolge auch Bäume mit geringem Stammumfang entfernt werden. Erhaltenswerte Großbäume, werden nur dann entfernt, wenn von ihnen offensichtlich Gefahren ausgehen werden (z.B. durch Zwieselbildungen). Hierzu wird die nachfolgende Auflistung zur Kenntnis gegeben.

 

Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an den Wegen oder Gehsteigen gepflanzt wurden, sodass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1m hoch werdende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstücksausfahrten nicht dauerhaft frei gehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes.

 

 

 

 

 

BV Mitte :

 

  1. Turnhalle Dahmsheide: Roden von Sträuchern rund um das Gebäude herum. Um die Fläche pflegeleichter gestalten zu können, soll sie anschließend eingesät werden.

 

  1. Volkspark: Roden von Eiben neben der Gaststätte „Spinne“. Der Bereich soll danach analog zu der gegenüberliegenden Parkseite mit einer flachen, transparenten Bepflanzung versehen werden.

 

  1. Turnhalle Elbersstiege: Im Nahbereich der Halle sollen einzelne Sträucher entfernt werden, um die Randstreifen zukünftig besser mähen zu können.

 

  1. Stadtgarten: Dem Stadtgarten fällt Ende 2016 (ursprünglich sollte die Fläche bereits Ende 2015 an die Stadt zurückgehen) eine Fläche zu, die bisher verpachtet war. Damit sich diese Fläche der Grünanlage optisch besser angliedert, müssen einige Sträucher gerodet werden, um Sichtachsen zu schaffen und den trennenden Charakter aufzuheben.

 

  1. Van-de-Velde Schule: Auf dem Schulgelände sollen nach Absprache mit 65 diverse Sträucher zurückgeschnitten werden. Wo es möglich ist, sollen die Sämlinge gerodet werden.

 

  1. Ischelandhalle: Der Gehölzstreifen gegenüber dem Hallenhaupteingang soll überarbeitet werden, d. h. dass Sträucher zurückgeschnitten und Sämlinge entfernt werden. Dort, wo es möglich ist, sollen die Sämlinge gerodet werden.

 

  1. Lortzingsstraße: Aufgrund einer Anliegerbeschwerde sollen entlang der Grundstücksgrenze zu dem Privatanlieger einige Sträucher gerodet werden.

 

  1. Heinitzstraße: Zwischen Heinitzstraße und Kreishausstraße befindet sich ein Gehölzstreifen, der sich stadteinwärts bis zur Einmündung Fleyer Straße zieht. Dieser Gehölzstreifen soll abschnittweise von Sämlingen, nach Möglichkeit durch Rodung, befreit werden. Die gewonnenen Freiflächen sollen im Anschluss mit Sträuchern neu bepflanzt werden.

 

  1. Kita Boeler Straße: Freistellen der Zufahrt durch Roden einzelner Gehölze, der Randbereich der Zufahrt soll anschließend eingesät werden.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1.           Sekundarschule Altenhagen
  2.           Grünanlage Arndtstraße
  3.           Am Sportpark
  4.           Ischelandstadion (oberer Hartplatz)
  5.           Stadtplatz Altenhagen
  6.           Autobahnzubringer
  7.           Kinderspielplatz Am Rastebaum
  8.           Aussichtsplattform Badstraße
  9.           Buscheyanlage (unterhalb Kultopia, Freistellen des Kunstwerkes)
  10.           Kita Hovestadtstraße
  11.           Funckepark (entlang Zehlendorfer Straße)
  12.           Fehrbelliner Straße

 

 

BV Eilpe/Dahl

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1. Kinderspielplatz Alter Weg
  2. Kita Franzstraße

 

 

BV Haspe

 

  1. Straßenbegleitgrün Haenelstraße: Entfernen der Sträucher im Bereich des ehemaligen Treffpunktes. Eine Gruppe von Birken soll verbleiben.

 

  1. Parkplatz Werkstraße : Aufgrund der aufwändigen Pflegearbeiten und dem schlechten Zustand einiger Gehölzinseln, sollen die Flächen gerodet und eingesät werden, um die Flächen anschließend mit weniger (Absperr-) Aufwand pflegen zu können (musste von 2015 auf 2016 geschoben werden).

 

  1. Kinderspielplatz Stephanstraße/Skateranlage: Aufgrund der dort vorherrschenden Problematik mit menschlichen Fäkalien soll die trennende Bepflanzung zwischen Spielplatz und Skateranlage zum Teil gerodet werden, um die Rückzugsmöglichkeiten zu reduzieren. Die Solitärbäume sind davon nicht berührt.

 

  1. Rotgrandsportplatz Ennepepark: Entlang des Ballfangzaunes soll eine Strauchreihe gerodet werden, um den Ballfangzaun besser freihalten zu können.

 

  1. Grünzug Industriegebiet gegenüber Mac Donalds: Hier sollen die an die Firmenfassaden angrenzenden Gehölze gerodet werden, um die Fassaden  besser freihalten zu können.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden:

 

  1.  Am Hasper Bahnhof
  2. Ennepepark (Teilbereiche)
  3. Unbebautes Grundstück Distelstück/Nachtigall
  4. Unbebautes Grundstück Tückingstraße
  5. Unbebautes Grundstück Schlackenmühle
  6. Unbebautes Grundstück An der Kohlenbahn
  7. Unbebautes Grundstück Köckingstraße
  8. Unbebautes Grundstück Westfalenstraße
  9. Unbebautes Grundstück Auf dem Gelling

 

 

BV Nord

 

  1. Hameckepark: Hier soll der Unterbewuchs unter einer Baumgruppe entfernt werden (hinter den Häusern Heinrich-Heine-Straße 27-35). Die Fläche wird anschließend eingesät.

 

  1. Grundschule Helfe: Hier sollen entlang des Schotterparkplatzes zur Helfer Straße hin 5 Haselnusssträucher entfernt werden. Die Fläche wird anschließend eingesät.

 

  1. Bezirkssportanlage Boele-Kabel-Helfe: Hier sollen entlang des Außenzaunes einige Sträucher entfernt werden. Des Weiteren sollen entlang des alten und des neuen Sportplatzes in den Randbereichen Rückschnittarbeiten durchgeführt werden.

 

  1. Ketteler Straße: Hier sollen zwischen den Garagenzeilen und den Privathäusern Gehölze entfernt werden, um die Flächen anschließend einzusäen.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1. Helfer Siepen (2. Abschnitt entlang des Biotopes)
  2. Hameckepark (Zugänge und Bereich an der Bocciabahn)
  3. Hengsteysee (Randbereiche am Radweg in Abstimmung mit 69)
  4. Buschstraße (entlang der Friedhofsgrenze)
  5. Helferstraße
  6. Borgenfeldstraße
  7. Ortsumgehung Boele / Boeler Ring
  8. Fuß und Radweg Volmarsteiner Straße (Wunsch der Gewässerunterhaltung in Abstimmung mit 69)
  9. Voßacker
  10. Ehemaliger KSP Kolfacker
  11. Quellenweg
  12. Kinderspielplatz Dortmunder Straße
  13. Im Löhken
  14. Kita Eschenweg

19. Alter Hellweg

 

 

 

 

BV Hohenlimburg :

 

  1. Grünanlage Wesselbach: Zur Vorbereitung der Anlage einer Streuobstwiese durch den Bürgerverein Wesselbach müssen hier zahlreiche Sämlinge gerodet werden.

 

  1. Turnhalle Halden: Der TuS Halden-Herbeck hat sich hier als Nachbar über die Beeinträchtigung der Laufbahn durch einen städtischen Gehölzstreifen beschwert. Da der ca. 4m breite Streifen auf der anderen Seite die Fassade der Turnhalle in Mitleidenschaft zieht, soll der Streifen gerodet und anschließend eingesät werden.

 

  1. Lennepark : Hier soll im Nahbereich der Pergola eine kleine Fläche gerodet werden, um u. a. den Wuchs von wildem Wein einzudämmen. Die Fläche (ca. 30 m²) soll hinterher neu bepflanzt werden.

 

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1. Spannstiftstraße
  2. Kinderspielplatz Mozartstraße
  3. Kinderspielplatz Westerwaldweg
  4. Emsenbach
  5. Lehrer-Schröder-Weg
  6. Fußweg Am Hange/Im Gersegge
  7. Jugendzentrum Hohenlimburg (Jahnstraße)
  8. Förderschule Pestalozzi
  9. Oeger Brücke
  10. Kinderspielplatz Wiesenstraße
  11. Kinderspielplatz Kaiserstraße inkl. der benachbarten Stellplätze
  12. Grünanlage Hohenlimburger Straße
  13. Kindergarten Wiesenstraße
  14. Straßenbegleitgrün Bahnstraße
  15. Flensburger Straße
  16. Fuß-und Radweg Halden
  17. Kaufmannschule Letmather Straße
  18. Heideschule (Randstreifen gegenüber dem KSP zu den Anliegern hin)
  19. Lärmschutzwall Sauerlandstraße
  20. Kirchenbergstadion

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Thomas Grothe

Beigeordneter VB 5

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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16.11.2016 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

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06.12.2016 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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07.12.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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07.12.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte

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13.12.2016 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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26.01.2017 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen