Beschlussvorlage - 0975/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen nimmt die Schenkungen von Kunstwerken an den Fachbereich Kultur / Osthaus Museum Hagen mit Dank an und überträgt diese der Kunstsammlung des Osthaus Museums Hagen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Dem Osthaus Museum wurden verschiedene Kunstwerke geschenkt, die im Zusammenhang mit früheren Ausstellungsprojekten stehen oder einen Bezug zur Hagener Kunstgeschichte aufweisen.

 

Begründung

Im Einzelnen handelt es sich um:

 

Erwin Hegemann

Porträt Dr. Riemann, o.D.

Öl auf Leinwand

84 x 62,2 cm

Inv.-Nr.: K 5294

Vers.-Wert: 1.500 €

 

Henry van de Velde (Entwurf)

Speiseschieber (Kinderschieber), Modell 3000, 1903/04

China -bzw. Alpaccasilber

L: 10,5 cm

Schenkung der Behrendt-Stiftung, Hagen 2016

Vers-Wert: 1.000 €

 

Werner Nöfer

Versuchsfeld-Anordnungen

3 Holzkästen  mit Papier

a)      83 x 111 x 8 cm

b)      85 x 120 x 9 cm

c)       85 x 120 x 9 cm

Papierrelief/Mischtechnik

Geschenk des Künstlers 2016

Vers.-Wert: je 1.500

 

Andy Spyra

o. T. (aus der Reihe Exodus), o.D.

Fotografie

Geschenk des Künstlers

Vers.-Wert: 500,- €

 

Andy Spyra

o. T. (Kashmir 2012), 2012

Fotografie

Geschenk des Künstlers

Vers.-Wert: 500,- €

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

Die Schenkungen von Kunstwerken führen zu einer Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung. Die aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen insgesamt 8.000,00 €. Abschreibungsaufwand entsteht nicht, da Kunstgegenstände keiner Abschreibung unterliegen.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

Parallel zu den aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind auf der Passivseite der Bilanz Sonderposten in gleicher Höhe (8.000,00 €) zu bilden. Diese stellen die Finanzierung des Vermögensgegenstandes dar.

Analog zur Aktivseite erfolgt keine ertragswirksame Auflösung der Sonderposten, da Kunstgegenstände keiner Abschreibung unterliegen.

 

Insgesamt handelt es sich bei den Sachschenkungrn um eine Bilanzverlängerung.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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08.12.2016 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen