Beschlussvorlage - 1049/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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06.12.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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07.12.2016
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet liegt östlich Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte von 2017 durchzuführen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Ortsteil Haßley ist ein Wohngebiet für ca. 23 Wohnhäuser geplant. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Begründung
Anlass und Vorlauf
Im südlichen Bereich von Haßley befindet sich eine unbebaute Fläche, die einer baulichen Nutzung zugeführt werden soll. Weil die derzeitigen Eigentümer nicht die Absicht haben, die Flächen selbst zu entwickeln, möchte die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft die Grundstücke erwerben, die Erschließung durchführen und die Baugrundstücke veräußern. Eine Teilfläche im nördlichen Planbereich wird nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen im Eigentum der bisherigen Grundstückseigentümer verbleiben.
Planungsrecht
Flächennutzungsplan
Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes weitestgehend als Wohnbaufläche dargestellt. Lediglich der südliche Bereich ist in einer Tiefe von 35 m als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Weil Flächen im Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf dargestellt werden, ist eine Teiländerung nicht erforderlich. Die geplante Wohnbebauung wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Bebauungsplan
Für das geplante Baugebiet besteht kein Bebauungsplan. Die Fläche liegt im Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch.
Landschaftsplan
Der überwiegende Teil des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt außerhalb des Landschaftsplans der Stadt Hagen. Lediglich die bereits im Kapitel „Flächennutzungsplan“ aufgeführte 35 m tiefe Teilfläche liegt im Landschaftsplan und ist hier als Landschaftsschutzgebiet „Haßley“ mit der laufenden Nr. 1.2.2.26 festgesetzt.
Gegenwärtige Situation
Das Plangebiet liegt am Ortsrand von Haßley und ist im nördlichen Abschnitt Bestandteil des Bauernhofes Raiffeisenstraße 12, der seine landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben hat. Die südliche Teilfläche wird weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet wird im Westen von der nach Süden verlaufenden Raiffeisenstraße begrenzt, an deren westlichen Seite neun bebaute Grundstücke angrenzen. Nördlich des Plangebietes befinden sich ein Bauernhof, zwei Wohnhäuser und der 29 m hohe Wasserturm Hagen-Haßley. Entlang der östlichen Seite des Plangebietes verläuft ein Feldweg, der nach Süden bis zur Straße „Zur Hünenpforte“ führt.
Städtebauliche Ziele
Weil weiterhin der Bedarf an Baugrundstücken für freistehende Wohnhäuser besteht, soll auf der ehemals bzw. der heute noch landwirtschaftlich genutzten Fläche ein neues Wohngebiet entstehen. Hierdurch wird die Ortslage Haßley nach Süden abgerundet.
Die zur Bebauung vorgesehene Fläche ermöglicht eine Aufteilung in ca. 23 Baugrundstücke.
Zur Erschließung der geplanten Wohnbebauung kann die bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur herangezogen werden. Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch die nach Süden verlaufende Raiffeisenstraße in Ergänzung eines halbkreisförmigen Straßenneubaus. Die Entwässerung der geplanten Bebauung wird durch die Einleitung in den vorhandenen Mischwasserkanal, der in der Raiffeisenstraße verläuft, sichergestellt.
Anlage der Vorlage
- Übersichtsplan mit Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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270,5 kB
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