Beschlussvorlage - 0968/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Platzbenennung am Höing
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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06.12.2005
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, den durch die Straßen ”Am Sportpark, Funckestraße, Rheinstraße und der Bebauung im südöstlichen Bereich” umschlossenen Platz anlässlich der Würdigung des Ehrenvorsitzenden und Trägers des Bundesverdienstkreuzes Otto Ackermann sen. in
” O t t o – A c k e r m a n n –
P l a t z ”
zu benennen.
Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk
2 zugeordnet.
Sachverhalt
Hierin wird ersucht, auf kommunaler Ebene darauf
hinzuwirken, dass die verdienstvolle Person in das öffentliche Bewusstsein
gerückt wird.
Nach ordnungsrechtlicher Prüfung bestehen
hiergegen keine Bedenken.
Der
vom Antragsteller vorgeschlagene Kirmesplatz befindet sich in der Gemarkung
Hagen, Flur 49, Flurstück 346. Dieser Platz wird im Volksmund auch Am Höing
genannt und befindet sich im
städtischen Eigentum. Er wird von den Straßen Am Sportpark, Funckestraße,
Rheinstraße und der Bebauung im südöstlichen Bereich umschlossen. Dem bisher
ordnungsrechtlich gesehen namenlosen Platz ist folglich auch kein Adressenplatz
zugeordnet.
Dieser
Vorschlag ist ordnungsrechtlich auf Eignung überprüft worden.
Der
tatsächlichen Nutzung nach (Ausstellungsgelände) und unter Berücksichtigung
aller relevanten Aspekte bestehen aus fachlicher Sicht gegen den Antrag keine
Bedenken. Konflikte, hervorgerufen durch mögliche Verwechselungen mit der
inoffiziellen Platzbezeichnung Am
Höing dürften nicht ausgelöst werden, da die eigentliche
Gewannenbezeichnung Höing in einem Bereich liegt, der sich von der Straße Am
Höing bis zur Stadionstraße, gelegen zwischen der Humpertstraße und der Straße
Am Sportplatz, erstreckt.
Herr
Otto Ackermann wurde am 30. März 1919 geboren. In seiner Wirkungszeit hatte er
zahlreiche Ämter bekleidet, die zum Schluss durch Verleihung des
Bundesver-dienstkreuzes gekrönt wurde.
Am 2. Juni 2002 ist er
verstorben.
Gerade
den älteren Hagener Bürgern ist Herr Ackermann als prominenter, dabei
volkstümlicher Mitbürger in lebhafter Erinnerung. Eine Namengebung würde
helfen, die Erinnerung an Otto Ackermann sen. wachzuhalten.
Der OB
hat Interesse an der Würdigung des Lebenswerkes von Otto Ackermann sen. bekundet.
Danach
könnte die Namengebung lauten:
Otto-Ackermann-Platz, alternativ
Ackermannplatz
Auf
eine Bezeichnung Otto-Ackermann-sen.-Platz sollte aus
benutzerfreundlichen Gründen ähnlich Mozart/ Schiller/ Kant und dgl.
verzichtet werden..
Eine
Namenbezeichnung mit dem Zusatz sen. würde darauf schließen lassen, dass es
auch einen Otto Ackermann jun. geben könnte. Es sollte sichergestellt werden,
dass hierbei eine eindeutige Namengebung erfolgt.
Aus
diesem Grund erscheint es ratsam, mit einem zusätzlichen Schild auf
Eigenschaft, Lebzeit und Verdienst des verstorbenen Schaustellers hinzuweisen.
Auf
dem Zusatzschild zum Straßennamenschild könnten folgende Angaben zu lesen sein:
-
Otto Ackermann sen., Schausteller
-
geb. 30.03.1919, gest. 02.06.2002
-
Bundesverdienstkreuzträger
Zusammen
mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten
Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert
dargestellt) des zu benennenden Platzes hervorgeht. Der als Anlage beigefügte
Lageplan soll Bestandteil des evtl. zu fassenden Beschlusses werden.
Die
Bezirksvertretung Mitte wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Auswirkungen
X
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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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Der Antragsteller kann
durchaus die Kosten für die Schilder übernehmen. |
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06.12.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt, den durch die Straßen ”Am Sportpark, Funckestraße, Rheinstraße und der Bebauung im südöstlichen Bereich” umschlossenen Platz anlässlich der Würdigung des Ehrenvorsitzenden und Trägers des Bundesverdienstkreuzes Otto Ackermann sen. in
” O t t o – A c k e r m a n n –
P l a t z ”zu benennen.
Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk
2 zugeordnet.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf dem anzubringenden Schild insbesondere auf die Verdienste des
Herrn Ackermann um das Schaustellerwesen in Hagen, im Land und im Bund
hinzuweisen und den Inhalt mit dem Antragsteller abzustimmen.
Das Schild ist für die offizielle Benennung des Platzes anlässlich der
Eröffnung der Osterkirmes 2006 am 15.04.2006 aufzustellen.