Beschlussvorlage - 0968/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, den durch die Straßen ”Am Sportpark, Funckestraße, Rheinstraße und der Bebauung im südöstlichen Bereich” umschlossenen Platz anlässlich der Würdigung des Ehrenvorsitzenden und Trägers des Bundesverdienstkreuzes  Otto Ackermann sen.  in

 

” O t t o – A c k e r m a n n – P l a t z ”

 

zu benennen.

 

 

Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk 2  zugeordnet.

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.07.2005 an den Oberbürgermeister bittet der 1. Vorsitzende des Hagener Schaustellervereins um Benennung einer Straße oder eines Platzes nach ”Otto Ackermann sen.”.

 

Hierin wird ersucht, auf kommunaler Ebene darauf hinzuwirken, dass die verdienstvolle Person in das öffentliche Bewusstsein gerückt wird.

 

Nach ordnungsrechtlicher Prüfung bestehen hiergegen keine Bedenken.


 
Der vom Antragsteller vorgeschlagene Kirmesplatz befindet sich in der Gemarkung Hagen, Flur 49, Flurstück 346. Dieser Platz wird im Volksmund auch ”Am Höing” genannt und befindet sich im  städtischen Eigentum. Er wird von den Straßen ”Am Sportpark, Funckestraße, Rheinstraße und der Bebauung im südöstlichen Bereich umschlossen. Dem bisher ordnungsrechtlich gesehen namenlosen Platz ist folglich auch kein Adressenplatz zugeordnet.

 

Dieser Vorschlag ist ordnungsrechtlich auf Eignung überprüft worden.

Der tatsächlichen Nutzung nach (Ausstellungsgelände) und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte bestehen aus fachlicher Sicht gegen den Antrag keine Bedenken. Konflikte, hervorgerufen durch mögliche Verwechselungen mit der inoffiziellen Platzbezeichnung ‘Am‘  ”Höing” dürften nicht ausgelöst werden, da die eigentliche Gewannenbezeichnung ”Höing” in einem Bereich liegt, der sich von der Straße Am Höing bis zur Stadionstraße, gelegen zwischen der Humpertstraße und der Straße Am Sportplatz, erstreckt.

 

 

 

Herr Otto Ackermann wurde am 30. März 1919 geboren. In seiner Wirkungszeit hatte er zahlreiche Ämter bekleidet, die zum Schluss durch Verleihung des Bundesver-dienstkreuzes gekrönt wurde.  Am 2. Juni 2002  ist  er  verstorben.

 

Gerade den älteren Hagener Bürgern ist Herr Ackermann als prominenter, dabei volkstümlicher Mitbürger in lebhafter Erinnerung. Eine Namengebung würde helfen, die Erinnerung an Otto Ackermann sen. wachzuhalten.

 

Der OB hat Interesse an der Würdigung des Lebenswerkes von Otto Ackermann sen. bekundet.

 

 

Danach könnte die Namengebung lauten:

 

”Otto-Ackermann-Platz”,  alternativ  ”Ackermannplatz”

 

Auf eine  Bezeichnung  ”Otto-Ackermann-sen.-Platz” sollte aus benutzerfreundlichen Gründen ähnlich ”Mozart”/ ”Schiller”/ ”Kant” und dgl. verzichtet werden..

 

Eine Namenbezeichnung mit dem Zusatz ”sen.” würde darauf schließen lassen, dass es auch einen Otto Ackermann ”jun.” geben könnte. Es sollte sichergestellt werden, dass hierbei eine eindeutige Namengebung erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus diesem Grund erscheint es ratsam, mit einem zusätzlichen Schild auf Eigenschaft, Lebzeit und Verdienst des verstorbenen Schaustellers hinzuweisen.

Auf dem Zusatzschild zum Straßennamenschild könnten folgende Angaben zu lesen sein:

 

-          Otto Ackermann sen., Schausteller

-          geb. 30.03.1919, gest. 02.06.2002

-          Bundesverdienstkreuzträger

 

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) des zu benennenden Platzes hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan soll Bestandteil des evtl. zu fassenden Beschlusses werden.

 

 

 

Die Bezirksvertretung Mitte wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

Der Antragsteller kann durchaus die Kosten für die Schilder übernehmen.

 

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Beschlüsse

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06.12.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt, den durch die Straßen ”Am Sportpark, Funckestraße, Rheinstraße und der Bebauung im südöstlichen Bereich” umschlossenen Platz anlässlich der Würdigung des Ehrenvorsitzenden und Trägers des Bundesverdienstkreuzes  Otto Ackermann sen.  in

 

” O t t o – A c k e r m a n n – P l a t z ”zu benennen.

 

Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk 2  zugeordnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem anzubringenden Schild insbesondere auf die Verdienste des Herrn Ackermann um das Schaustellerwesen in Hagen, im Land und im Bund hinzuweisen und den Inhalt mit dem Antragsteller abzustimmen.

Das Schild ist für die offizielle Benennung des Platzes anlässlich der Eröffnung der Osterkirmes 2006 am 15.04.2006 aufzustellen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0