Beschlussvorlage - 1036/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer  1036/2016) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2017

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:

 

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2016

 

2017

 

Wohnstraßen (W)

3,44 €

4,09 €

Innerörtliche Straßen (I)

3,02 €

3,64 €

Überörtliche Straßen (U)

2,60 €

3,20 €

 

 

 

Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2016

 

2017

 

Stufe A

3,27 €

2,65 €

Stufe B

1,42 €

1,01 €

Stufe C

0,18 €

0,09 €

 

Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung der öffentlichen Straßen und für den Winterdienst werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2017 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.

 

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Anteile Stadt/ Gebührenzahler

 

Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.

 

Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für  überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr und überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.

 

 

2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

Für 2017 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH für die Straßenreinigung auf 4.753.810 € (2016: 4.431.303 €; vgl. Zeile 25 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2017). Für den Winterdienst beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 2.004.969 € (2016: 2.009.951 €; vgl. Zeile 21 in Anlage 3 – Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2017).

 

 

2.2.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.

Für das Jahr 2017 sind bei der Straßenreinigung insgesamt Kosten in Höhe von 271.045 € (2016: 263.150 €; vgl. Zeile 26 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2017) sowie beim Winterdienst 178.008 € (2016: 172.823 €; vgl. Zeile 22 in Anlage 3 – Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2017) zu berücksichtigen. 

 

 

2.3. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Darum wurde bei der Straßenreinigungsgebühr eine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 330.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1). Gleichzeitig wurde im Rahmen des Winterdienstes eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 500.000 € einkalkuliert.

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

3.1. Straßenreinigung

 

Die Gebührenkalkulation 2017 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.

 

Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich

folgende Veranlagungsmeter:

 

a)      Wohnstraßen 781.000

b)      Innerörtliche Straßen 252.300

c)      Überörtliche Straßen   91.500

d)      Summe:                  1.124.800

 

Für 2016 wurden folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:

 

a)      Wohnstraßen777.600

b)      Innerörtliche Straßen 251.500

c)      Überörtliche Straßen   91.500

d)      Summe        1.120.600

 

 

3.2. Winterdienst

 

Die Gebührenkalkulation 2017 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:

 

a)      Winterdienststufe A 367.500

b)      Winterdienststufe B136.500 

c)      Winterdienststufe C 281.000

d)      Summe785.000

 

 

Für 2016 wurden folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:

 

a)      Winterdienststufe A 366.000

b)      Winterdienststufe B133.500 

c)      Winterdienststufe C 279.000

d)      Summe778.500

 

 

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen

 

Zu Zeile 11 (Material) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):

Im Rahmen des Konzeptes Stadtsauberkeit müssen auch die zusätzlichen Mitarbeiter mit Berufskleidung ausgestattet werden.

 

Zu Zeile 12 (Bezogene Leistungen) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):

Die Verbrennungsmenge steigt um 50 t und der Verbrennungspreis von 167,00 €/t auf 174 €/t.

 

Zu Zeile 13 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):

Der Personalaufwand steigt durch zwei zusätzliche Anleiterstellen und eine Stelle für die Brückenreinigung. Darüber hinaus wirkt sich der Tarifabschluss aus.

 

Zu Zeile 14 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):

Zur Verbesserung der Stadtsauberkeit soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.

 

 

 

5. Auswirkungen der Veränderungen durch die Gebührenkalkulation im Jahresvergleich 2016/2017 in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst

 

Zur Verdeutlichung der Auswirkungen wird nachfolgend eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr (Sommerreinigung und Winterdienst) durchgeführt. Dabei wird die Gebühr für ein Grundstück mit einer Straßenfront von 25 m bei zweimaliger Straßenreinigung in den drei Straßenklassen errechnet, bezogen auf eine häufige Einordnung in eine bestimmte Winterdienststufe. Außerdem wird die anteilige Gebühr sowohl für ein Zwei-Parteien-Objekt als auch für ein Vier-Parteien-Objekt ermittelt.

 

 

 

 

 

Beispiel A: Straßenklasse W und Winterdienststufe C

 

Bisher:

Beispiel

Straßenklasse W/ Winterdienststufe C

 

Gebühr 2016

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00

Sommerreinigung           172,00 €

Winter                                 4,50 €

Gebühr insgesamt                                    176,50 €

 

 

88,25 €

44,13 €

 

Neu:

 

 

 

Beispiel

Straßenklasse W/ Winterdienststufe C

 

Gebühr 2017

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00  

Sommerreinigung

204,50 €

 

 

 

Winter

     2,25 €

 

 

 

Gebühr insgesamt

 

          206,75 €

103,38 €

51,69 €

 

Differenz 2016/2017

 

      +30,25 €

+15,13 €

+7,56 €

 

 

 

Beispiel B: Straßenklasse I und Winterdienststufe A

 

Bisher:

Beispiel

Straßenklasse I/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2016

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00

Sommerreinigung           151,00 €

Winter                               81,75 €

Gebühr insgesamt                                    232,75 €

 

 

116,38 €

58,19 €

 

Neu:

 

 

 

Beispiel

Straßenklasse I/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2017

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00  

Sommerreinigung

182,00 €

 

 

 

Winter

   66,25 €

 

 

 

Gebühr insgesamt

 

           248,25 €

   124,13 €

62,06 €

 

Differenz 2016/2017

 

        +15,50 €

+7,75 €

+3,87 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel C: Straßenklasse U und Winterdienststufe A

 

Bisher:

Beispiel

Straßenklasse U/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2016

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00

Sommerreinigung         130,00 €

Winter                             81,75 €

Gebühr insgesamt                                    211,75 €

 

 

105,88 €

52,94 €

 

Neu:

 

 

 

Beispiel

Straßenklasse U/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2017

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00  

Sommerreinigung

160,00 €

 

 

 

Winter

  66,25 €

 

 

 

Gebühr insgesamt

 

          226,25 €

113,13 €

56,56 €

 

 

 

 

Differenz 2016/2017

 

      +14,50 €

+7,25 €

+3,62 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2017

2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter

3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2017

4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2017

5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5450

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Produkt:

1.54.50.01

Bezeichnung:

Straßenreinigung (Gebührenhaushalt)

Produkt:

1.54.50.02

Bezeichnung:

Winterdienst (Gebührenhaushalt)

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2017

Ertrag (-)

432102

Straßenreinigungsgebühr

 

4.406.663

Ertrag (-)

432105

Winterdienstgebühr

 

1.137.233

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten

für den Gebührenausgleich

 

500.000

Summe Er-

Träge (-)

 

 

 

6.043.896 €

Aufwand (+)

 

523500

 

Erstattungen an verbundene

Unternehmen, Beteiligungen

 

 

6.758.779 €

Aufwand (+)

547500

Zuführung Sonderposten für

den Gebührenausgleich

 

330.000 €

Abzgl. nach-

richtlich

 

Allgemeininteressenanteil

 

1.493.936 €

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

449.053 €

Summe

Aufwand (+)

 

 

 

6.043.896 €

 

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2017 gesichert.

 

 

 

 

gez.

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen