Beschlussvorlage - 1059/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des

Kindergartenjahres 2017/2018.

2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der

Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.

3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2017 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Trotz der dargestellten Ausbauprojekte kann die U3-Ausbauquote aufgrund der seit 2014 stetig anwachsenden Bevölkerungszahl nicht erreicht werden und liegt für das nächste Kindergartenjahr bei 28,2%. Die von den Trägern der Kindertageseinrichtungen beantragten Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile bewegen sich über den von der Fachabteilung veranschlagten Aufwendungen. Der zusätzliche Aufwand i. H. v. rd. 317.000 € kann durch Erträge im Rahmen der Fortschreibung des Belastungsausgleichsgesetzes Jugendhilfe (Konnex) kompensiert werden. Die Zuschüsse werden im Haushaltsjahr 2018 kassenwirksam.

 

 

Begründung

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Hierbei liegt der Schwerpunkt eindeutig im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen.

Der Anteil der Betreuung durch Tagespflege liegt im U3-Bereich aktuell bei 7% (von 38% Betreuungsquote).

U3- Ausbau Projekte

Für das Kindergartenjahr 2016/2017 konnten nachfolgende Ausbauprojekte fertiggestellt werden.

 

Kindertageseinrichtungen

U3- Plätze

Eppenhauser Straße 152

8

Franzstraße 85

10

Heinrichstraße 31 - 33

16

Elberfelder Straße 34A

16

Yorckstraße 11

18

 

Die im Folgenden aufgeführten Ausbauprojekte werden im Kindergartenjahr 2017/2018 realisiert:

 

Kindertageseinrichtungen

U3- Plätze

Volmepark

18

Gutenbergstraße 13

6

Kochstraße

15

 

Die Projekte „Martin-Luther-Kirche“ und Königstraße befinden sich derzeit in der Entwurfsplanung. Die Fertigstellung ist für das Kindergartenjahr 2018/2019 vorgesehen.

 

Somit werden in den Hagener Sozialräumen nach derzeitigem Stand insgesamt nachfolgende Platzzahlen für das Kindergartenjahr 2017/2018 in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:

 

Sozialraum

Plätze < 3

Plätze 3 bis 6

Quambusch/ Baukloh/ Westerbauer/ Hasper- Bachtal

86

304

Spielbrink/ Geweke/ Tücking

42

126

Haspe-Mitte/ Kückelhausen- Nord

84

356

Hestert/ Kückelhausen- Süd

0

0

Haspe

212

786

Kuhlerkamp/ Philippshöhe

28

81

Wehringhausen

81

344

Altenhagen/ Eckesey- Süd

129

528

Emst/ Eppenhausen

70

262

Fleyerviertel/ Klosterviertel/ Tondernsiedlung

34

152

Stadtmitte/ Oberhagen/ Remberg

174

639

Mitte

516

2006

Vorhalle

53

182

Eckesey- Nord

28

132

Boelerheide

34

154

Boele/ Kabel/ Bathey

68

316

Helfe/ Fley

44

180

Garenfeld

0

0

Nord

227

964

Halden/ Herbeck

16

60

Berchum

6

39

Henkhausen/ Reh

54

124

Elsey

43

175

Holthausen/ Wesselbach/

Hohenlimburg- Mitte/ Oege/ Nahmer

60

230

Hohenlimburg

179

628

Eilpe/ Delstern/ Selbecke

92

291

Dahl/ Priorei/ Rummenohl

32

101

Eilpe

124

392

Gesamt

1258

4776

 

Im Vergleich zur Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017 vergrößert sich das Angebot um insgesamt 76 Kinderbetreuungsplätze.

Tatsächlich werden im aktuell laufenden Kindergartenjahr 2016/2017 allerdings 101 Betreuungsplätze mehr angeboten als in der ursprünglichen Bedarfsplanung vorgesehen waren. Dabei handelt es sich um Überbelegungen zur Versorgung von EU-Zuwanderer- und Flüchtlingskindern.

Demografischer Wandel

Die Ausgangssituation für den U3-Ausbau war der prognostizierte demografische Rückgang, der für Hagen in großem Ausmaß vorhergesagt wurde. Entsprechend wurden die benötigten U3-Plätze im ersten Schritt durch Umbauten im Bestand der Kindertageseinrichtungen geschaffen, was automatisch zu einer Reduzierung der Plätze für drei- bis sechsjährige Kinder führte. Im Anschluss wurden weitere Plätze durch Anbauten an Kindertageseinrichtungen und Neubaumaßnahmen in bisher unterversorgten Sozialräumen geschaffen.

Seit Jahresende 2014 hat sich die Situation durch den massiven Zuzug von EU- Zuwanderern nach dem Freizügigkeitsgesetz und die Aufnahme von Flüchtlingen grundlegend verändert.

Dieser Entwicklung wurde auch bereits im laufenden Kindergartenjahr durch die Schaffung von 101 Mehrplätzen in vielen Kindertageseinrichtungen durch Überbelegungen Rechnung getragen.

Zudem wurden U3-Plätze, die nicht mehr einer Bindungsfrist aufgrund von Fördermitteln unterliegen, mit Kindern über drei Jahren belegt. Dies war für das laufende Kindergartenjahr möglich, da die Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen zum Zeitpunkt des Anmeldeverfahrens auch mit einem geringeren Angebot gedeckt werden konnte.

Wie bereits in der letzten Fortschreibung vermutet, ist für das kommende Kindergartenjahr wieder mit einer Zunahme der Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen zu rechnen. Dabei wird auch die Rücknahme des Betreuungsgeldes eine Rolle spielen.

Um dem aktuellen Bedarf gerecht zu werden, wurden Fördermittel des Landes aus dem Programm „Projektmittel zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen:

Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen“ beantragt. Die hierdurch geschaffenen  200 Betreuungsplätze für U3-Kinder in Krabbelgruppen/ Eltern-Kind-Gruppen in den Familienzentren und Flüchtlingsunterkünften und 60 zusätzlichen Betreuungsplätze im Rahmen der Tagespflege für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren konnten für das kommende Kindergartenjahr verlängert werden.

 

Versorgungsquoten 2017/2018

Die Versorgungsquote liegt im Kindergartenjahr 2017/2018 bei 28,2%, inklusive Tagespflege. Bei dieser Berechnung ist allerdings zu berücksichtigen, dass es in diesem Jahr nicht möglich war, aktuelle Stichtagsdaten zum 15.10. zu erhalten. Grundlage dieser Auswertung sind folglich die Einwohnerdaten zum 31.12.2015. Aus der monatlich geführten Statistik des Zuzugs im U6-Bereich ergibt sich, dass sich der Zuwachs an Kindern aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien in den letzten Monaten auf durchschnittlich 60 Kinder pro Monat belaufen hat. Davon sind ca. 55% unter drei Jahren. Hierbei stellen die für die institutionelle Betreuung weniger relevante Gruppe der Kinder unter einem Jahr die stärkste Gruppe dar.

Die Versorgungsquote wird insgesamt also entsprechend niedriger liegen. Die niedrige Quote ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem nicht zu befriedigenden Bedarf. Die Zuwandererfamilien sind nicht daran gewöhnt, ihre kleinen Kinder in eine institutionelle Betreuung zu geben. Mit Ausnahme von Kindern aus Flüchtlingsfamilien, deren Eltern an einem Sprachkurs teilnehmen oder bereits eine Arbeit aufgenommen haben, ist diese Zielgruppe in den Kindertageseinrichtungen weniger vertreten. Darüber hinaus ist auch nicht absehbar,  wie viele Familien tatsächlich in Hagen bleiben werden.

 

 

nur

Kindertageseinrichtungen

mit Tagespflege

U- 3

Anzahl Kinder

5.080

5.080

Anzahl Plätze

1.258

1.433

Quote

24,8%

28,2%

3 – 6

Anzahl Kinder

4.958

4.958

Anzahl Plätze

4.776

4.814

Quote

96,3%

97,1%

Bei den in dieser Vorlage dargestellten Platzzahlen handelt es sich um erste Planzahlen, die in den Regionalkonferenzen im Januar dem Bedarf der Eltern entsprechend angepasst werden.

Die Träger der Hagener Kindertageseinrichtungen werden sich am 12. Dezember in der AG3 nach § 78 SGB VIII erneut mit der Thematik der Mehrplätze durch Überbelegungen auch für das nächsten Kindergartenjahr beschäftigen.

Wie viele Zusatzplätze es in welchen Kindertageseinrichtungen tatsächlich sein werden, entscheidet sich erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens, da Gruppen mit Integrativkindern grundsätzlich nicht überbelegt werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund werden die in der Planung befindlichen Baumaßnahmen weiter fortgesetzt. Darüber hinaus stehen aktuell keine weiteren Grundstücke für die Bebauung mit Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Anbauten an bestehende Kindertageseinrichtungen sind nicht mehr möglich.

Zur weiteren Verbesserung der Versorgungslage ist auch ein Ausbau der Betreuung in Tagespflege vorgesehen. Zur Steigerung der Attraktivität und besseren Gewinnung von Tagespflegepersonen wurde das unternehmerische Risiko der Tagespflegepersonen reduziert und Qualifikationsanforderungen erleichtert. (Vorlage    0189/2016 vom 10.03.2016) Aktuell wird die Einrichtung von Großtagespflegestellen geprüft.

 

Die abschließende Belegung für das Kindergartenjahr 2017/2018 wird im Vorfeld des Meldestichtages (15.03.2017) im JHA dargestellt.

 

Freiwillige Leistungen

Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“

Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für das Anmeldeverfahren 2017/2018 sind, wurden die Träger im September gebeten, verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen. Insgesamt wurden Anträge in Höhe von rd. 1.317.000 € gestellt (siehe Anlage).

Damit liegen die Förderanträge rd. 317.000 € über den bisher erwarteten Aufwendungen für die Trägerzuschüsse. Aufgrund der Zahlungsabsprache mit den freien Trägern, immer im Januar des geförderten Kindergartenjahres, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2018 kassenwirksam.

Der zusätzliche Aufwand i. H. v. rd. 317.000 € kann durch Erträge im Rahmen der Fortschreibung des Belastungsausgleichsgesetzes Jugendhilfe (Konnex) kompensiert werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2017

2018

2019

Ertrag (-)

414200

-316.805

Aufwand (+)

531800

1.316.805

Eigenanteil

 

1.000.000

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Margarita Kaufmann, Beigeordnete

Oberbürgermeister

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen