Beschlussvorlage - 0840-1/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht beschließt der Rat der Stadt Hagen zum 01.01.2017 die Gründung der

 

‘HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH‘.

 

  1. Dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung, die als Anlage 1 Bestandteil dieser DS 0840-1/2016 ist, wird zugestimmt. Falls sich aus dem kommunalrechtlichen Beteiligungsverfahren oder aus formellen Notwendigkeiten noch Änderungsbedarfe ergeben, sind diese von dem Ratsbeschluss ebenfalls erfasst, sofern diese nicht wesentlich sind.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stellt für den städtischen Geschäftsanteil einen Betrag in Höhe von 12.750 € und für den städtischen Anteil an der Kapitalrücklage einen Betrag von 497.250 € außerplanmäßig zur Verfügung. Der Betrag von insgesamt 510.000 € wird durch die Minderauszahlungen bei der Maßnahme Entwicklungsgebiet Unteres Lennetal gedeckt.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen bestellt bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herrn Christoph Gerbersmann als Verwaltungsratsvorsitzendem des WBH und Vertreter im Verwaltungsrat des WBH nach § 114a Abs. 8 GO NRW als ständigen stimmberechtigten Vertreter für die Gesellschafterversammlung der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH. Als Vertreter bestellt der Rat bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den vom Mehrheitsgesellschafter Stadt Hagen vorgeschlagenen und durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen DS 0875-1/2016 benannten Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien, soweit dieser bei Geschäften mit der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH als Vertreter der Stadt tätig wird.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Oberbürgermeister zu folgender Weisung an den WBH:

 

“Der WBH wird angewiesen,

 

-          sich mit einem Anteil von 49% an der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH zu beteiligen und den Geschäftsanteil von 12.250 € sowie den Anteil des WBH an der Kapitalrücklage in Höhe von 477.750 € einzubringen;

 

-          den/die Vertreter/in des WBH in der konstituierenden Gesellschafterversammlung der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH anzuweisen, der Bestellung der beiden durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen DS 0875-1/2016 benannten Geschäftsführer der Gesellschaft zuzustimmen;

 

-          den/die Vertreter/in des WBH im Verwaltungsrat des WBH anzuweisen, Herrn Thomas Grothe als Geschäftsführer des WBH bis drei Monte nach Ende der Wahlperiode als ständigen stimmberechtigten Vertreter des WBH für die Gesellschafterversammlung der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH zu bestellen. In seiner Vertretung ist bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herr/Frau _________________ zu bestellen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den mit Beschluss zu 4. bestellten ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH, in der konstituierenden Sitzung der Gesellschafterversammlung

 

-          der Bestellung der beiden mit Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen DS 0875-1/2016 benannten Geschäftsführer der Gesellschaft,

 

-          dem Geschäftsführeranstellungsvertrag in der Fassung, wie er voraussichtlich in der Sitzung des Rates am 15.12. 2016 in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen wird und

 

-          dem Wirtschaftsplan 2017 der HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0875-1/2016, die im nicht-öffentlichen Teil beraten wird,

 

zuzustimmen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse sachgerecht oder rechtlich notwendig sind.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Aus der Vorberatung zur DS 0840/2016 und einiger Hinweise seitens der Kommunalaufsicht im Zuge des angelaufenen Anzeigeverfahrens haben sich insbesondere hinsichtlich des Gesellschaftsnamens und diverser gesellschaftsvertraglicher Regelungen Änderungsbedarfe ergeben. Die Verwaltung hat den Diskussionsstand aufgegriffen und bringt daher mit dieser DS 0840-1/2016 einen geänderten Beschlussvorschlag und einen überarbeiteten Gesellschaftsvertrag in die weitere Gremienbefassung ein.

 

 

Begründung

Der abgewandelte Vorschlag für die Firma der Gesellschaft lautet ‘HAGENareal – Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft für Wirtschaftsflächen mbH‘.

 

Ferner wurden in den Beschlussvorschlag zu 3. zur Deckung für den außerplanmäßig bereit gestellten städtischen Geschäftsanteil in Höhe von 12.750 € und den städtischen Anteil von 497.250 € an der Kapitalrücklage Minderauszahlungen bei der Maßnahme Entwicklungsgebiet Unteres Lennetal aufgenommen.

 

Im Gesellschaftsvertrag wurde in § 2 der Gesellschaftszweck überarbeitet. Für die Gesellschafterversammlung sind nicht mehr fünf sondern nur noch zwei Vertreter vorgesehen, wobei jeweils ein Vertreter durch den Rat der Stadt Hagen und den WBH bestellt wird. Da zwei Geschäftsführer bestellt werden sollen, muss ferner geklärt sein, ob eine Vertretung der Gesellschaft durch einen Geschäftsführer möglich ist oder eine gemeinsame Vertretung erforderlich ist. Die Verwaltung schlägt grundsätzlich eine gemeinsame Vertretung vor, wobei in dringenden Fällen zur Gefahrenabwehr auch eine Alleinvertretung ermöglicht wird (§ 8 Abs. 4).

 

Zur präziseren Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche von Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung wurden in mehrere Paragraphen außerdem eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung in den Gesellschaftsvertrag eingearbeitet und die Zuständigkeitskataloge für die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung überarbeitet.

 

Durch das Fehlen eines Aufsichtsrats muss der Rat auch über die Geschäftsführerverträge beschließen. Dies geschieht in einer eigenen Drucksache, die voraussichtlich in der Ratssitzung am 15.12.2016 im nicht-öffentlichen Teil beraten wird. Mit dieser Drucksache DS 0840-1/2016 erfolgt unter Verweis auf den noch ausstehenden Beschluss bereits eine entsprechende Beauftragung für die stimmberechtigten Vertreter in der Gesellschafterversammlung.

 

Die Kommunalaufsicht hatte zu dem ursprünglichen Vertragstext (vgl. DS 0840/2016) im Wesentlichen folgende Anmerkungen:

 

a)     Das Wahlrecht des Rates sollte durch den Gesellschaftsvertrag nicht dadurch eingeschränkt werden, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrates des WBH und der städtische Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen als Mitglieder der Gesellschafterversammlung vorgegeben sind.

 

b)     Sofern ein Beirat initiiert wird, gilt § 113 GO NRW für diesen und dessen Besetzung ebenso wie für die Gesellschafterversammlung. § 10 Abs. 7 des Vertrages wurde entsprechend ergänzt.

 

c)     Im ursprünglichen Vertragstext fehlten der Hinweis auf die fünfjährige Finanzplanung (§ 108 Abs. 3 Nr. 1 lit c) GO NRW) und die Notwendigkeit einer Stellungnahme im Lagebericht zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und -erreichung nach § 108 Abs. Nr. 2 GO NRW. Die §§ 11 Abs. 2 und 12 Abs. 2 des Vertrages wurden entsprechend ergänzt.

 

 

Der Verwaltungsrat des WBH hat am 04.10.2016 den folgenden, mit dem ursprünglichen Beschlussvorschlag zu DS 0840/2016 “kompatiblen“ Beschluss gefasst:

 

“1.Der Verwaltungsrat des WBH beschließt, vorbehaltlich der Weisung des Oberbürgermeisters an den WBH

-sich mit einem Anteil von 49% an der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH zu beteiligen und den Geschäftsanteil von 12.250 € sowie den Anteil des WBH an der Kapitalrücklage in Höhe von 477.750 € einzubringen,

-den/die Vertreter/in des WBH in der konstituierenden Gesellschafterversammlung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungs-gesellschaft Hagen mbH anzuweisen, der Bestellung der beiden durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen Vorlage mit der Drucksachennummer 0875/2016 benannten Geschäftsführer der Gesellschaft zuzustimmen; die Regelungen der Anlage 1 der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen sind bei der Bestellung und inhaltlichen Ausgestaltung der Anstellungsverträge zu beachten,

- den/die Vertreter/in des WBH im Verwaltungsrat des WBH anzuweisen

a)Herrn Verwaltungsratsvorsitzenden Christoph Gerbersmann und

b)Herrn/Frau _____________ als Mitglied des Verwaltungsrates als ständigen stimmberechtigte(n) Vertreter/in des WBH für die Gesellschafterversammlung der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH zu bestellen.

 

In Vertretung sind zu a) Herr/Frau _________________ und

zu b) Herr/Frau _________________ zu bestellen.

 

2.Der Verwaltungsrat beschließt, den vom Mehrheitsgesellschafter Stadt Hagen vorgeschlagenen und durch Beschluss zur im nicht-öffentlichen Teil beratenen Vorlage mit der Drucksachennummer 0875/2016 benannten Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien, soweit dieser bei Geschäften mit der WegeHA Wirtschaftsflächenentwicklungsgesellschaft Hagen mbH als Vertreter des WBH tätig wird.

 

3.Der Vorstand wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse sachgerecht oder rechtlich notwendig sind.

 

 

Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen in der DS 0840/2016 verwiesen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Die finanziellen Auswirkungen sind in DS 0875-1/2016 dargestellt

 

 

gez. Erik O. Schulzgez. Thomas Grothe

OberbürgermeisterTechnischer Beigeordneter

 

gez. Thomas Huyeng

Dezernent

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.11.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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24.11.2016 - Rat der Stadt Hagen