Beschlussvorlage - 0719/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/95 (479) -Gewerbegebiet Am Markstein- inklusive der Erweiterung des Plangebietes, sowie die Aufhebung der zugrundeliegenden Ratsbeschlüsse zur Einleitung des Verfahrens vom 21.12.1995 und 30.08.2001.

 

Geltungsbereich / Plangebiet (gemäß Einleitungsbeschluss)

Entlang der Karlstraße ab alter Talbahntrasse nach Norden, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 93 von dort bis zur Ennepe, Richtung Osten entlang der Ennepe in einer Länge von ca. 280 m, von hier Richtung Süden mit Einschluss der Talbahntrasse und bis nach Westen zum Ausgangspunkt Karlstraße.

 

Geltungsbereich der Erweiterung des Plangebietes (gemäß Einleitungsbeschluss)

Das Plangebiet wird nach Westen hin erweitert bis an die westliche Grenze des Grundstücks Karlstraße 24. Im Süden bildet die Karlstraße die Grenze des Plange-bietes, im Norden die Ennepe.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das gesamte Plangebiet ein-deutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung entfällt

 

 

Begründung

Das Verfahren wurde 1995 eingeleitet, um die früheren Flächen der Fa. Wescho einer Nachnutzung zuzuführen. Hauptsächliches Ziel war eine gewerbliche Wiedernutzung, aber zusätzlich auch, in einer Halle an der Karlstraße / Ecke verlängerte Tückingstraße, ein Sondergebiet planungsrechtlich zu ermöglichen. Es sollte hier die Ansiedlung von Läden ermöglicht werden, die aufgrund ihres Flächenanspruches und ihrer baulichen Gestaltung für eine Ansiedlung im dicht bebauten Ortskern von Haspe nicht geeignet sind und diesen nicht durch Kaufkraftabzug gefährden.

 

Dieses Projekt wurde nicht weiter verfolgt, weil das Areal 1997 von der Fa. EBRO übernommen wurde, die auch heute noch dort produziert.

 

In 2001 wurde das Plangebiet in westlicher Richtung erweitert, um die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zu steuern. Es war absehbar, dass ein Einzelhandelsbetrieb an dieser Stelle Kaufkraft aus dem Hasper Stadtteilzentrum ableiten würde, welches einen  zentralen Versorgungsbereich gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept darstellt. Dieses hätte auch nicht den Zielen des Bebauungsplanes mit Festsetzungen eines Gewerbegebietes entsprochen.

Auf dem Grundstück Karlstraße 18 befindet  sich inzwischen ein metallverarbeiten-der Betrieb.

 

Die Voraussetzungen, unter denen das Bebauungsplanverfahren im Jahre 1995 und 2001 eingeleitet wurde, liegen nicht mehr vor. Das Bebauungsplanverfahren muss nicht mehr durchgeführt werden und kann deshalb eingestellt werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe
Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.11.2016 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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13.12.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen