Beschlussvorlage - 0947/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der 1.Planänderung des Planfeststellungsverfahrens der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung der Fa. Amprion GmbH, Abschnitt Kruckel – Garenfeld, zu.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die Fa. Amprion GmbH beantragt die 1. Planänderung für kleinräumige Änderungen des Trassenverlaufs in Folge des Wegfalls zweier Masten (29 und 36) und der Änderung einiger Maststandorte (27 bis 40) und der Mastart der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg, Bl. 4319. Die Änderungen betreffen nur das Hagener Stadtgebiet. Seitens der Bezirksregierung wird eine Offenlage in der Zeit vom 18.10. bis zum 14.11.2016 durchgeführt. Die Stadt Hagen ist als Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme beteiligt. Aufgrund der neuen und geänderten Betroffenheit von Flächen im Naturschutzgebiet 1.1.2.2 „Uhlenbruch“ erfolgt eine Beteiligung des Landschaftsbeirates. Die Antragstellerin wird die Planänderung in der Sitzung des Landschaftsbeirates am 02.11.2016 detaillierter vorstellen. Unter der Drucksachennummer 0754/2015 ist die Stellungnahme der Stadt Hagen zum Planfeststellungsverfahren 380 kV-Höchstspannungsleitung der Amprion, 1. Abschnitt DO Kruckel bis HA Garenfeld beraten worden. 

 

 

Begründung

 

Nach Auswertung der im Verfahren eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen beantragt die Fa. Amprion Änderungen der 380-kV-Verbindung, Abschnitt Kruckel - Garenfeld. Die 1. Planänderung umfasst mehrere einzelne Plananpassungen zwischen Mast 27 bis Mast 40 auf Hagener Stadtgebiet. Von den Änderungen ist auch das Naturschutzgebiet 1.1.2.2 „Uhlenbruch“ betroffen. Der Übersichtsplan ist, auszugsweise für den Hagener Bereich, im Anhang (Anlage 1) beigefügt. Die kompletten Antragsunterlagen sind während der Zeit der Offenlage im Internet unter www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/g/genehmigung_hochspannungsfreileitungen einsehbar.

 

Der Mast 29, geplant in der Kleingartenanlage, südlich des Naturschutzgebietes 1.1.2.2 „Uhlenbruch“, soll entfallen. Der Mast 28 soll auf der ehemaligen Fläche des CargoBeamers um ca. 85 Meter nach Nordosten verschoben werden, der Mast soll um ca. 9 m auf 65 m erhöht werden. Die Linienführung von Mast 28 bis Mast 30 soll durch den Wegfall des Mastes 29 mit Überspannung des Waldes im Naturschutzgebiet 1.1.2.2 „Uhlenbruch“ entsprechend geändert werden. Der Mast 30 im Naturschutzgebiet 1.1.2.2 „Uhlenbruch“ soll um 2,5 m erhöht und gedreht werden und erhält ein Zwillingsbohrfundament. Der Mast 31 im Naturschutzgebiet soll etwas gedreht werden, die Masthöhe reduziert sich auf 68 m.

 

Durch die Verschiebung des Mastes 28 und des Entfalls des Mastes 29 vergrößert sich der Abstand zwischen Mast 28 und 30, wodurch die Masten zu erhöhen sind. Durch Änderung des Mastart (anstatt einer Erdseilspitze nun zwei Erdseilhörner) und der geänderten Leitungskreuzung mit der DB-Leitung kann die Erhöhung auf ein technisches Minimum reduziert werden. 

 

Die Lage des Schutzstreifens verschiebt sich, auch kommt es aufgrund der Verlängerung der Mastabstände hier zu einer Vergrößerung. Der Wegfall des Mastes 29

 

führt dazu, dass die Leitung erst ab Mast 30 parallel zur vorhandenen DB-Freileitung verläuft. Der Überlappungsbereich der Schutzstreifenflächen verringert sich dadurch und die Schutzstreifenbreite muss auf durchgehend 57 m angepasst werden.

 

Durch den Entfall von Mast 29 und des Provisoriums für die geplante Kreuzung mit der DB-Leitung erfolgt eine Reduzierung des Eingriffes dort. Mit dem Rückbau der Bl. 2319 (Mast 0001 bis Mast 0004) ohne den ursprünglich geplanten Ersatzneubau des Masten 29 entfällt hier der Schutzstreifen, wodurch die Entwicklung des Waldes hier ungestört möglich sein kann. 

 

Aufgrund der Mastverschiebung ändert sich der Kreuzungspunkt mit der 110-kV-Freileitung der DB wird ein ca. 550 m langes Provisorium 2 x 110- kV–Kabel erforderlich. Zum Einsatz kommen auf dem Erdboden verlegte Baueinsatzkabel, die durch mobile Bauzäune gesichert werden. Das Provisorium verläuft im Schutzstreifen der DB-Leitung im Naturschutzgebiet 1.1.2.2 „Uhlenbruch“. Die ehemals beantragten Provisorien entfallen.

 

Die Zufahrt zu Mast 30 muss geändert werden, sie soll nun vom Mast 31 im Naturschutzgebiet 1.1.2.2 „Uhlenbruch“ innerhalb des Schutzstreifens verlaufen. Während der Bauzeit soll hier der Röhrichtbestand, der als gesetzlich geschütztes Biotop GB-4510-0015 geschützt ist, auch teilweise in Anspruch genommen werden.

 

Die Masten 32, 34, 34, 37 liegen nicht in Schutzgebieten. Es sind hier Änderungen des Standortes, der Mastart und der Masthöhe beantragt. Mast 36 entfällt.

 

Der Mast 38 auf dem Acker im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2. „Lennhofsweide“ soll um 9 m nach Westen verschoben und um 4 m erniedrigt werden. Hierdurch soll eine bessere Bewirtschaftung des Ackers gewährleistet werden können. Die Höhe des Mastes 39 im Landschaftsschutzgebiet soll ebenfalls um 6 m verringert werden. Die Höhe des Mastes 40 im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.3 „Garenfelder Wald“ soll um 6 m auf 61,5 reduziert werden.

 

Es ist eine Umweltfachliche Stellungnahme zu den Antragsunterlagen beigefügt worden. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass keine neuen artenschutzrechtlichen Konflikte entstehen werden. Die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte bleiben weiterhin bestehen. Durch die Planänderung kommt es nach jetziger Eingriffsbewertung zu einem zusätzlichen Bedarf von 11.404 Ökologischen Werteinheiten. Der Mehrbedarf entsteht hauptsächlich durch die Inanspruchnahme temporärer Gehölzflächen während der Baumaßnahme.

 

Positiv wird die Planänderung auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild bewertet. Im näheren Umfeld der Masten 27 bis 40 wird sich der Flächenanteil mit einer nur „sehr geringen Zusatzbelastung“ vergrößern. In den entfernt liegenden Bereichen mit Blickbeziehung auf den Trassenabschnitt ändert sich die Gesamteindrucksstärke aller Masten der 380-kV-Freileitung mit sehr geringer Zusatzbelastung nicht signifikant. Die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung erstellte Sichtbarkeits-

 

analyse behält daher ihre Gültigkeit. Die Kompensationsmaßnahmen werden wie vorgesehen in Garenfeld umgesetzt.

 

Die Planänderung verstößt weiterhin gegen die in der Drucksachennummer 0754/2015, Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde, aufgelisteten Verbotstatbestände des Landschaftsplanes Hagen für die Arbeiten im Naturschutzgebiet 1.1.2.2 „Uhlenbruch“ und Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.2 „Lennhofsweide“. Die Inhalte der Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde bleiben weiterhin bestehen. Neu hinzukommen würde die temporäre Inanspruchnahme des geschützten Biotopes GB-4510-0015 sowie die geänderte Zufahrt zu Mast 30. Aufgrund der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Eine eigenständige landschaftsrechtliche Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes wird nicht erteilt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

 

Thomas Huyeng

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.11.2016 - Naturschutzbeirat - vertagt

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09.11.2016 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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06.12.2016 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen