Beschlussvorlage - 0916/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und der Stadtentwicklungsausschuss nehmen den Statusbericht 2016 „Stadt – KLIMA – Bildung“ der interkommunalen Arbeitskreise Konzept Ruhr und Wandel als Chance zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,

  • die kommunalen Projekte in der Stadt Hagen im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage konsequent umzusetzen und
  • die Interessen und Erfahrungen der Stadt Hagen in die weitere Diskussion zu regionalen Konzepten und Projekten einzubringen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In der Vorlage werden die im Statusbericht 2016 „Stadt – KLIMA – Bildung“  aufgeführten laufenden oder beabsichtigten Projekte für die Anpassung an den Klimawandel, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau emissionsarmer Mobilitätssysteme in der Metropole Ruhr in der Stadt Hagen aufgezeigt.

 

Begründung

 

Seit 2007 begleiten die interkommunalen Arbeitsgemeinschaften „Konzept Ruhr“ und „Wandel als Chance“ den Prozess der nachhaltigen Regionalentwicklung in der Metropole Ruhr. Sie erarbeiten konzeptionelle Ansätze, tauschen Erfahrungen aus  und dokumentieren die Umsetzung von lokalen und interkommunalen Maßnahmen. Die Ergebnisse der Arbeit werden in jährlichen Statusberichten zusammengefasst.

Der Statusbericht 2016 steht unter der Überschrift  „Stadt – KLIMA – Bildung“. Entsprechend der Hervorhebung im Titel bietet der Bericht

  • eine Gesamtübersicht zu laufenden oder beabsichtigten Projekten für die Anpassung an den Klimawandel, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau emissionsarmer Mobilitätssysteme in der Metropole Ruhr. Eine solche Übersicht lag bislang noch nicht vor.

Darüber hinaus enthält der Statusbericht 2016

  • eine Darstellung von laufenden und beabsichtigten Projekten der nachhaltigen Stadtentwicklung und der gewerblich-industriellen Flächenentwicklung
  • und eine erste Auswertung von Erfahrungen mit den Regularien der neuen EU-Förderperiode.

In der Metropole Ruhr gibt es eine Vielzahl lokaler und regionaler Vorhaben, die auf eine Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau von erneuerbaren Energien oder die Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet sind und schrittweise bis zum Jahr 2022 realisiert werden sollen.  Allein in kommunaler Verantwortung laufen derzeit rund 200 Projekte.

 

Auf die Stadt Hagen entfallen davon folgende Vorhaben.

 

  • Einstellung eines Klimaschutzmanagers zur beratenden Begleitung bei der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Hagen (IKSK). Die Stelle wird über die nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumwelt-ministeriums (BMUB) zu 85% mit rd. 136.000 EUR gefördert. Der finanzielle Eigenanteil wird mit Unterstützung der Mark-E aus dem KlimaFair-Förder-programm eingebracht. Die Laufzeit des BMUB-Fördervorhabens beträgt 3 Jahre (4/2015 bis 4/2018). Kernaufgaben sind derzeit die Planungen von Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den Mobilitätsverbund dauerhaft durch die Bereitstellung hochwertiger Abstellanlagen für Fahrräder an Verkehrsschnittstellen zu stärken. Konkret arbeitet der Klimaschutzmanager mit interessierten Partnern an einem Projekt zur Einrichtung einer Fahrradstation am Hauptbahnhof, begleitet von weiteren Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs (s.u.).

 

  • Integriertes Klimaanpassungskonzept für die Stadt Hagen
    Bei dem Projekt handelt es sich um ein sogenanntes „Kommunales Leuchtturmvorhaben“ im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel des Bundesumweltministeriums. Verbundprojekt-Partner sind die Technische Universität Dortmund, der Regionalverband Ruhr und die Stadt Hagen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und des demografischen Wandels, soll das Projekt aktuelle städtebauliche Entwicklungen in Hagen im räumlichen Gesamtkontext bewerten und auf Basis eines integrierten Anpassungskonzepts konkrete Handlungsempfehlungen für die Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung ableiten. Vorteil des integrierten Anpassungskonzepts ist seine Anwendbarkeit auch in anderen Städten, mit dem Ziel, eine allgemeingültige Priorisierung hinsichtlich der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu ermöglichen. Insgesamt wird durch dieses Projekt eine Wertschöpfung von rund 500.000 Euro ausgelöst. Für die Koordinierung des Verbundprojektes ist eine Fachkraft zuständig, dessen halbe Stelle für drei Jahre durch das BMUB mit ca. 84.000 EUR gefördert wird, ohne dass die Stadt Eigenmittel einbringt. Projektlaufzeit: 01.09.2015 – 31.08.2018.

 

  • Bau einer Photovoltaikanlage auf einer Berufsschule, Aufbau der Solarteur-Ausbildung in der kommunalen Klimapartnerschaftskommune Portmore auf Jamaika und Durchführung von Klimaschutzkampagnen in beiden Städten. Die Solaranlage ist installiert; die Ausbildung der ersten 20 Solarteure wurde begonnen. Das Projekt wurde evaluiert und Mitte 2016 abgeschlossen. Das Finanzvolumen über die Bundesförderung und dem Eigenanteil über die jamaikanische Berufsschule betrug 55.000 EUR.

 

  • Nachhaltiger kommunaler Klimaschutz in Portmore auf Jamaika durch die Einrichtung eines Klima-Wandel-Parks mit angepasster Bepflanzung, Objekten zum Klimaschutz (Solaranlagen, Windräder, LED-Beleuchtung, Green Buildings, etc.) und verschiedenen Elementen zur Bewusstseinsbildung für Schulen, Studenten und Bürger der Partnerkommune sowie Klimaschutzaktionen in beiden Städten. Das Finanzvolumen beläuft sich über die Bundesförderung und den Eigenanteil über die jamaikanischen Ministerien auf 500.000 EUR.

 

 

Als weitere Maßnahme aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) wird derzeit umgesetzt:

  • Änderung FNP-Teilflächennutzungsplan Windenergie (IKSK)

Der Rat hat die Verwaltung – federführend ist der FB Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung - mit der Erarbeitung eines neuen Konzeptes für die Windenergieanlagen beauftragt und die Einleitung eines sachlichen Teilflächenplans Windenergie beschlossen. Im laufenden Verfahren wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten, zudem fand im Juni 2015 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Im weiteren Verfahren nach Konzepterstellung, Artenschutzprüfung, Festlegung von Abständen zur Wohnbebauung, Ausweisung von Tabuzonen, Raumnutzungsanalysen, Lärmschutz, etc.) folgt nun die Offenlage des FNP-Teiländerungsverfahrens. Stand des Verfahrens im Oktober 2016: Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung 2 liegen noch nicht abschließend vor. Ein Offenlagebeschluss für die für die Nutzung der Windenergie verbliebenden Flächen nach BauGB wird von der Verwaltung vorbereitet, ist aber für das Jahr 2016 voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.

 

Weitere neun Projekte werden vorbereitet:

 

  • Vorbereitung der drittmaligen Teilnahme am European Energy Award® für den Zeitraum 2017 bis 2020 mit einem Finanzvolumen von 34.500 Euro, wovon 30.000 EUR Landesförderung zu erwarten wären und die Eigenmittel vom Energiedienstleister Mark-E gestellt würden. Die Vorlage befindet sich zurzeit im Beratungsgang.

 

  • Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, das neue Dienstfahrrad-Leasing-Konzept „Business Bike“ für die städtischen Mitarbeiter einzuführen. Hintergrund ist die Entscheidung der Finanzminister, dass sogenannte „Dienstwagenprivileg“ nun auch auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes zu übertragen. Die Finanzierung erfolgt über die Mitarbeiter im Zuge einer Gehaltumwandlung. Die erforderlichen Verträge (Rahmenvertrag und Dienstleitungsvertrag) liegen zwischenzeitlich unterschriftsreif vor. Letzte verwaltungsinterne Abstimmungen zur Umsetzung laufen.

 

  • Entwicklung eines „Klimaschutz-Claims“ – Öffentlichkeitsarbeit

Das IKSK enthält die Empfehlung, die Öffentlichkeitsarbeit zum kommunalen Klimaschutz zu professionalisieren und für die Außendarstellung ein Logo bzw. einen Slogan zu entwickeln. Unter fachlicher Expertise einer Agentur soll daher mit Schulklassen und Jugendgruppen ein Claim entwickelt werden. Voraussetzung für die Beauftragung einer Agentur mit der Entwicklung des Claims ist die erfolgreiche Einwerbung von Fördermitteln über das Bundesumweltministerium. Beim Fördermittelgeber wurde eine entsprechende Projektskizze eingereicht.

 

  • Modernisierung und Erweiterung Radabstellanlagen (IKSK)

Teilprojekt „Bau Radstation am Hauptbahnhof“:

Mehrere Maßnahmenvorschläge aus dem IKSK wurden zur Projektidee „Radstation“ (Ladesäule E-Autos/E-Bikes, Reparaturservice, Ausgabe von Leihfahrrädern etc.) verknüpft. Für den Betrieb einer Radstation soll gemeinsam mit dem Jobcenter Hagen, der Werkhof gem. GmbH und interessierten Projektpartnern aus dem Konzern Stadt sowie Gruppen der lokalen Agenda 21-Bewegung ein arbeitsmarktpolitisches Beschäftigungsprojekt entwickelt werden.

 

Teilprojekt: „34 neue Radboxen für Hagen“:

Hagen nimmt mit 15 weiteren Kommunen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr am Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ teil. Über den Wettbewerb wird die Errichtung von attraktiven Radabstellanlagen gefördert. Hagen hat für die Errichtung von 34 Radboxen an ÖPNV-Haltepunkten einen Förderantrag gestellt. Die Realisierung dieser Maßnahme ist für 2017 geplant. Hierzu könnten bei 90%iger Förderquote rund 179.000 EUR eingeworben werden. Der städtische Eigenanteil an diesem Fördervorhaben würde sich auf rund 20.000 EUR belaufen und wird finanziert aus der Stellplatzablöse.

 

  • Teilnahme am Projektaufruf Kommunaler Klimaschutz.NRW

Das NRW-Klimaschutzministerium wird mit dem Projektaufruf „Kommunaler Klimaschutz NRW“ den NRW-Kommunen weitere 100 Millionen Euro an Fördermitteln für bereits umfangreich vorbereitete Maßnahmen zur Verfügung stellen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringern.

Die Höhe der Förderquote soll - je nachdem ob eine Kommune finanzschwach ist oder nicht - bei ca. 80 bis 90 % oder höher liegen. Förderfähig sind Umsetzungsstrategien von Maßnahmen in allen klimarelevanten Handlungs-bereichen einer Stadt, wie bspw. in den Bereichen der klimagerechten Stadtentwicklung, bei kommunalen Gebäuden und Anlagen, Mobilität, etc.

Die Hagener Umweltverwaltung strebt an, sich mit einer Maßnahme, die sich aus dem IKSK ableitet, am Förderaufruf zu beteiligen. Da sich der Aufruf des Landes aber noch in der Konzeptionsphase befindet, kann noch nicht genau festgelegt werden, für welche Maßnahme die Stadt Hagen Fördermittel beantragen kann. Zudem muss für die Teilnahme am Förderaufruf eine aussagekräftige Projektskizze vorliegen. Die Umweltverwaltung ist bei der Entwicklung eines entsprechenden Projektes auf die Unterstützung weiterer Fachbereiche aus der Stadtverwaltung und Unternehmen aus dem Konzern Stadt angewiesen.

 

  • Teilnahme am Förderaufruf „Aufbau von Ladeinfrastruktur“ des BMVI

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur/Elektromobilität. Gemeinsam mit Projektpartnern soll für die Stadt Hagen der Bedarf an zusätzlicher Ladeinfrastruktur ermittelt und ein Standortkonzept erarbeitet werden. Mit dem Konzept sollen Fördermittel für den Bau von Ladeinfrastruktur eingeworben werden (Maßnahmenvorschlag aus dem IKSK).

 

 

  • KfW-Programm Energetische Stadtsanierung + Landesförderung nutzen

Die Idee, ein Konzept für die energetische Sanierung eines ausgesuchten Quartiers zu entwickeln und auch umzusetzen, wird im Rahmen der Entwicklung von Maßnahmen aus dem IKSK mit potentiellen Projektpartnern diskutiert. Die Erstellung und die Umsetzung dieses Konzeptes werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem Programm 432 „Energetische Stadtsanierung“ gefördert. Das Programm eröffnet flexible Strategien für die unterschiedlichen Gegebenheiten und Herausforderung in Hagener Stadtquartieren. So könnten effiziente Energieversorgungssysteme und der Ausbau erneuerbarer Energien ebenso berücksichtigt werden wie demografische und wirtschaftliche, stadtentwicklungspolitische und wohnungswirtschaftliche Fragestellungen. Ein Sanierungsmanagement, welches in einem Hagener Quartier eingesetzt werden würde, könnte die Umsetzung des Konzeptes beschleunigen und begleiten. Andere von der EU, dem Bund und dem Land NRW aufgelegte Förderprogramme ließen sich dem KfW-Programm 432 gut verbinden.

Zur Maßnahme wurde ein Projektdatenblatt verfasst, welches das Projekt beschreibt, die Ziele und die Kosten des Projektes aufführt. Die weitere Konkretisierung der Maßnahme benötigt die Einbeziehung verschiedener Partner aus der Verwaltung sowie der Wohnungswirtschaft und steht daher noch aus.

 

  • Anschlussvorhaben Hagener Klimaschutzmanagement:

Die Umweltverwaltung möchte weitere Projekte aus dem IKSK umsetzen und prüft daher, ob die Stelle des Klimaschutzmanagers durch die Einwerbung von Fördermitteln über die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums (und ohne städtische Eigenleistung) fortgeführt werden kann. Ein zukünftiges Anschlussvorhaben würde den Zeitraum von 04/2018 bis 04/2020 umfassen.

 

 

  • Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme:

Im Rahmen der fachlichen Begleitung eines Klimaschutzkonzeptes durch einen Klimaschutzmanager besteht die Möglichkeit für Städte, einen Zuschuss zur Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme zu beantragen. Die investive Maßnahme muss aus dem umzusetzenden Konzept ausgewählt sein und wird bis zu 200.000 Euro gefördert. Um den Modellcharakter der Maßnahme zu unterstreichen, muss diese ein direktes Treibhausgas-minderungspotential von mindestens 70 Prozent erreichen.

Der städtische Klimaschutzmanager könnte die Umsetzung einer solchen ausgewählten Maßnahme im Austausch mit anderen Abteilungen aus der Stadtverwaltung und mit Unternehmen aus dem Konzern Stadt vorbereiten. Welcher Vorschlag aus dem Hagener IKSK zu dieser Maßnahme entwickelt werden kann ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch offen. Die Entwicklung und Umsetzung einer solchen Maßnahme wird aber innerhalb eines zweijährigen Anschlussvorhabens Klimaschutzmanagers (04/2018 bis 04/2020) angestrebt (s.o.).

 

Der RVR unterstützt die Kommunen mit Expertisen sowie anwendungsorientierten Informationssystemen zu den Folgen des Klimawandels und eigenen Infrastrukturprojekten wie dem Radschnellweg RS1.

Darüber hinaus leisten die Emschergenossenschaft und der Lippeverband mit dem Umbau des Seseke- und des Emschersystems einen grundlegenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Diese Vorhaben werden flankiert durch Investitionen privatwirtschaftlicher Träger wie der Deutschen Bahn AG mit der schrittweisen Realisierung des Rhein-Ruhr-Express (RRX) oder der Fernwärmewirtschaft mit dem Bau der „Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr“.

Die Metropole Ruhr ist damit auf dem Weg zu einer europaweit bedeutsamen Modellregion für die nachhaltige Entwicklung von Ballungsräumen. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren nach außen dokumentiert mit einer Kette von – überregional wahrnehmbaren – Großereignissen: von der „Grünen Hauptstadt Europas 2017“ in Essen über die „InnovationCity Ruhr“ in Bottrop und deren Abschluss in 2020, die „klimametropole RUHR 2022“ als Teil der „KlimaExpo.NRW“ bis hin zur „Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027“.

Aufgrund des erheblichen Bevölkerungswachstums durch Zuwanderung aus anderen Regionen Deutschlands, EU-Staaten und Krisenstaaten außerhalb Europas stehen die Städte und Kreise in den nächsten Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Damit gewinnt die zielgerichtete Entwicklung bereits vorhandener und auch neuer Stadtquartiere erheblich an Bedeutung. Dabei wird es insbesondere darauf ankommen, auch die gemeinschaftlich erarbeiteten Qualitäten in der Stadterneuerung, bei den sozialen Infrastrukturen oder im Bildungssektor konsequent weiter zu verfolgen.

Der Statusbericht 2016 beschreibt in diesem Kontext eine Reihe von laufenden Maßnahmen der Stadterneuerung und der gewerblich-industriellen Flächenentwicklung und bietet über eine entsprechende Projektliste einen Überblick zu rund 400 Projekten.

Die Stadt Hagen ist hier nicht beteiligt. Die derzeit laufenden Stadterneuerungsprojekte wie „Soziale Stadt Wehringhausen“ sind in dieser Liste nicht aufgeführt, sondern lediglich Projekte mit dem Thema „Klima / Energieeffizienz“.

 

Zur Realisierung ihrer Vorhaben sind die Städte und Kreise im Regelfall auf öffentliche Fördermittel angewiesen. Rund anderthalb Jahre nach dem Beginn der neuen EU-Förderperiode gibt es in den kommunalen Gebietskörperschaften und bei regionalen Akteuren erste Erfahrungen mit den einschlägigen Landesaufrufen und damit verbundenen Bewilligungsverfahren. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass entgegen den Ankündigungen von Seiten des Landes bislang keine Verfahrensbeschleunigung, sondern in vielen Fällen eine weitere Verlangsamung der Bearbeitungsprozesse eingetreten ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese Prozesse mit zunehmender Verfahrensroutine insbesondere bei den staatlichen Mittelbehörden beschleunigen werden.

Der Statusbericht 2016 ist als PDF im Allris hinterlegt und kann weiterhin unter nachfolgendem Link abgerufen werden:

http://www.konzept-ruhr.de/fileadmin//user_upload/metropoleruhr.de/Konzept_Ruhr/Veroeffentlichungen/KR_WaC_Statusbericht-2016-10082016.pdf

 

Im Rahmen der Sitzungstermine werden Druckexemplare an die Mitglieder der Ausschüsse verteilt

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Thomas Huyeng

Beigeordneter

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.11.2016 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.11.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen